WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Bild zeigt den Schlagbaum einer Zollgrenze

Verbringen und Mitnehmen

Mitnehmen und Verbringen haben im Waffengesetz eine andere Bedeutung als im allgemeinen Sprachgebrauch. Im Waffenrecht beziehen sich Verbringen und Mitnehmen allein auf das Überschreiten der Grenze. Die Einzelheiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem EFP, haben wir hier zusammengestellt.

Armbrüste

Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen! Armbrüste sind in der rechten Szene beliebt. Also verbieten. Was auf uns waffenrechtlich zukommt lesen Sie hier.

Munitionserwerbsberechtigung und Voreintrag

Unglaublich aber wahr: Strafverfahren wegen unerlaubtem Munitionsbesitz trotz Munitionserwerbsberechtigung im Voreintrag der WBK. Diese soll schwebend unwirksam sein.
Wir wünschen allen Abonnenten ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes und gutes Jahr 2024!

Aufbewahrung Schlüssel Waffenschrank

Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. So die neueste Entscheidung zum Thema vom OVG Münster.

Prognose Unzuverlässigkeit

Die Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ist ständiges Streitthema. Das OVG München hat Pflöcke eingeschlagen. Einen Automatismus: „Einmal verstoßen – immer verstoßen“ gibt es nicht.