Die Schattenseite des Spezialistentums

Ja, wir sind auf das Waffenrecht spezialisiert!
Ja, wir wissen viel!
Ja, wir können manche Fragen am Telephon beantworten!
Ja, während der Zeit, in der wir Ihre Fragen beantworten, müssen Sie u.a. den Unterhalt unserer Familien übernehmen!
Nein, wir können nicht ‚mal schnell Ihre Frage kostenlos beantworten!
Nein, wir wollen auch nicht ‚mal schnell Ihre Frage kostenlos beantworten!
Nein, ich weiß nicht, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt! (Woher auch? 2012 gab es ca. 50 Versicherungsunternehmen, jeweils mit mehreren Tarifen)
Nein, Ihr Arzt beantwortet Ihre Frage, warum Sie Diarrhoe haben, auch nicht am Telephon!
Ja, Ihr Anruf ist kostenlos bis zu dem Moment, in dem wir Ihnen etwas anderes sagen!

Also, selbstverständlich sind Anbahnungsgespräche bei uns kostenlos. Aus den veschiedensten Gründen. Manche Sachverhalte (die meisten) eignen sich nicht für eine Bearbeitung durch uns. Sie müssen wissen, ob die Chemie stimmt. Wir müssen den Eindruck bekommen, daß wir mit Ihnen zusammenarbeiten können (und wollen!).

Regelmäßig wird das kostenlose Erstgespräch ergeben, daß wir die Unterlagen, den Sachverhalt, sichten müssen; beispielsweise bei den Behörden Akteneinsicht einholen müssen. Aufgrund der Aktenkenntnis können wir Sie dann kompetent informieren und beraten und ggf. eine Strategie entwickeln. Häufig werden wir mit Ihnen dafür ein Pauchalhonorar vereinbaren. Nach dem ausführlichen Beratungsgespräch können Sie dann entscheiden. Zum Beispiel sich dafür entscheiden, nicht weiterzumachen oder zu einem anderen Anwalt zu gehen, da Ihre Sache entgegen unserer ersten Einschätzung aus dem Vorgespräch doch keinen Fachmann erfordert.

Dann gibt es einige – wenige – Fälle, die am Telephon erledigt werden können. Eine telephonische Beratung. Wir haben dafür eine kostenpflichtige Service-Rufnummer eingerichtet.

09001 / RA 4 YOU
(09001 / 72 4 968)[1]

Daneben gibt es noch viele andere Möglichkeiten unsere Leistungen zu honorieren. Wir akzeptieren Kreditkarten, Lastschriftverkehr und dergleichen mehr.

Wir wollen keine Leistungen erbringen, die für Sie nutzlos – wertlos – sind. Wenn Sie unsere Hilfe wünschen, sollte es Ihnen etwas wert sein.

Es bleibt dabei. Wir arbeiten nur in ganz wenigen Fällen kostenfrei. Diese Fälle suchen wir uns aus. Nicht anders herum!

  1. [1]2,99 €/Min. aus dem Festnetz; aus Mobilfunknetzen abweichende Preise möglich. Deutlich mehr als die Hälfte des Betrages geht an die Telephongesellschaften, letztlich geht es uns darum, die Schnorrer abzuschrecken.

Weihnachtsfeier der etwas anderen Art

Uns klangen zur Weihnachtsfeier nicht die Weihnachtslieder, sondern der Schußknall in den Ohren.

Wer sich – ob als Verteidiger oder im Verwaltungsverfahren – auf das Waffenrecht spezialisiert hat, sollte auch mit den Waffen umgehen können. Zwar ist Rechtsanwalt Jede fachkundig im Sinne des Gesetzes. Aber auch die Kollegen sollten konkret erfahren, womit wir uns beschäftigen. Einhandmesser und dergleichen kann man auch im Büro beim Auspacken der Geschenke ausprobieren, mit scharfen Waffen sollte man jedoch auf den Schießplatz gehen.

Kurzerhand haben wir dieses Jahr zur Begeisterung aller Mitarbeiter die Weihnachtsfeier auf die Rose Range verlegt. Die Rose Range in Berlin ist sehr geschichtsträchtig, bereits 1928 errichtet, war sie auch Austragungsort der Olympischen Schießwettbewerbe. Von den Ammis requiriert war sie während der Mauerzeiten … [1] Wir haben dort drei Bahnen gemietet. Jeweils eine Stunde.

Mit freundlicher Unterstützung des Hauses Triebel hatten wir kurzfristig alles für die Weihnachtsfeier zusammengestellt:

  • 9 mm Para, 45 Auto. Meine Kollegen sehen jetzt Fernsehsendungen, in denen mit Pistolen rumgeballert wird, mit ganz anderen Augen!
  • .308 auf 100 Meter. Der jüngste in der Runde, der Auszubildende, hatte zum ersten Mal eine scharfe Waffe in der Hand und wurde Schützenkönig. Von 10 Schüssen 5 in die 10, 9 ins Schwarze!
  • Schrot, Kaliber 12. Auf den Kipphasen.

Zwischendurch zum Aufwärmen in die auf dem schönen Gelände gelegene Waldschänke an den offenen Kamin gesetzt und mit warmen Getränken der Kälte getrotzt.

Alle waren durchgefroren und begeistert.

  1. [1]Daher der Name Rose Range, aber das ist eine andere Geschichte

Sicherheit geht vor

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Air Niugini weist auf diese Besonderheit mit einem Aushang hin. Erfolgreich?

Aber es steht doch da!

Und noch dazu auf einer ganz seriösen Seite, nämlich der des Bundesministeriums des Innern:

Ziel des Waffenrechts ist es, die innere Sicherheit zu stärken. Dies geschieht, indem der private Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert wird. Außerdem wird der illegale Waffenhandel und -besitz bekämpft. (Hervh. hier)

Die schämen sich noch nicht einmal für solch einen Unsinn!

Ein Gesetz stärkt die Innere Sicherheit! Stärkt ein Gesetz die Innere Sicherheit?

Natürlich! Durch Reglementierung! Bravo!

Es ist doch offensichtlich, daß der private Besitz von Waffen die Innere Sicherheit schwächt! Das weiß doch schließlich jeder!

Insbesondere am Stammtisch!

Wie, es gibt Untersuchungen, die das Gegenteil behaupten? Da gibt es doch glatt diese Irren, die behaupten, es gäbe keine Korrelation zwischen Waffenbesitz und Delinquenz! Alles Idioten, Pseudo-Intellektuelle! Weniger Waffen im Volk, weniger Straftaten! Jawohl!! Wer das nicht glauben wissen will, hat definitiv keine Ahnung!

Und es ist auch völlig richtig, daß der private Ewerb von Waffen reglementiert wird. Nur von dem geht Gefahr aus! Aber was schreibe ich denn das, das wissen Sie doch alles!

Der illegale Waffenhandel und auch der illegale Waffenbesitz wird nicht nur verfolgt, nein, mit Strafverfolgung hat das nichts zu tun; der wird bekämpft! Denn da hilft keine Verfolgung, da müssen martialische Techniken her! Jawoll! Kampf, Krieg den Illegalen!

Unerlaubter Besitz von Platzpatronen? Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe!

0,47 mg/l Alkohol? Da ist der Jagdschein mindestens fünf Jahre weg.

Aber wieso läßt man den nach einem Monat wieder mit dem Auto an einer Schule vorbeifahren?

Sie finden auf diesem Blog noch viele Ungereimtheiten.

Aber Sie finden nichts zu „Außerdem„! Reglementierung, ja; aber keine Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel und -Besitz!

In der Presse und in meiner Praxis als Strafverteidiger kommen nur Zufallsfunde vor. Wer bekämpft denn wo und wie und wann den illegalen Waffenhandel und -Besitz? Wo sind die Programme? Welche Aktionen fanden statt? Leeres Geschwätz. Gegen den illegalen Waffenbesitz wird nichts getan. Gar nichts!

Es wird so getan, als ob die Gefahr von den legalen Waffenbesitzern ausgeht. Die illegalen werden nicht beeinträchtigt und ihnen ist es auch egal. „Legal, illegal, scheißegal“ war der Slogan derjenigen, die längst im Parlament angekommen sind. Das Waffengesetz trifft doch nur die gesetzesfürchtigen Bürger. Nur diese lassen sich durch einen Eintrag im Bundeszentralregister, Verlust der Jagd, Beförderungssperren etc. beeindrucken. Wer außerhalb der Gesellschaft steht und Waffen besitzt und mit ihnen handelt, ist vom Waffengesetz und seinen Rechtsfolgen relativ unbeeindruckt. Er hat sowieso wenig Chancen Beamter zu werden, was juckt ihn der BZR-Auszug? Aber der Jugendliche mit einem Butterflymesser hat massive Schwierigkeiten eine Lehrstelle als Flugzeugmechaniker zu erhalten. Die Tat, die der Jugendrichter einstellte, holt ihn spätestens wieder ein, wenn er die Sicherheitsüberprüfung für den Flughafen überstehen muß.

Fragen Sie doch bitte einmal Ihren Abgeordneten, warum es keine gesetzliche Möglichkeit gibt, illegale Waffen zu entsorgen, ohne sich der Strafverfolgung auszusetzen.

Sie werden keine Antwort von ihm bekommen. Oder eine Antwort, die Sie an seinem gesunden Menschenverstand zweifeln läßt.

Wenn Sie eine Waffe haben, die Sie nicht haben dürfen: Kommen Sie zu mir!

Es ist mein gesetzlicher Auftrag, Sie zu beraten. Wenn Sie nicht völlig beratungsresistent sind, werden Sie einsehen, daß Sie den strafbaren Besitz an der Waffe aufgeben sollten. Ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht und werde die Waffe für Sie bei der Polizei abgeben. Wenn Sie es wünschen, ohne Ihren Namen zu nennen.

Schießpulver von der Krankenkasse

Gun_PowderJedenfalls, wenn Ihr Tarif auch homöopathische Behandlungen abdeckt.
Entdeckt im Medizinschrank einer homöopathisch tätigen Ärztin.

in seiner Urform ist es ein altbekanntes Mittel in der Armee bei Geschlechtskrankheiten wie Tripper und Syphilis und bei Störungen des Blutes. Auch die Londoner Polizei kennt es als Mittel bei Furunkulose.
Quelle: Cysticus.de – Klassische Homöopathie

Die Murmeln, die ich verschicke, werden aber nicht mehr von Gunpowder beschleunigt, sondern von Nitrocellulose. Dafür scheint es keine medizinischen Anwendungen zu geben.

Hallo, das ist ein waffenrechtlicher Blog!

Ähem, darf die das so einfach in den Schrank stellen? Braucht die dafür nicht einen Schein? Man braucht doch in diesem Land immer einen Schein! :-)