Sag dem Rechtsstaat leise servus

Lesen! Nachdenken!

So kommt es nur bei jeder zehnten angezeigten Vergewaltigung überhaupt zu einer Verurteilung. Das heißt, neun von zehn Frauen, die den Mut aufbringen, eine Vergewaltigung anzuzeigen, müssen erleben, dass der Täter straffrei davonkommt

Nachdenken! Weiterlesen!

Nicht der Kommentar irgendeiner Vollidiotin in sozialen Netzwerken. Na ja, irgendwie schon.

Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
148. Sitzung [1]
Berlin, Mittwoch, den 13. Januar 2016

Die Dame, die sich intellektuell derart blamiert hat, ist von ihrer Fraktion als Rednerin aufgestellt worden. Sie ist die Vorsitzende ihrer Partei. Ihre Partei stellt 64 Abgeordnete des Deutschen Bundestages der 18. Legislaturperiode. Diese Menschen entscheiden nicht nur über einen Teil meines Schicksales, sondern unseres Schicksals; ihre Entscheidungen wirken weit über die deutschen und europäischen Grenzen hinaus.

Berufliche Qualifikation: Slawistin, Literaturwissenschaftlerin

Abstimmungsverhalten bei den letzten fünf namentlichen Abstimmungen:

17.12.2015 Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr: NEIN
17.12.2015 Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Mittelmeer (OAE): NEIN
04.12.2015 Einsatz deutscher Streitkräfte gegen den IS in Syrien: NEIN
03.12.2015 Umsetzung Aktionsprogramm Klimaschutz 2020: JA
12.11.2015 Verlängerung Bundeswehr-Einsatz in Darfur (UNAMID): NEIN
12.11.2015 Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Südsudan (UNMISS): NEIN

Ich trau mich schon gar nicht mehr zu schreiben, daß das Thema des Redebeitrages nicht das Thema der Debatte traf:

Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln und anderen Großstädten in der Silvesternacht.

Der Pöbel und die Journaille, gut, für die sind die sexuellen Handlungen das Thema. Aber für denkende Menschen? Für die Menschen, die für die Führung des Landes verantwortlich sind?

Aber die Regierungsbank ist nicht besser. Der Herr Justizminister Maas brillierte auf gleichem Niveau. Leider habe ich jetzt nicht die Zeit dafür, aber morgen.

Wer die Rede von Frau Katja Kipping hören und sich ein Bild von ihr machen möchte: Videoaufzeichnung der Rede

Wer alle Redebeiträge lesen möchte: Stenographischer Bericht:

  1. [1]Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln und anderen Großstädten in der Silvesternacht

Sido und der Strafbefehl

Am 28.11.2014 fand vor dem Amtsgericht Tiergarten ein von der Presse sehnsüchtig erwarteter Prozess gegen den Rapper Sido statt.

Nicht ganz!

Aufgrund der von der Verteidigung angekündigten Abwesenheit des Angeklagten stellte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, dem das Gericht auch folgte. Im Vorfeld wurde diese Vorgehensweise zwischen der Verteidigung, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft abgesprochen, so dass für den Angeklagten nicht das Risiko eines Haftbefehls bestand. Der angeklagte Sachverhalt- Sido soll unserem Mandanten, wir vertraten die Nebenklage, eine Flasche auf den Kopf geschlagen und diesem eine erhebliche Verletzung zugefügt haben- erschien nach Akteninhalt genügend aufgeklärt.

Eine Verteidigung gegen den Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung hat der Angeklagte wohl als sinnlos und nicht erfolgversprechend erkannt. Ein öffentlicher Auftritt des Angeklagten in der Hauptverhandlung und die Vernehmung der Tatzeugen wären ein gefundenes Fressen für die Regenbogenpresse geworden und hätten eher nicht zu einer Steigerung der Beliebtheit des Musikers führen können.

Das Gesetz lässt es seit der Schaffung des § 408 a StPO zu, dass auch noch nach Zulassung der Anklage in das Strafbefehlsverfahren übergegangen wird.

Für das Opfer einer Straftat ist das von Vorteil, da es das Tatgeschehen nicht erneut-nunmehr vor versammelter Presse- durchleben musste.

Für den Angeklagten ist der unabwendbare Imageschaden auf ein Minimum reduziert.

Auch wenn letztes für die Entscheidung der Verteidigung eher ausschlaggebend gewesen sein wird, verdient sie trotzdem unseren Respekt!

DSP unterliegt Opferbeauftragtem

Opferbeauftragter Weber freigesprochen


lautet die Überschrift der Berliner Zeitung am 02.01.2014

Es war eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung wert und auch Juris eine Pressemitteilung wert.

Es wird also Zeit, daß wir in eigener Sache kommentieren.

Ob es ein Freispruch war, mag jeder selbst dem Beschluß des VG Berlin 4 L 570/13 vom 13.12.2013 entnehmen.

Worum ging’s? Weiterlesen

Warum ich kein Autodidakt mehr bin

Gerademal 7 Paragrafen umfaßt die gesetzliche Regelung der StPO zur Entschädigung des Verletzten.

Als Strafverteidiger interessiert sie mich nicht; als Opferanwalt reichen mir meine autodidaktischen Fähigkeiten.

Die zehn Seiten bei Meyer-Goßner schaffe ich notfalls morgens noch auf dem Weg zur Hauptverhandlung.

Ein Irrglaube, wie die Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin mit den Berliner Strafrichtern Plüür und Herbst unter dem Titel “ Das Adhäsionsverfahren in der anwaltlichen Praxis“ aufzeigt.

Seit mehreren Jahren bieten die beiden Richter am Amtsgericht Tiergarten Fortbildungen für Richter und Rechtsanwälte zum Adhäsionsverfahren an. Hierbei geht es ihnen vordergründig nicht um wissenschaftliches Renomee, sondern tatsächlich um Hilfestellungen für die Adressaten der Veranstaltung.

Was alles noch falsch gemacht wird und wie es richtig gemacht wird, zeigen die zwei Richter in einem didaktisch vorbildlichen Vortrag. Gut gegliedert, in stets wechselnder Ansprache, und durch 83 Folien flankiert führen die Dozenten die Teilnehmer in 6 kurzweiligen Stunden von den Verfahrensgrundsätzen über die Erfolgsaussichten und der Erledigung bis hin zur Zwangsvollstreckung und den Anwaltsgebühren.

Und das für die Anwaltschaft gutes Geld mit dem zivilrechtlichen Einschlag in den Strafprozeß zu verdienen ist,- auf beiden Seiten; der Geltendmachung wie der Abwehr!- zeigt ein Blick ins VRVG.

Aber Vorsicht; das Adhäsionsverfahren ist nicht frei von anwaltlichen Haftungsrisiken.

Wen es als Strafverteidiger immer noch nicht interessiert, sollte einen Spezialisten ins Boot nehmen; allen anderen kann ich eine schnellstmögliche Teilnahme an dieser Veranstaltungsreihe nur wärmstens ans Herz legen.

Fachanwälte als Regierungsbeauftragte in Berlin gesucht

Satire

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde berichtet, daß die Erfolgsgeschichte der Regierungsbeauftragten fortgesetzt werden soll. Die CDU – Politikerin Barbara John war als Beauftragte der Berliner Senats von 1981 bis 2003 sehr erfolgreich als Ausländerbeauftragte tätig.

Im Oktober 2012 wurde der erste Opferbeauftragte des Landes Berlin bestellt. Die Bestellung war ausgesprochen erfolgreich und rentierte sich zugleich für den ehrenamtlich tätigen Rechtsanwalt in dieser Funktion.

Diese Erfolgsgeschichte soll fortgesetzt werden. Zunächst sollen diese Positionen[1] ausgeschrieben werden:

  • Mieterbeauftragter des Landes Berlin
  • Arbeitnehmerbeauftragter des Landes Berlin
  • Kapitalmarktbeauftragter des Landes Berlin
  • Beauftrager für Gewerblichen Rechtsschutz (Abmahnbeauftragter)

Die weiteren Fachanwaltschaften sollen nach den Wahlen sukzessive berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist die Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und die Verleihung des entsprechenden Fachanwaltstitels. Die Tätigkeit ist zwar ehrenamtlich (eine Aufwandsentschädigung wird gewährt), der Werbeeffekt jedoch beachtlich. Welcher Anwalt kann beispielsweise von sich berichten, daß er über ein unmittelbares Vortragsrecht beim Senator verfügt?[2] Beispielhaft soll die Bewerbung für den Opferschutzbeauftragten des Landes Berlin wiedergegeben werden, die für die neuen Regierungsbeauftragten entsprechend erfolgen soll:

Screenshot Website SenJus Opferbeauftragter

Mit ein wenig Geschick können Sie die Position nutzen, um publicity-trächtige Mandate zu akquirieren:

Tagesspiegel

Quelle: Berliner Tagesspiegel v. 19.10.2012

Der Aufruf war erfolgreich, Roland Weber vertritt die Nebenklage für die Schwester des Opfers.

Jedem potentiellen Mandanten können Sie berichten, daß Sie aufgrund Ihrer Stellung als Regierungsbeauftragter besonders geeignet sind und andere Rechtsanwälte nicht über diese Stellung innerhalb der Justiz verfügen. Sie sollten sich allerdings auch schon ein paar Argumente auf die Fragen der Mandanten einfallen lassen, ob Sie denn noch der unabhängige Vertreter der Interessen Ihres Mandanten sind und ob Sie nicht widerstreitende Interessen vertreten.


Anmerkung: Dr. Schmitz & Partner unterhalten ein eigenes Referat für Geschädigte von Gewaltopfern: Tatopfer.de

We are not amused!

Für uns gilt die Charta der Rechte des Mandanten!

II. das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,

III. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,

IV. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit- auch gegenüber Gerichten und Behörden- verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,

V. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt,

  1. [1]Selbsverständlich werden weibliche Bewerber und Schwerbeschädigte bei gleicher Qualifikation bevorzugt
  2. [2]Zudem erhalte er ein Auskunftsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und ein unmittelbares Vortragsrecht beim Justizsenator.(Link zur Berliner Zeitung v. 17.07.2012)