Telefonische Erreichbarkeit

Telefonische Erreichbarkeit ist unser tägliches Geschäft. Bei Gerichten und Behörden ist das anders: Wir versuchen vergeblich, einen Gesprächspartner telefonisch zu erreichen und schreiben dann doch eine E-Mail oder einen Brief. Das kostet nicht nur uns Zeit und Geld, sondern auch (erst recht) die Behörden.

Die Behörden perfektionieren ihre Nichterreichbarkeit per Telefon. Sogar auf dem Briefkopf wird in etlichen Fällen statt einer individuellen Rufnummer oder gar der Durchwahl die Rufnummer des Bürgertelefons 115 angegeben. Anrufe dort sind für uns natürlich ebenso vergeblich.

Daß es auch anders geht, beweist das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Der Vorsitzende übersendet uns die Rechtsmittelschrift der Gegenseite (Rechtskraft wäre ja auch zu schön gewesen) und gibt die Zuständigkeiten inklusive der Durchwahlnummern an:

Diese telefonische Erreichbarkeit ist Gold wert und beispielhaft nicht nur für Gerichte. In den meisten anderen Behörden bleibt es im besten Fall bei einer Bandansage, meistens jedoch bei vergeblichem Klingeln.

Uns können Sie mannigfaltig erreichen: Kontakt

Längen im Waffenrecht

Und auf die Länge kommt es doch an

Welche Regelungen kennen das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in Bezug auf Längenangaben?

Zunächst zum Schießsport.

§ 6 AWaffV bestimmt die vom Schießsport ausgeschlossenen Schusswaffen:

  • Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge
  • halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt, das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt

Auch im WaffG selbst finden sich wichtige Regelungen zu Längen im Waffenrecht.

So sind beispielsweise Vorderschaftrepetierflinten, die bestimmte Maße unterschreiten, verbotene Waffen:

  • 1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt; Anlage 2 A 1 WaffG

Der Gesetzgeber definiert auch was Lang- und was Kurzwaffe ist:

  • 2.5 Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. Anlage 1 A 1 UA 1 WaffG

Das leidige Thema mit dem Führensverbot von Messern in § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG:

  • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen nicht geführt werden.

Und dann gibt es noch die Ermächtigung an die Landesregierungen in § 42 Abs. 6 Satz 1 WaffG,

  • wonach das Führen von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an bestimmten Orten verboten oder beschränkt werden kann.

Sie kennen noch weitere Regelungen zu Längen im Waffenrecht? Nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion, wir arbeiten das dann ein.

 

Unser Aktenvernichter vernichtet nach den höchsten Sicherheitsanforderungen

Durchsuchung

Zwischen 21 und 6 Uhr sind Sie vor einer Durchsuchung relativ sicher, § 104 StPO.  Ansonsten kommen die Damen und Herren regelmäßig früh morgens und halten Ihnen einen Durchsuchungsbefehl vor die Nase. Wenn Sie legaler Waffenbesitzer sind, müssen Sie allerdings damit rechnen, daß das SEK sich mit einer Ramme zuvor Zugang verschafft. Unabhängig davon, ob Sie Beschuldigter oder Unbeteiligter im Verfahren sind.

Was ist zu tun?

Ruhe bewahren! Aufsteigende Panik ist völlig normal aber nicht hilfreich. Leichter gesagt als getan. Rechts auf dieser Seite finden Sie unserer 24/7 – Notrufnummer. Bitten Sie darum, uns anrufen zu dürfen. Das wird die Polizei Ihnen gestatten und wir können Ihnen schon telephonisch beistehen bevor wir uns zu Ihnen aufmachen.

Bitten Sie die unerbetenen Besucher mit der Durchsuchung abzuwarten bis Sie den Durchsuchungsbefehl sorgfältig lesen konnten. Die Informationen aus dem Durchsuchungsbeschluß sind wichtig für das weitere Prozedere. Bewahren Sie die Ihnen zu überlassene Ausfertigung sorgfältig für Ihren Verteidiger auf!

Es passiert gar nicht so selten: Die Polizei hat sich in der Tür geirrt. Sind Sie die im Beschluß aufgeführte Person, deren Wohnung durchsucht werden soll? Falls nicht, weisen Sie die Beamten sofort auf den Fehler hin!

Welches Datum trägt der Beschluß? Derartige Beschlüsse haben ein Verfallsdatum. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, daß nach einem halben Jahr der Beschluß seine rechtfertigende Kraft verloren hat, BVerfG, Beschluss vom 27.05.1997 – 2 BvR 1992/92. Es gilt das letzte Datum der Entscheidung, also ggf. die Beschwerdeentscheidung.

Durchsuchung gem. § 102 oder § 103 StPO?

Bereits aus der Einleitung des Beschlusses ersehen Sie, wer Beschuldigter des Strafverfahrens ist. Das können Sie auch an der Paragraphenkette erkennen. Steht dort „gemäß §§ 102, 105 StPO“ oder „gemäß §§ 103, 105 StPO“? Gemäß § 102 StPO wird die Durchsuchung beim Beschuldigten angeordnet, gem. § 103 StPO die Durchsuchung bei anderen Personen.

In beiden Konstellationen gilt: Sie geben keine Einlassungen zur Sache ab! Zu einer ad hoc-Vernehmung sind Sie auch als Zeuge nicht verpflichtet. Das macht ggfls. später Ihr Strafverteidiger bzw. Zeugenbeistand. Sie lassen sich auf keinen Fall vernehmen und reden so wenig wie möglich. Auch nicht über die letzte Urlaubsreise!

Wonach wird gesucht?

Nicht in allen Fällen ist es so leicht, die Beamten von der Dursuchung abzuhalten. In einem unserer Fälle sollte in der Wohnung nach einem Mähdrescher gesucht werden. Im Regelfall und in der Praxis können Sie die Durchsuchung nicht verhindern. Die zu suchenden Gegenstände begrenzen in vielen Fällen jedoch die Durchsuchungsmaßnahmen. Wird nach einer Kalaschnikow AK-47 gesucht, scheiden viele Durchsuchungsorte aus, beispielsweise die Schmuckschatulle Ihrer Ehefrau oder die kleine Geldkassette mit dem Bargeldvorrat. Weisen Sie die Durchsuchenden ggf. darauf hin. Machen Sie sich Notizen über die Durchsuchung.

An der Durchsuchung mitwirken

Wichtig ist eine gute Stimmung. Denken Sie daran, daß die Beamten einen richterlichen Auftrag erfüllen und im Regelfall auch nicht gerne in Ihrer Wäsche wühlen. Stellen Sie die gesuchten Gegenstände ggf. zur Verfügung. Das erspart Ihnen häufig aufwendige Durchsuchungsmaßnahmen und verringert die durchsuchungsbedingte Unordnung. Geben Sie aber bitte keine Erklärungen ab. Falls Sie Ihre Paßwörter (Telephon-PIN) bekannt geben wollen, erledigt das später Ihr Strafverteidiger. Während der Durchsuchung ist dies zumindest für Telephone nicht der richtige Zeitpunkt. Sind Spezialisten mit im Durchsuchungsteam, erspart Ihnen die Herausgabe der Paßwörter vielleicht die Mitnahme der gesamten Computertechnik und die Beamten spiegeln nur die sie interessierenden Daten. Die Abwägungen sollten in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt und kühlen Herzens erfolgen.

Wenn die gesuchten Gegenstände gefunden oder bereitgestellt wurden, werden sie sichergestellt. Meist ordnet der Beschluß bereits die Beschlagnahme an. Widersprechen Sie bitte nicht der Sicherstellung/Beschlagnahme. Dies ist nicht fristgebunden und kann von Ihrem Strafverteidiger nachgeholt werden. Ansonsten verzögert es nur die Akteneinsicht und ist ohne ausführliche Begründung in der Regel erfolglos.

Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern

Insbesondere in Steuerstrafverfahren ist eine Durchsuchung bei Dritten, bspw. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern üblich. Diese müssen ihre Schweigepflicht beachten und sollten ohne konkrete Weisung ihres Auftraggebers auf keinen Fall die Unterlagen freiwillig herausgeben und müssen darauf bestehen, daß die Unterlagen beschlagnahmt werden. Hier gilt es auch schwierige Abgrenzungen zu beachten, ob es sich bspw. um beschlagnahmefreie Mandatsunterlagen (Handakte) handelt. Dies wird in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit häufig nicht zu klären sein. Wir klären das dann später gemeinsam mit Ihnen und der Steuerfahndung/Staatsanwaltschaft.

 

Bild einer Geldkiste mit Polizeibeamten

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

[lwptoc]

Berlin: Anschrift, Telephon, Sprechzeiten, Fahrverbindungen

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin
Ullsteinstr. 66
12109 Berlin

Tel.:(030) 9024 32-500
Fax:(030) 9024 32-900
E-Mail: poststelle@fa-fahndung-und-strafsachen.verwalt-berlin.de

Fahrverbindungen:
U-Bahn U6 Ullsteinstraße
Bus 170 Colditzstr./Ullsteinstr.

Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 09 bis 15 Uhr, Freitag bis 14 Uhr.

Der Bereitschaftsdienst, der u.a. auch Anzeigen entgegennimmt, ist morgens immer eine Stunde früher und nachmittags eine Stunde länger erreichbar. Nur nicht Freitag. Da ist die Erreichbarkeit für die Anzeigenerstattung nicht so wichtig. Dafür dürfen Sie Donnerstags mit einer Erreichbarkeit bis 18 Uhr rechnen.

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

Spätestens wenn Sie diese 5 Worte in Ihrem Schriftverkehr finden, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger aufsuchen.

Die Namen und Zuständigkeiten sind ein wenig verwirrend, teilweise unterscheiden sich nur die Namen, nicht die Aufgaben:

  • Straf- und Bußgeldsachenstelle (StraBu),
  • Bußgeld- und Strafsachenstelle (Bustra),
  • Steuerfahndungsstelle (SteuFa),
  • Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA),
  • Finanzamt für Fahndung und Strafsachen(FA FuSt)[1],

Steuerfahndung

Die Damen und Herren sind im Bereich aller Berliner Finanzämter für die Steuerfahndung zuständig. Das sind die, die morgens freundlich klingeln, einen Durchsuchungsbefehl vorlegen und Ihnen selbstverständlich gestatten, unsere Notrufnummer 01805/72 5333 (=01805/RA JEDE[2] 0,14 €/Min. aus dem Festnetz; maximal 0,42 €/Min. aus Mobilfunknetzen) anzurufen, damit wir Ihnen bei der Durchsuchung beistehen.

Dies ist also die Kriminalpolizei der Steuerverwaltung. Sie ermittelt bei dem Verdacht einer Steuerstraftat – so steht es in § 386 AO. Hier sieht der Verteidiger in Steuerstrafsachen die ersten Stellschrauben. Vielleicht ist die Ermittlung des Sachverhaltes bei der Staatsanwaltschaft besser aufgehoben?

Ihre Beamten haben gem. § 404 AO im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung und ihnen steht das Recht auf Durchsicht der Unterlagen zu; ihre Beamten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Strafsachenstelle

Das ist die „Staatsanwaltschaft“ der Finanzverwaltung in Sachen, in denen sie gem. § 386 Abs 2 AO die Ermittlungen selbständig durchführt, § 399 Abs 1 AO. Demgemäß ist einer Ladung nachzukommen und dem Verteidiger ist nicht nur die Anwesenheit gestattet, er hat auch ein Hinweis- und Fragerecht (Nr. 34 II AStBV 2020). Eine Aussage des verteidigten Beschuldigten wird allerdings die Ausnahme sein. Und auch im Steuerverfahren hat der Zeuge das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Strafsachenstelle ist in der Regel auch die Bußgeldstelle.

Bußgeldstelle

Es gibt ja nicht nur Steuerstrafsachen, sondern auch Bußgeldverfahren in Steuersachen. Einzelheiten verraten Ihnen die §§ 378 ff AO.

Im Straßenverkehr beispielsweise ist meist die Polizei die Bußgeldbehörde. In Steuersachen das gem. § 387 AO zuständige Finanzamt [3]

Zuständigkeitsregelungen für Berlin

Wenn Sie sich über die besonderen Regelungen der Zuständigkeit der Berliner Finanzämter informieren wollen (wer ist für die Vergnügungssteuer zuständig?): Verordnung über besondere Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Finanzverwaltung des Landes Berlin (Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung – FÄZustVO) vom 8. Dezember 2021

Ein Tip zum Schluß

Hadern Sie nicht mit sich, weil Sie so lange gezögert haben. Vergangenheit läßt sich nur schwer ändern[4] – Zukunft läßt sich mit Hilfe Ihrer Verteidiger gestalten.

  1. [1]Berlin und Niedersachsen
  2. [2]Sie wissen doch: Auf der Tastatur ist jedem Buchstaben eine Zahl zugeordnet, sogenannte Vanity-Nummern.
  3. [3]§ 409 AO
  4. [4]vgl. Wikipedia: Erinnerungsverfälschung
Handsymbol für Time-Out

Sexualstrafsachen

Strategie des Verteidigers in Sexualstrafsachen

Aussetzung von Verfahren wegen Besitzes von Kinderpornografie

Bei den Schöffengerichten trudeln neben anderen Sexualstrafsachen nach und nach die Verfahren wegen Besitzes von Kinderpornografie ein, die der Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe unterliegen.

Zumindest zwei Amtsgerichte legten bereits ihre Akten in konkreten Normenkontrollverfahren dem Bundesverfassungsgericht vor. Wir berichteten bereits: Kinderpornografie

Beide Vorlagebeschlüsse nehmen uns Verteidiger in Sexualstrafsachen in die Pflicht, in Verfahren, die im Grunde klassische minder schwere Fälle darstellen, die Aussetzung des Verfahrens und ein Abwarten der Entscheidung der Verfassungshüter zu beantragen und durchzusetzen.

Die Aussetzung eines Verfahrens im Hinblick auf ein beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahren ist für das Strafverfahren gesetzlich nicht geregelt. Nach herrschender Auffassung ist sie in entsprechender Anwendung des § 262 Abs. 2 StPO zulässig; vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2022 – 2 RBs 155/22 – und wird vom Gericht mehr als nur in Betracht zu ziehen sein, sofern die Gültigkeit der unbedingten Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe für den Besitz von Kinderpornographie entscheidungsrelevant ist.

Eine Aussetzung entsprechend § 262 Abs. 2 StPO führt nicht zum Ruhen der Verfolgungsverjährung.

Unsere Erfahrung in Verfahren wegen Besitzes von Kinderpornografie zeigt, dass sowohl Schöffengerichte als auch Staatsanwaltschaften durchaus geneigt sind, den Weg der Aussetzung zu befürworten.