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Gesetzentwurf Regelabfrage Verfassungsschutz

Foto StraßenschildWir forderten bereits: Finger weg vom Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden! im Beitrag

Denn sie wissen nicht was sie tun

Nun also wieder ganz plakativ neu aufgewärmt[1]:

Verschärfung des Waffenrechts gefordert
Der Bundesrat dringt auf eine Verschärfung des Waffenrechts. Ziel ist es, den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und eindämmen zu können, wie aus einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (18/1582) hervorgeht.

Danach sollen die Waffenbehörden verpflichtet werden, bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung auch bei den Verfassungsschutzbehörden Informationen einzuholen.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 290 v. 03.06.2014

Die Gesetzesbegründung führt aus:

Im Zuge der Ermittlungen um die sogenannte „Zwickauer Terrorzelle“ ist offenbar geworden, dass es gut organisierte Strukturen rechtsextremistischer Gewalttäter gibt, die bereit sind, zur Durchsetzung ihrer Ziele gezielt Waffengewalt einzusetzen. In diesem Zusammenhang sind in mehreren Ländern anlassbezogene Abgleiche der Daten von bekannten Rechtsextremisten mit den Daten der legalen Waffenbesitzer durchgeführt worden. Bei diesen Datenabgleichen wurde festgestellt, dass eine – wenn auch geringe – Anzahl von Personen über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, obwohl bei den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse vorlagen, wonach diese Personen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen und daher die Voraussetzungen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 WaffG erfüllten.
Quelle: Bundestagsdrucksache 18/1582

Es stellen sich auf Anhieb ein paar Fragen:

  • Wieviele Personen?
  • Wievielen der Personen wäre eine Erlaubnis nicht erteilt worden?
  • Ist die Regelanfrage geeignet, den Zugang extremistischer Personen zu erlaubnispflichtigen Waffen zu verhindern oder zu erschweren?
  • Würde der Verfassungsschutz die Anfrage in allen Fällen wahrheitsgemäß beantworten?
  • Wie wehre ich mich gegen die Behauptung, ich verfolge oder unterstütze verfassungsfeindliche Bestrebungen?
  • Was kostet die Durchführung des Gesetzes?

Das sind nur die ersten Gedanken, die Liste läßt sich sehr lang fortsetzen. Unter dem oben genannten Beitrag haben wir unsere rechtspolitischen Bedenken ausgeführt.

Die Stellungnahme von Nico Catalano, stellvertretender Vorsitzender von prolegal e.V finden Sie: hier!

Die Stellungnahme der Bundesregierung zeigt auch deren mangelnde Begeisterung:

Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, dem Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum entgegenzuwirken. Im Einzelfall ist die Berücksichtigung von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden bereits nach aktueller Rechtslage möglich und gemäß Ziffer 5.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz in bestimmten Fällen auch vorgesehen. Ein Verfahren, in dem Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden gemäß der Intention des Gesetzentwurfs künftig in jede Zuverlässigkeitsprüfung einbezogen werden sollen, bedarf zunächst weiterer Prüfung, auch um den mit diesem Verfahren verbundenen Verwaltungsaufwand begrenzt zu halten.
Das Gesetzgebungsvorhaben sollte deshalb aktuell zunächst zurückgestellt werden. Es bleibt den Ländern unbenommen, womöglich in der Praxis bestehende Vollzugsdefizite bei der Durchführung des geltenden Rechts – auch im Hinblick auf Ziffer 5.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz – zu beseitigen.
Quelle: Bundestagsdrucksache 18/1582

Den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier verfolgen: Dokumentation BTDrS 18/1582

Nachtrag 15:00 Uhr

Der sogenannte NSU hat die Bundesrepublik über Jahre hinweg unerkannt mit gezielten feigen Mordanschlägen terrorisiert.
Quelle: Innenminister NW Boris Pistorius, Protokoll Bundesrat 921. Sitzung Seite 88B

Spekuliert da jemand mit unserem schlechten Gedächtnis? Wir haben ja gerade die Straftaten aufgrund des Versagens der Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden nicht wahrgenommen, so daß von Terror nicht einmal im Ansatz gesprochen werden darf.

  1. [1]Der alte Antrag fiel der Diskontinuität anheim
2 Kommentare
  1. OleAelg
    OleAelg sagte:

    Die Väter des Grundgesetzes haben vor dem Hintergrund des 3. Reiches bei der Verquickung von Polizei, SD und Gestapo aus sehr gutem Grund eine klare Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten in der Bundesrepublik eingerichtet.

    Hier soll anscheinend das Gebot der Rechtsstaatlichkeit ausgehebelt werden. Die Politker, die derartige Gesetzesentwürfe einbringen, erwecken den Anschein, Anhänger der Maximen von Felix Dscherschinski, Lawrenti Berija, Heinrich Himmler oder Reinhard Heydrich oder politisch von Josef Stalin, Mao Tse Tung, Adolf Hitler, Pol Pot oder Kim Il Sung zu sein.

    Erkenntnisse der Nachrichtendienste, deren Überprüfbarkeit gegenüber dem Beschuldigten durch die Verweigerungsrechte der Nachrichtendienste entzogen sind, haben in Rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu suchen. Hier stellt sich eher die Frage, ob die Einbringer dieser Entwürfe nicht aktiv an der Beseitigung des demokratischen Rechtsstaates arbeiten und daher gegen diese Politiker wegen extremistischer Strataten durch den Genralbundesastaatsanwalt ermittelt werden muss.

    Auch die Datenschutzbeauftragte bleibt schweigsam. Aber die Dame hatte ja bei der Berufung bereist einen anrüchigen Ruf als Datensammlerin ohne Grund. Von daher ist nicht zu erwarten, dass die Datenschutzbeauftragte die Grundrechte der Bürger wahren wird. Man muss damit rechnen, dass sie eine willige Vollzugshelferin des Unrechts sein wird.

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  1. […] Jede hatte dazu 2014 – und auch schon 2013 – folgendes […]

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