Laserpointer

Welle von Durchsuchungen wg. Laserpointer

Wir berichteten bereits im Rahmen unserer Serie über verbotene Waffen über die Laserpointer oder Zielpunktprojektoren, zu dem so ein harmloser Laser wird, wenn er über eine für Schußwaffen bestimmte Halterung verfügt. Im Amtsdeutsch:

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Die Dinger werden für weniger als 13 € im Internet über ebay angeboten. Bestellen Sie so ein Gerät und es klingelt nicht nur der Postbote, sondern ein paar Monate später auch die Polizei anläßlich der Durchsuchung Ihrer Wohnung.

Die Polizei hat sich bei ebay die Kundenlisten besorgt und arbeitet nun konsequent die Bestellliste der Laserpointer ab. Es gibt etliche Anbieter, meist mit Sitz im Ausland, wo die Geräte völlig legal vertrieben werden. Legal im Ausland – illegal in Deutschland.

Die Gerichte erlassen die von den Staatsanwaltschaften beantragen Durchsuchungsbefehle und die Polizei kommt zu einem nicht angemeldeten Besuch vorbei.

Es drohen gem. § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Und auf die Amnestieregelung in § 58 Abs. 8 Satz 1 WaffG zu hoffen ist illusorisch, da der Verstoß bereits entdeckt ist und die Beamten genau dies bei der Durchsuchung berichten.

Also rechtzeitig agieren. Fragen Sie Ihren Anwalt! Fragen Sie ihn jetzt!

 

 

 

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