Waffenbehörde Berlin

Wie steht es um die Berliner Waffenbehörde?

Die Internetpräsenz der Waffenbehörde gibt Auskunft:

 

  • Aufgrund geänderter Öffnungszeiten sind leider längere Wartezeiten einzukalkulieren.
  • Telefonische Erreichbarkeiten sind nur sehr eingeschränkt möglich.

Das Konzept ist einfach. Man gebe weniger Leuten mehr Arbeit. So funktioniert Politik in Berlin

Öffnungszeiten

Mittwoch 13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 14:00 Uhr

Anrufe bitte nur zu üblichen Bürodienstzeiten außerhalb der Publikumszeiten.

Tapfer weisen sie auf die Amnestie im Waffenrecht hin und die Möglichkeit, die Waffen bei der Polizei abgeben zu können:

Einjährige Amnestie – straffreie Abgabe von illegalen Waffen und Munition möglich

Am 6. Juli 2017 ist eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten.

Wie schon in 2009 wurde unter anderem eine befristete Strafverzichtsregelung (“Amnestie”) aufgenommen.

Demnach ist es für ein Jahr möglich, unerlaubt besessene

  • Scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist,
  • Verbotene Gegenstände, z.B. Butterflymesser, Totschläger, Schlagringe,
  • Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist, z.B. Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen,freiwillig bis zum 1. Juli 2018 bei einem Berliner Polizeiabschnitt oder der Waffenbehörde abzugeben, ohne strafrechtlich belangt zu werden.Die Straffreiheit gilt auch für den Transport auf dem direkten Weg vom Aufbewahrungsort der verbotenen Gegenstände, Waffen und Munition zum Abgabeort bei der Berliner Polizei oder der Waffenbehörde.

    Anders als bei der Regelung von 2009 gilt die Amnestie ausschließlich für Abgaben in Rede stehender Gegenstände und Waffen/Munition bei der Polizei und Waffenbehörde.

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