Journalismus geht anders

Wir sind mit einer Pressemitteilung am Samstag, 31.03.2012 um 14:35 ins Netz gegangen und haben über die Zulassung der Anklage berichtet. Für Presseanfragen haben wir eine eigene eMail-Adresse eingerichtet.

Keine Reaktion der Presse, das Thema interessiert keinen.

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet dann am 04.04.2012 über die Zulassung der Anklage und berichtet,

Staatsanwaltschaft sichert Vermögen des Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank – Zur Entschädigung der Opfer

Warum fragt man nicht die, die es wissen müssen und sich dazu bereit erklärt haben, nicht uns? Was dabei herauskommt wenn jemand ohne saubere Recherche schreibt, ist im verlinkten Bericht zu sehen:

Den mutmaßlichen Schaden decken die gesicherten Werte nicht ab. Den beziffert die Landshuter Behörde auf über 4,6 Millionen Euro. „Das ist die Summe, die nach unseren bisherigen Ermittlungen durch die Hand von Herrn Tank gegangen ist“, sagte Staatsanwalt Georg Freutsmiedl. Im Bundesanzeiger steht die exakte Summe: 4652720,12 Euro. Die Sicherung wird veröffentlicht, damit Geschädigte ihre Ansprüche geltend machen können. Sie müssen dazu der Staatsanwaltschaft Landshut den Schaden nachprüfbar darlegen.

Olaf Tank hat Beschwerde gegen die Sicherung seines Vermögens eingelegt. Darüber entscheidet das Oberlandesgericht München.

Zunächst einmal ist die Aufforderung, den Schaden bei der Staatsanwaltschaft Landshut nachprüfbar darzulegen, um an den sichergestellten Werten zu partizipieren, völliger Unsinn. Wer Geld aus den sichergestellten Beträgen erhalten will bedarf eines zivilrechtlichen Urteils, eines Titels. Also: Ab zum Geicht und Klage erheben. Die Zivilgerichte urteilen aber sehr unterschiedlich. Bisher sind bis auf wenige Ausnahmen nur Entscheidungen der Amtsgerichte bekannt, die die Klagen abgewiesen haben, vgl. unsere Pressemitteilung. Die Wahrnehmung der NOZ ist diesbezüglich sehr selektiv. Wir stellen ihr aber gerne unsere Sammlung zur Verfügung.

Daß das Oberlandesgericht über eine Beschwerde gegen einen Arrest entscheidet, ist doch sehr ungewöhnlich. Warum fragt denn keiner nach?

Zuständig für den Arrest ist das Amtsgericht. Beschwerde wird beim Landgericht dagegen eingelegt. Dann ist Schluß! Nix Oberlandesgericht! Es sei denn, …

der Betroffene erfährt erstmals durch die Entscheidung des Landgerichtes von seinem „Glück“ und dann soll ihm natürlich die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen den Arrest zu wehren. Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft ist zunächst mit ihrem Antrag gescheitert und erst mit der Beschwerde gegen diese Entscheidung erfolgreich gewesen. All das hätte der Journalist durch eine einfache Frage an einen Anwalt erfahren können, ohne die Akte zu kennen.

Stellen sich für den Journalisten keine Fragen, warum gegen den Anwalt, der das Inkasso für die angeblich betrügerischen Seiten betrieb und der bereits seit Monaten nicht mehr in der Branche tätig ist, Arreste in Millionenhöhe ausgesprochen werden und gegen seine Auftraggeber keine Arreste bekannt werden (Bundesanzeiger)? Warum wird von bisherigen Ermittlungen erzählt, wenn die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen über ein Jahr zurückliegen? Wie lange braucht die StA Landshut, um sortierte Kontoauszüge mit Zugang zu den Datenbanken auszuwerten? Das macht bei uns der Lehrling im zweiten Jahr.

Hallo NOZ! Da sind doch Fragen über Fragen.

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