Panikrocker mit Waffe im Handgepäck

berichtet Focus Online.

Was läßt der Beschuldigte durch eine Sprecherin erklären?

Alles cool, keine Panik, war ’ne Waffe meines Bodyguard-Teams, die beim Security ne Peep-Show gemacht hat

Daß es die Sprecherin gesagt haben soll macht die Aussage nicht besser.

Der Verteidiger bekommt in einer solchen Sache kein Honorar, sondern Schmerzensgeld – muß aber mit Vergnügungssteuer rechnen.

Für die, zu denen es sich noch nicht herumgesprochen hat: Als Beschuldigter gibt man tunlich keine Erklärungen ab, sondern beauftragt einen Verteidiger.

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