Winterdienst auch in Spielstraße

Auch in einem verkehrsberuhigten Bereich seien diejenigen Straßenteile wie Gehwege im Winterdienst zu behandeln, die bevorzugt den Fußgängern dienen – so das Kammergericht (Urteil vom 08.09.2017 – 4 U 57/16 ).

In dem zu entscheidenden Fall war lediglich der Mittelbereich der Straße geräumt, nicht jedoch der Randbereich (es gab wohl keine festen Gehwege). Die Klägerin stürzte und verletzte sich so schwer, dass sie ein Schmerzensgeld von 13.000,00 € zugesprochen bekam. Der Hauseigentümer hatte zwar einen Winterdienst beauftragt, das Gericht meinte jedoch, dass der Anlieger dadurch nicht automatisch haftungsfrei sei. Denn auch wenn der Reinigungsdienst an sich geeignet und zuverlässig ist, muss dieser überwacht und kontrolliert werden, wofür ein strenger Maßstab anzulegen sei. Hier hatte der Anlieger noch nicht einmal vorgetragen, dass er den Winterdienst überwacht habe – ein teures Versäumnis.

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