Wo war es? Und wann?

Belehrung des Zeugen im Strafverfahren:

Das wäre doch was für die neue Kronzeugenregelung?

Kleine Hilfe für die Strafverteidiger: Fundstelle bei Vargha, Die Vertheidigung in Strafsachen (Wien 1879), S.10

4 Kommentare
  1. LV
    LV sagte:

    Interessierte, die das vertiefen wollen, können dieses mit: Die Abschaffung der Strafknechtschaft: Studien zur Strafrechtsreform – Julius Vargha, 1896 und 1897, 2 Bände, tuen.
    Zu finden unter archive.org : http://archive.org/details/dieabschaffungd00varggoog und http://archive.org/details/dieabschaffungd01varggoog .
    Der L Theil dieses Werkes enthält folgende

    fünf Studien:

    I. Der Kampf um die Strafrechtsreform,
    II. Die naturwissenschaftliche Methode der Kriminologie^
    III. Die Bewußstseinstäuschung der Willensfreiheit,
    IV. Irrsinn und Verbrechen,
    V. Die naturwissenschaftliche Denkweise.

    INHALT DES ZWEITEN THEILES.
    VI. Die Moralität der Verbrecher
    VII. Das Wesen der Strafe
    VIII. Die Verwerflichkeit der Marterstrafe
    IX. Strafjustiz- und Social-Reform
    X. Die Straf bevormundung durch Hilfsvereine

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    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      @ LV:

      Welch ein wundervolles Geschenk von Ihnen, herzlichen Dank!

      Wohl zu meiner Schande muß ich gestehen, daß ich achrive.org bisher nicht kannte und mich daher umso mehr über den Link freue. Welche Kostbarkeiten ich dort entdecke!

      Herzlichen Dank!

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    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      Das ist die Belehrung nach mosaisch-talmudischem Recht. So wurde der Zeuge im Strafverfahren vor über 2.000 Jahren belehrt.

      Band IV, Gerechtigkeitspflege, S. 59

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  2. Fellner-Security
    Fellner-Security sagte:

    Es ist auch mir ein Hochgenuss, aus alten Schriften deutsches Recht zu lesen. Als Privatdetektiv hat sich mir folgender Satz eingeprägt: „Unter dem Begriff POLIZEI verstand man den Zustand guter Ordnung des Gemeinwesens“.
    Siehe:
    Verlag deutsche Polizeiliteratur, Polizeilicher Schusswaffengebrauch gg. Personen, von Prof. Dietlind Neuwirt, Seite 14, Ewiger Landfrieden, Reichstag Worms 1495 bis Westfälische Friedensakte von 1648. :-O

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