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Es mag ungewöhnlich sein, daß wir bei einigen Mitgliedern unseres Teams deren Vereinszugehörigkeiten und außerberufliche Tätigkeiten angeben. Wir sind fest davon überzeugt, daß die Persönlichkeit eines Menschen nicht isoliert nach beruflichen oder privaten Aspekten beurteilt werden kann.

Wenn Sie von einem Anwalt unserer Kanzlei vertreten werden, vertritt Sie nicht nur der Absolvent einer juristischen Fakultät, sondern der Mensch als einzigartiges Individuum, geprägt durch eine Unmenge von Erfahrungen.

Wir finden, daß es etwas aussagt, wenn eine Mitarbeiterin in der Bundesliga spielt und in ihrer Freizeit eine Kindermannschaft im Feldhockey trainiert. Finden Sie nicht auch?