Ausländerrecht
Noch mehr als in anderen Rechtsgebieten gilt im Ausländerrecht, daß es sehr auf das Engagement des jeweiligen Rechtsanwaltes ankommt. Menschenrechtlich beachtliche oder humanitäre Argumente werden oftmals erst wahrgenommen, wenn sie mit gewissem Nachdruck vorgetragen werden.
Anwaltlicher Rat kann z.B. in Fällen der Beantragung eines Aufenthaltstitels, des Familiennachzugs hilfreich sein. Vor allem, wenn die Ausländerbehörde aufenthaltsbeendende Entscheidungen beabsichtigt oder wenn es um die Legalisierung des Aufenthalts geht (Fälle illegalen Aufenthalts bzw. Duldungsfälle), sollte man sich fachkundig beraten lassen.
Insbesondere nach dem Bleiberechtserlaß der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder vom 17.11.2006 macht es bei bereits längerem Aufenthalt im Bundesgebiet in Duldungsfällen Sinn, die Möglichkeit der Legalisierung des Aufenthalts erneut prüfen zu lassen.
Weil hier eine Antragsfrist bis zum 17.05.2007 (im Land Brandenburg: 11.06.2007) vorgesehen ist, sollte man nicht all zu lange abwarten. Ganz generell gilt im Ausländerrecht, daß man bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit oder Zumutbarkeit ausländerrechtlicher Entscheidungen zeitnah fachkundigen Rechtsrat einholen sollte. Gerade im Ausländerrecht wird sehr viel über Fristen geregelt. Es kommt leider immer wieder vor, daß unrichtige Entscheidungen der Ausländerbehörde allein wegen des Ablaufs z.B. einer Rechtsbehelfsfrist wirksam und unanfechtbar werden.
Anwaltliche Tätigkeit im Ausländerrecht ist oft auch durch Erfahrungen im Umgang mit den Ausländerbehörden geprägt. Im Ausländerrecht gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die behördlicher Beurteilung und/oder behördlichem Ermessen unterliegen. Es haben sich nach unseren Erfahrungen bei der Berliner Ausländerbehörde und den Ausländerbehörden des Landes Brandenburg gewisse Unterschiede in der Verwaltungspraxis ausgeprägt. Es kann nicht schaden zu wissen, worauf jeweils besonderen Wert gelegt wird.


