Familienrecht

Allgemeines
Rechtsanwalt Andreas Schulze meint:
"Familienrechtliche Probleme sind dazu da, so oder so, gelöst zu werden! Von allein werden sie selten kleiner. Denn oftmals sind gerade Auseinandersetzungen im Familienrecht dadurch geprägt, dass versucht wird, den (früheren) Partner unter Druck zu setzen. Hier kann professioneller - unter anderem anwaltlicher - Rat "Implosionen" oder "Explosionen" vermeiden helfen."
Für die Klärung familienrechtlicher Angelegenheiten, z.B. Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögens- und Schuldenteilung, Trennungsangelegenheiten, auch Mietvertragstrennung, Versicherungsvertragstrennung, Kontentrennung, Vaterschaftsanfechtung, steht Ihnen in unserer Kanzlei ein erfahrenes und engagiertes Team zur Verfügung, das jeden Mandant und jeden Fall als das begreift, was er ist, einzigartig.
Gerade im Familienrecht zahlt sich anwaltlicher Rat im wahrsten Sinne des Wortes oft aus!
Aber auch, wenn es um kindschaftsrechtliche Fragen (z.B. Umgangsrecht, Sorgerecht) geht, kann ein Rechtsanwalt oft helfen, nicht zuletzt, weil er - frei von Emotionen – professionell die Interessen des Mandanten vertritt, die sich oftmals mit den Interessen des Kindes, um das es letztendlich geht, decken werden.
Scheidung
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
Soweit der Gesetzestext. Wer jetzt aber vermutet, dass ein Ehegatte nach der Trennung allein durch sein Weigern die Scheidung bis zu drei Jahre hinauszögern kann, sei darauf hingewiesen, dass der endgültige und eindeutige Abkehrwille eines Ehegatten nach einem Jahr Trennungszeit ausreicht, um von einem Scheitern der Ehe auszugehen, so dass die Ehe geschieden werden kann, so zumindest OLG Naumburg in Familienrechtszeitung 2006, 43; OLG Zweibrücken in NJW-RR 2006, 1013; BGH NJW 1978, 1810. Dies ist auch ganz einhellige Auffassung bei den Berliner Familiengerichten und denen des Landes Brandenburg.
Zum 01.01.2010 ist die neue Düsseldorfer Tabelle im Unterhaltsrecht in Kraft getreten:
Düsseldorfer Tabelle
Anmerkungen:
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und einem Kind (früher: zwei Kindern) Unterhaltspflichtigen.
Achtung: Unterhaltstitel, insbesondere Jugendamtsurkunden, mit einem dynamisierten Unterhalt als Prozentsatz vom Mindestunterhalt (früher: Regelbetrag) werden aufgrund der neuen Düsseldorfer Tabelle oftmals abgeändert/herabgesetzt werden müssen.
Wegen der näheren Einzelheiten zur Einkommensermittlung, Unterhaltsberechnung und Kindergeldanrechnung beachten Sie bitte die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts unter www.kammergericht.de bzw. - soweit der Unterhaltsberechtigte und/oder Unterhaltsverpflichtete nicht in Berlin, sondern in einem anderen Oberlandesgerichtsbezirk wohnt - die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts.
Neues Unterhaltsrecht
Beachten Sie bitte, dass einige Änderungen im Unterhaltsrecht in Kraft getreten sind.
Wir möchten hier vor allem einen Vorrang minderjähriger Kinder vor dem betreuenden Elternteil bzw- den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern bei der Unterhaltsberechtigung sowie eine Stärkung des Prinzips der Eigenverantwortung bei dem Ehegattenunterhalt hervorheben.
So werden voraussichtlich Befristungen beim Ehegattenunterhalt die Regel, lebenslanger oder jahrzehntelanger Unterhalt eher die Ausnahme sein.
Die neuen unterhaltsrechtlichen Regelungen werden oftmals auch dazu führen, dass bereits ergangene Unterhaltsentscheidungen oder Unterhaltvereinbarungen abänderbar sind.
Neues Versorgungsausgleichrecht
Seit der zum 01.09.2009 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen besteht mehr Spielraum für Vereinbarungen zwischen den Eheleuten zur Altersvorsorge / zu den Versorgungsanrechten.
Auch die lästige Jahresfrist, die einer Vereinbarung zum Versorgungsausgleich nach der Trennung der Eheleute oftmals entgegen stand, ist weggefallen.
Änderungen beim ehelichen Güterrecht
Nunmehr wird auch eine Entschuldung eines Ehepartners als Vermögenszuwachs berücksichtigt.
Außerdem besteht ein besserer Schutz gegen Manipulationsmöglichkeiten.
Schauen Sie sich bitte auch unsere familienrechtlichen Beiträge in unserem Blog an.
Fragen Sie uns, wenn Sie genau wissen wollen, was auf Sie zukommen kann.


