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Gesellschaftsrecht

Häufig wird bei Gründungen von Gesellschaften die Mitwirkung eines Notars erforderlich sein.

Unser Anteil bei der Beratung wäre die Auswahl der zweckmäßigen Rechtsform speziell im Hinblick auf Einflüsse aus dem Europarecht, insbesondere aus den neuen Beitrittsländern der EU.

Auch Haftungsfragen bei Neugründung eines wirtschaftlichen Unternehmens sind häufig kritisch zu prüfen, da z.B. die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei einer GmbH nicht erkannt wird - auch hier hilft uns unsere jahrzehntelange Erfahrung.

Der Notar muß alle Beteiligten unparteiisch beraten.

Wir sagen Ihnen ganz parteiisch, wo die Fallstricke liegen!