Anwälte für Strafrecht

Strafverteidigung ist die Königsdiziplin der anwaltlichen Tätigkeit. Kein anderes Rechtsgebiet fordert nicht nur umfassende Rechtskenntnisse, sondern den ganzen Menschen mit seiner gesamten Bildung, Erfahrung und Leidenschaft im Einsatz für den Beschuldigten.

Aufgabe des Verteidiger ist es, zum Schutz seines Mandanten dafür zu sorgen, daß die Rechte, insbesondere aber das formelle Recht, das der Rechtsstaat dem Beschuldigten garantiert, eingehalten werden. Ein berühmter Rechtslehrer des 19. Jahrhunderts hat dies so erklärt:

„Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, daß sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen“(Ihering)

Strafverteidigung, insbesondere Steuerstrafverteidigung und Verteidigung im Arztstrafrecht, erfordert häufig die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Wir kennen die Probleme und sind es gewohnt, mit Steuerberatern und Sachverständigen zusammen zu arbeiten.

Und wir wissen, daß Strafverteidigung Kampf ist. Nocheinmal Jhering, Kampf um’s recht, schon 1872:

„Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder Rechtssatz, der da gilt, hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, das Recht eines Volkes, wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist kein logischer, sondern es ist ein Kraftbegriff. Darum führt die Gerechtigkeit, die in der einen Hand die Wagschaale hält, mit der sie das Recht abwägt, in der anderen das Schwert, mit dem sie es behauptet. Das Schwert ohne die Wage ist die nackte Gewalt, die Wage ohne das Schwert die Ohnmacht des Rechts. Beide gehören zusammen und ein vollkommener Rechtszustand herrscht nur da, wo die Kraft, mit der die Gerechtigkeit das Schwert führt, der Geschicklichkeit gleich kommt, mit der sie die Wage handhabt.“