Fragen sie bitte nicht, warum der Gesetzgeber diesen Begriff gewählt hat!

Adhäsion bedeutet Anhaften und soll nichts anderes bedeuten, als daß im Strafverfahren der Ausgleich des aus der Straftat entstandenen Schadens herbeigeführt werden kann.

Das Adhäsionsverfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, im Strafprozess gegen den Täter einen vermögensrechtlichen Anspruch durchzusetzen. Beispiele hierfür sind das Schmerzensgeld und der Schadensersatz, bspw. für den Krankenhaus- oder Klinikaufenthalt und die Dauer der Reha-Maßnahmen.

Im Gegensatz zum Zivilprozeß gilt im Adhäsionsverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz, d.h., Beweismittel, meist Zeugen, sind vom Gericht von Amts wegen heranzuziehen. Auch sind von Ihnen keine Vorschüsse auf die zu erwartenden Gerichtskosten zu entrichten.

Wir beraten Sie zu allen Fragen der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wenn Sie unser Wissen und unsere Erfahrungen im Opferschutz nutzen wollen, sollten Sie uns mit der Erstberatung beauftragen!

Sie können uns auf vielfältige Weise erreichen: Kontakt zum Opferanwalt

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Versprochen!