Strafverteidigung

Philipp Heinisch anläßlich der Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer
zu Rechtsstaat und Terrorbekämpfung
Strafverteidigung ist die Königsdiziplin der anwaltlichen Tätigkeit. Kein anderes Rechtsgebiet fordert nicht nur umfassende Rechtskenntnisse, sondern den ganzen Menschen mit seiner gesamten Bildung, Erfahrung und Leidenschaft im Einsatz für den Beschuldigten.
Aufgabe des Verteidiger ist es, zum Schutz seines Mandanten dafür zu sorgen, daß die Rechte, insbesondere aber das formelle Recht, die der Rechtsstaat dem Beschuldigten garantiert, eingehalten werden. Ein berühmter Rechtslehrer des 19. Jahrhunderts hat dies so erklärt:
„Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, daß sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, - sie lassen sich nur brechen, nicht biegen“(Ihering)
Strafverteidigung, insbesondere Steuerstrafverteidigung und Verteidigung im Arztstrafrecht, erfordert häufig die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Wir kennen die Probleme und sind es gewohnt, mit Steuerberatern und Sachverständigen zusammen zu arbeiten.


