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Versicherungsrecht

Das aus dem Jahr 1908 stammende Versicherungs- VertragsGesetz soll durch ein „VVG 2006“ ersetzt werden. Der nun veröffentlichte Entwurf berücksichtigt außerdem jüngste Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschuss- beteiligung in der Lebensversicherung, und des Bundesgerichtshofs, der sich in einer Entscheidung vom 12. Oktober 2005 u. a. auch zur Berechnung von Mindest- rückkaufswerten geäußert hat.

Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen Reise-, Diebstahl-, Kasko- sowie Haftpflichtversicherungen und private Krankenversicherungen. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften.

Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Eintritt eines Schadensfalles nachweisen. Bedenken Sie, dass Sie bei Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet sind. Bei vorsätzlich falschen Angaben ist der Versicherer ansonsten von der Pflicht die Versicherungsleistung zu erbringen befreit. Es ist sicherlich sinnvoller, zuerst zu uns zu kommen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist...