Anwälte für Waffenrecht

Waffenrecht

Das Waffengesetz als Kernmaterie des Waffenrechts

Wer Umgang mit Waffen hat, benötigt profunde Kenntnisse im Waffenrecht. Ob Sportschütze, Jäger, Waffenhändler oder Polizist, jeder muß die ihn betreffenden Vorschriften sattelfest beherrschen.

Dabei ist das Waffengesetz nur eines der Gesetze im Kanon des Waffenrechts, mit dem wir uns intensiv beschäftigen.

Auch das Beschußgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz, Bundesjagdgesetz, jeweils mit dazu ergangenen Rechtsverordnungen, Inter- und supranationales Recht (EU-Recht, VN-Zusatzprotokoll) und nicht zuletzt das Gefahrgutrecht regeln das Leben der legalen Waffenbesitzer. So wird schnell aus einem legalen Waffenbesitzer ein Straftäter; jedes der Gesetze enthält massive Strafvorschriften für die Nichteinhaltung seiner Bestimmungen.

Selbst für den Fachmann ist das Waffenrecht mit seiner Kernmaterie, dem Waffengesetz, äußerst schwierig zu handhaben. Beispielsweise ist der Begriff der Waffe des Waffengesetzes nicht mit dem Begriff „Waffe“ des Strafgesetzbuches deckungsgleich. Eine auch für manchen versierten Strafverteidiger erstaunliche Feststellung.

Aber auch innerhalb des Waffengesetzes werden die Begriffe nicht konsistent verwandt. Das Standardwerk Waffenrecht von Heller/Soschinka/Rabe bescheinigt dem Gesetzgeber „die „handwerkliche Qualität“ läßt zu wünschen übrig“ und stellt fest: „diese Komplexität scheint im Einzelfall der Anwendung nicht nur Waffenbesitzer und Fachbehörden zu überfordern, sondern offensichtlich auch den Gesetzgeber„.

Jedenfalls müssen wir damit umgehen.

Die Erfahrung lehrt, daß die Staatsanwaltschaften und Gerichte auf die Hilfe spezialisierter Strafverteidiger angewiesen sind, die ihnen den Zugang zum Waffenrecht „erleichtern“.

Umfassende Beratung und Vertretung

Es gibt keine Fachanwälte für Waffenrecht, eine solche Bezeichnung wird von den Rechtsanwaltskammern nicht verliehen. Siehe hierzu unseren Beitrag Fachanwalt Waffenrecht.

Ein Beispiel für die Unübersichtlichkeit der Materie ist unser Beitrag Pfefferspray.

Die für den Strafverteidiger typische Situation wird vom Mandanten als Albtraum empfunden: Die in Waffensachen regelmäßig stattfindenden Wohnungsdurchsuchungen. Hier kommt es darauf an, Ruhe zu bewahren und Rechtsanwalt Jede mit der 24/h-Notrufnummer hinzuzuziehen!

Das Waffenrecht wird schneller novelliert also sonst ein Rechtsgebiet. Dabei erfolgten Änderungen bereits vor Inkrafttreten der Vorschriften „aus redaktionellen Gründen“, um Fehler zu berichtigen.

Das Rechtsgebiet Waffenrecht hat sich zu einer Spielwiese entwickelt.

Ziemlich unbemerkt hat der Gesetzgeber Hunderttausende zu Straftätern gemacht, die– häufig wohl längst vergessene – Butterflymesser, Fallmesser, Wurfsterne, etc. noch in irgendeiner Kellerecke aufbewahren. Solche Souvenirs aus Südeuropa sind mittlerweile verbotene Waffen und die Strafen können sehr hart ausfallen.

Allein deren Besitz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Problematik der unangemeldeten Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 WaffG in den Wohnungen der legalen Waffenbesitzer wird immer brisanter, da die Behörden die ihnen gesetzten Grenzen häufig missachten. Auf den Treffen der Fachleute, wie dem Deutschen Jagdrechtstag, dem Rechtsanwalt Jede angehört, werden die abstrusesten Vorgehensweisen der Behörden berichtet.

Wir beraten Sie engagiert in allen Bereichen des Waffenrechtes, nicht nur beim Widerruf der Waffenbesitzkarten (WBKs)/Jagdscheine und kennen die Bezüge zum Strafrecht / Jagdrecht.

In unserer Hauspostille finden Sie weiterführende Berichte zum Waffenrecht, beispielsweise einen Einblick in die juristische Subsumtionstechnik am Beispiel Pfefferspray: Ein Blick in die Hexenküche / Waffenrecht für Anfänger

Aufgrund der hohen Nachfrage: Unser Waffenrechtsblog Deutsches Waffenrecht