Die gesetzliche Regelung zum Sorgerecht für unverheiratete Väter ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung. Vätern soll es in einem vereinfachten Verfahren möglich sein, ein gemeinsames Sorgerecht bei Gericht zu beantragen. Wenn überzeugende Gründe dagegen von der Kindesmutter nicht vorgetragen werden und auch sonst für das Gericht nicht ersichtlich sind, wird das gemeinsame Sorgerecht vom Gericht beschlossen. Vorgesehen ist hierfür im Regelfall ein schriftliches Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes.

Das Umgangsrecht steht – von extremen Ausnahmefällen abgesehen – jedem Vater bzw. jeder Mutter zu. Nach einer Neuregelung kann ein leiblicher Vater, auch wenn seine Vaterschaft nicht anerkannt oder festgestellt ist, zum Umgang mit dem Kind berechtigt sein. Dies kann selbst dann in Betracht kommen, wenn ein rechtlicher Vater vorhanden ist, z.B. den mit der Mutter verheirateten Ehemann.