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Also Richtig Dumm

[su_column size=“1/3″]checklist-41335_640[/su_column]Immer wenn abends mein Adrenalinspiegel verdächtig niedrig ist, schaue ich im Fernsehen die BILD-Sendungen.

Das ist unfair. Die BILD ist den Also Richtig Dumm – Sendungen sprachlich deutlich überlegen.

Nur sprachlich?

Die Entscheidung der Regierung für Ermittlungen gegen Jan Böhmermann hat für viel Wirbel gesorgt. Nun ergibt eine ARD-Blitzumfrage: Zwei Drittel der Deutschen halten diese Entscheidung für falsch.
Quelle: Tagesschau.de 17.074.2016

GEIL! Bitte, ARD, nutzt doch meine Zwangsbeiträge für eine weitere Blitzumfrage! „War der Polizei-Großeinsatz in Berlins größtem Bordell richtig?“ „Sollten die Zuhälter und Nutten bestraft werden?

Morgen verteidige ich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Darf ich mir eine repräsentative Umfrage dazu wünschen, ob eine Bestrafung erfolgen soll? Wir können dadurch unglaubliche Geldmengen für soziale Projekte einsparen, beispielsweise, um die Studien der Professur[1] für Gender Studies und Sprachanalyse am Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Humboldt-Uni zu Berlin zu unterstützen.

Einfach noch mehr Stellen dieser Besserverdienenden, in diesem Fall Richter, streichen und die Entscheidungen per Televoting fällen. Und welch ein Vorteil: Man kann dann auch noch die Massen weiter verdummen und ihnen erzählen, dies sei demokratisch.

Meinungsumfragen zu Rechtsfragen. Sagen Sie uns Ihre Meinung zu einer Rechtsfrage. Schützt das Grundgesetz auch abgrundtiefe Dummheit? Ist das vielleicht gar keine Dummheit, sondern Satire, Realsatire? Was meinen Sie, darf man Wasser ins Bier mischen? Dürfen die das?

  1. [1]„Wenn Sie mit Lann Hornscheidt Kontakt aufnehmen wollen, verwenden Sie bitte respektvolle Anreden, die nicht Zweigeschlechtlichkeit aufrufen. Bitte vermeiden Sie zweigendernde Ansprachen wie „Herr ___“, „Frau ___“, „Lieber ___“, oder „Liebe ___“. Es gibt nicht die eine richtige und gute Anrede, sondern es bedarf respektvoller neuer Anredeformen – ich freue mich auf Ihre kreativen anti-diskriminierenden Ideen.

    Falls Sie nicht kommunizieren, sondern nur Ihre Irritation zurückwerfen wollen, statt sie als Impuls für sich zu benutzen über eigene Normen und Weltbilder nachzudenken, dann schicken Sie dies bitte an folgende Mail-Adresse: hatemail.an.hornscheidt@gmail.com

    Oder – Sie nehmen sich die Zeit, um was Nettes und Respektvolles stattdessen an eine Person Ihrer Wahl zu schreiben – und schauen mal, wie sich eine solche Handlung anfühlen würde.“

Gestörte Wahrnehmungen

KneifzangeDas scheint bei mir pathologisch zu sein:

Ich könnte schwören, daß sich in den letzten Tagen jede Titelseite und jede Nachrichtensendung mit einem ganz simplen Sachverhalt beschäftigt. Saure-Gurken-Zeit-Mitte-April?

  1. Im Fernsehen haben ein paar tausend Menschen ein als Schmähkritik bezeichnetes Elaborat gehört.
  2. Manche bewerten dieses Elaborat als Kunst, Satire, der Meinungsfreiheit unterfallend.
  3. Manche bewerten dieses Elaborat als Beleidigung.
  4. Die Handlung könnte eine Beleidigung (§ 185 StGB) und eine Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB) darstellen.
  5. Zuständig für die Verfolgung ist die Staatsanwaltschaft; für eine Verfolgung gem. § 103 StGB ist u.a. eine Ermächtigung der Bundesregierung Voraussetzung (§ 104a StGB).
  6. Das gesunde Volksempfinden[1] meint, es müsse bei der Entscheidung berücksichtigt werden, daß Erdogan das Ziel der Äußerungen gewesen ist. Frei nach dem Motto: Some are more equal.

Kann mir irgendeiner erklären, warum sich ein denkender Mensch länger als 10 Minuten mit dem Thema beschäftigt?

Allenfalls könnte man darüber nachdenken, welche Überlegungen bei die Entscheidung nach § 104 a StGB anzustellen sind. Sicherlich ist die Bundesregierung kein Vorprüfungsausschuß für die Rechtsfrage[2], die nach unserem Verfassungsverständnis von den Gerichten, letztlich vom BVerfG, zu klären ist. Für die Bundesregierung stellen sich ausschließlich politische Fragen. Und die Antwort ist eindeutig: Das einzig richtige politische Signal an die Türkei ist: In einem freiheitlichen Rechtsstaat entscheidet die Justiz über Rechtsfragen, nicht der Präsident oder die Regierung.

Als Strafverteidiger kann ich mich nur wundern. Wahrscheinlich eine gestörte Wahrnehmung der Wirklichkeit. Welcher Wirklichkeit?
Bild © A.Dreher_pixelio.de

  1. [1]„Aber das gesunde Volksempfinden liest eben auch „BILD“ und weist ganz generell erhebliche Erkenntnisvakanzen auf. Deshalb haben wir es durch eine Rechtsordnung ersetzt.“ Christian Franz
  2. [2]a.A. Alexander Thiele, Erlaubte Schmähkritik? Die verfassungsrechtliche Dimension der causa Jan Böhmermann

Warum reagiert die Presse nicht?

Die Journalisten sind über Begriffe wie „Lügenpresse“ und dergleichen empört.

Ich empöre mich jeden Abend über die Aktuelle Kamera.

Ich empöre mich über die Entscheidung des SWR, dem Druck aus der Staatskanzlei nachzugeben und dies mit der Informationspflicht zu rechtfertigen.

Ich empöre mich über ständige Meinungsbevormundung aus dem öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehen. Ich empöre mich über die ständige Indoktrination durch die Moderatoren.

Ein unverfängliches Beispiel vom Deutschlandfunk: „1.215 Tiere sind damals von Wilderern abgeschlachtet worden, ein trauriger Rekord.[1]

Bitte, ich möchte Informationen. Falls diese mich zur Bewertung führen, die Tiere wurden „abgeschlachtet“ und dies sei traurig, ist das meine Bewertung. Wer auf der Website des Deutschlandfunks den Suchbegriff „abgeschlachtet“ eingibt, gelangt zum Ergebnis, der Begriff bezeichne die Tötung von Menschen.

Selbstverständlich möchte auch ich fremde Meinungen hören. Aber ich wünsche eine klare Trennung von Meinung und Nachricht.

Was mich seit Jahren immer mehr verunsichert: In den Bereichen, in denen ich mich auskenne, ist die Berichterstattung häufig auch im Kernbereich falsch.

  1. [1]22.01.2016, 11:53 Umwelt und Verbraucher

Aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

Zudem werden zwar viele Personen festgenommen, aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

So liest sich das heute auf der Titelseite der Berliner Morgenpost. Bei aller, mit wachsendem Vergnügen betriebenen, Journalistenbeschimpfung: Hier ist Schluß!

Ist es zu viel erwartet von einem Journalisten, daß er die Grundzüge der Gewaltenteilung verinnerlicht hat? Das ihm bewußt ist, daß die Freiheitsberaubung ein massiver Eingriff in die Grundrechte ist und grundsätzlich dem Richter vorbehalten ist? Daß es Verfassungen gibt? Wenn schon nicht das Grundgesetz, zumindest die Berliner Verfassung kennt? Zumindest die Grundrechte der Berliner Verfassung, das Grundrecht auf Freiheit der Person in Art. 8 III kennt?[1]

Jeder Verhaftete oder Festgenommene ist binnen 48 Stunden dem zuständigen Richter zur Entscheidung über die Haft oder Festnahme vorzuführen.

Das ist nicht mehr schlampig. Das ist offenbartes Unwissen, dokumentiertes Desinteresse. Und gelangt auf die Titelseite einer Hauptstadtzeitung. Weil keiner mehr Korrektur liest? Oder weil es der CvD auch nicht besser weiß?

Er hat ja Recht: Aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle

  1. [1]Ich fordere kein Spezialwissen, wie das Wissen um den Widerspruch zu Art. 104 III Grundgesetz, der die Vorführung spätestens am Tag nach der Festnahme fordert.

Eins = Viele?

Jeder Strafverteidiger kennt das: Die Presse berichtet und der Verteidiger fragt sich, ob er am selben Prozeß wie die Journalisten teilgenommen hat.

Das diesbezügliche Highlight erlebte ich vor ein paar Tagen. Der Prozeß begann mit einem zuvor von mir angekündigten Befangenheitsantrag. In einer Verhandlungspause schleicht sich ein älterer Herr zum Staatsanwalt und bespricht etwas mit ihm. Er hat einen Block in der Hand und macht sich fleißig Notizen.

Am nächsten Tag beginnt ein Zeitungsbericht vorwurfsvoll mit der Mitteilung, daß sich die Berufsrichter zum Prozeßbeginn mit mehreren Befangenheitsanträgen auseinandersetzen mußten. Der Rest des Berichtes war ebenfalls überwiegend unrichtig.

Da kann der Typ noch nicht einmal zählen. Selbstverständlich hat er sich auch nicht mit einem der Verteidiger unterhalten. Und auf meinen Vorwurf an einem der nächsten Verhandlungstage, daß er wohl Schwierigkeiten mit dem Zählen habe antwortete er, mit mir würde er nicht diskutieren.

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