WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.
Deutsches Waffenrecht
Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.
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Wir haben uns selbst überholt – Waffenrecht liegt vorne
Diese Hauspostille betreiben wir seit Weihnachten 2008, zuvor schon für den internen Bereich. Mit dieser Seite belegen wir im Ranking bei Jurablogs.com, dem Portal für ca. 760 juristische Blogs den 59. Platz und sind darauf – wie ich meine zurecht – stolz. Seit dem 30. Januar 2014 sind wir auch mit unserem Spezialangebot zum Waffenrecht […]
Gesetzgeber kann nicht bis 4 zählen
Ich hätte ja lieber getitelt: Gesetzgeber kann nicht bis 3 zählen, aber das ist vom hier relevanten Sachverhalt nicht belegt. Das Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 13.02.2014 – 20 K 6992/12 – hat das freundlicher formuliert: Dass § 15 a Abs. 2 WaffG gesetzestechnisch jedenfalls misslungen ist, zeigt sich schon an der fehlerhaften Verweisung in § […]
Nein, das ist hier keine Werbung für Markus Lanz
Ich habe nach ca. 5 Minuten ausgeschaltet. Die Vorstellung der Gäste: Ein Mann zu Besuch, der Anwalt von Beruf ist und allein schon deshalb eine Waffe tragen dürfte, einen Waffenschein bekäme, trotzdem … Welcher Vollpfosten hat Herrn Lanz die Moderations-Karten geschrieben? In Deutschland bekommt man keinen Waffenschein mit dem Argument, man sei Anwalt. Das Argument […]
Nachtsichtgeräte, Laser und Zielpunktprojektoren
Keiner rechnet damit. Im Waffengesetz sind Gegenstände aufgenommen, die keine Waffen sind. Wäre nicht weiter schlimm, wenn der Umgang mit ihnen nicht unter Strafe gestellt wäre. Wer rechnet schon damit?
Wir stellen hier die Einzelheiten zu Lasern mit Montagevorrichtungen, Zielpunktprojektoren und Nachtsichtgeräten dar.
Bundesverwaltungsamt mit elektronischer Signatur überfordert
Schamhaft verschweigt das Bundesverwaltungsamt, zuständig für das Nationale Waffenregister, die Möglichkeit der Antragstellung über das Internet. Auf der Website wird die teure Antragstellung per Postweg und die Antragstellung vorort beworben. Weder im Hinweisblatt noch auf der Seite zur Selbstauskunft ein Wort über § 19 Abs. 3 NWRG, der die elektronische Antragstellung ermöglicht: Die Auskunft kann […]