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Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister

§ 19 NWRG (Nationales Waffenregister Gesetz) gewährt dem Waffenbesitzer – im Gesetzesdeutsch: Betroffenem – einen Auskunftsanspruch über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Absatz 3 der Vorschrift bestimmt, daß die Auskunft auch im Wege der Datenübertragung über das Internet erteilt werden kann. Das hört die Behörde, das Bundesverwaltungsamt (BVA), nicht gerne. Weder im Antragsformular, noch […]

Jecken aufgepaßt: Waffenrecht im Karneval

O.K., auf die Idee kann nur ein Berliner kommen :-) Es ist aber kein Spaß, sondern bitterer Ernst. Ich weiß natürlich nicht, wie die Waffenbehörden am Rhein „so drauf sind“. Aber die Gesetzeslage ist eindeutig: Cowboykostüm und an der Hüfte einen Spielzeugrevolver aus Kindertagen ist nicht gut! Der Colt sollte entweder halb so groß oder […]

Böse Falle: § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG

Es hat sich noch nicht unter allen Strafverteidigern herumgesprochen: § 5 (2) WaffG: (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die 1. a) wegen einer vorsätzlichen Straftat, b) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, c) wegen einer […]

Erste Klagen zum Zentralen Waffenregister

Einige legale Waffenbesitzer haben Auskünfte aus dem Zentralen Waffenregister verlangt und sind vom zuständigen Bundesverwaltungsamt mit unsinnigen Auflagen, die im Gesetz nicht genannt sind, gegängelt worden. Wir berichteten: Zentrales Waffenregister Denn sie wissen nicht was sie tun Sie halten uns für dumm Im Beitrag Nr. 3 haben wir ausführlich begründet warum die Forderungen des Bundesverwaltungsamtes […]

Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Die MiStra sind immer wieder Anlaß zur Sorge. Nicht nur für Personen, die einer Dienst-, Staats-, Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen, wie die Rechtsanwälte. Für die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen, insbesondere Jagdscheinen, Waffenbesitzkarten und Waffenscheinen, sind die MiStra ein ständiger Sorgenquell. 3. Abschnitt Sonstige Mitteilungen wegen der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen … Nr. 36: Mitteilungen […]