WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Hauspostille

Wir sammeln Nachrichten, die uns begeisterten oder auch einfach Nachrichten von denen wir denken, daß es sie nicht geben sollte – ohne deswegen zur Meckerecke verkommen zu wollen. Sie sind herzlich eingeladen, sie zu kommentieren.

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Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030)329 00 4-0 zur Verfügung.

Schmiede

Farbausdrucke der Schriftsätze

Da ging den sonst so ruhigen Richtern denn doch der Hut hoch. Trotz mehrfacher Beanstandung läßt die Gerichtsverwaltung des Landgerichtes Berlin die Schriftsätze und Anlagen weiterhin in schwarz/weiß ausdrucken. Die Richter drohen, solche Sachen nicht mehr zu bearbeiten. Mit sehr deutlichen Worten.

Coins

Richtermangel

Es gibt nicht genug Richter. Wenn dann noch einer krank wird, führt das letztlich zur Rechtsverweigerung.

Unser Aktenvernichter vernichtet nach den höchsten Sicherheitsanforderungen

Falzmarken

Es ist ein ständiger Ärger: Trotz aller Sorgfalt wird beim Öffnen der Post der Brief beschädigt. Dabei ist dies ganz einfach mit Hilfe der Falzmarken auf dem Briefpapier zu verhindern. Hier berichten wir über die richtige Falttechnik.

per beA und vorab per Telefax

Sie kennen die Floskel „per Telefafax vorab“? Das ist im Regelfall schon völliger Unsinn und verursacht erhebliche Kosten beim Versender und Empfänger. Nun setzen manche Kollegen dem noch die Krone auf.

Sie versenden vorab per Telefax, um dann das Dokument nochmals per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu versenden. Und damit es auch wirklich ankommt: Im Original per Schneckenpost versenden.

Berühmtes Bild Goethes. Ob über ihn wohl eine Regelanfrage eingeholt worden wäre?

Sorry, keine Zeit

Auch das muß sein: Anfragen beantworten, die sicherlich keine Aufträge werden.

Berl. VerfGH setzt Bußgeldbestimmung der Corona-VO außer Kraft

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in einer Eilentscheidung die Bußgeldandrohung für eine Kernvorschrift der Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt.

Coronaverstoss: Wann mache ich mich strafbar?

Verstöße gegen die Berliner Corona-Verordnung werden regelmäßig – wenn man erwischt wird – mit einem Bussgeld geahndet. Im Einzelfall kann es aber auch sehr gefährlich werden. Unter Umständen stellt der Verstoß auch eine Straftat dar, die mit erheblichen Strafen sanktioniert werden kann. Wir erklären worum es geht.

Antrag Corona Zuschuss

Corona Zuschuß und Strafbarkeit

Mittlerweile arbeitet ein ganzes Team von Berliner Staatsanwälten an den Corona-Akten. Es geht um Vorwürfe des Subventionsbetruges, falls Erklärungen abgegeben wurden, die nicht zutreffen. Aber welche Erklärungen waren das? Was ist zu tun?

Pandemieresiliente Infrastruktur

Das ist Berlin! Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden temporär breitere Fahrradstreifen zu Lasten des Autoverkehrs gebaut. Diese bieten ausreichend Sicherheitsabstand, daher der Begriff „pandemieresiliente Infrastruktur. Es sollen noch mehr werden.

Schiedsrichter zeigt die rote Karte

BVerfG und Corona

Die Einschränkungen der Grundrechte durch die Corona-Verordnungen sind erheblich. Gut, daß das BVerfG sehr schnell über die Eilanträge auf Außervollzugsetzung entschieden hat. Das Thema ist hochkomplex und auf die Schnelle nicht zu entscheiden. Deshalb war eine Folgenabwägung vorzunehmen. Was passiert wenn …
Das BVerfG hat klar entschieden.

Bild Fragezeichen

Mutig, mutig, Herr Kollege

Das WWW ist unergründlich. Der Geschäftsführer einer internationalen LawFirm, in Deutschland als GmbH firmierend, sieht eine Entschädigungspflicht der Länder für private Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie geschlossen wurden. Wir finden diese Ansicht sehr gewagt, um nicht zu sagen abwegig.

Bußgeldkatalog zu Corona Berlin

In Berlin ist der Bußgeldkatalog zur Ahndung von Corona-Verstößen veröffentlicht worden. Man hätte besser aus den Regelungen von Nordrhein-Westfalen abgeschrieben. Wir verlinken auf die Bußgeldkataloge und spritzen ein wenig Gift.

Bild einer Geldkiste mit Polizeibeamten

Corona und Strafrecht

Die Corona-Krise hat zu zahlreichen Programmen des Bundes und der Länder geführt, um die Lasten abzufedern. Die unbürokratischen Hilfen führen dazu, daß die Gelder ohne rigide Prüfung ausgezahlt werden.

Das wird für diejenigen, die falsche Angaben gemacht haben, zu erheblichen Problemen führen. Während der Betrug vorsätzliche Begehung erfordert, führt schon die leichtfertige Begehung zum Subventionsbetrug. Wir raten dringend, die Angaben vor Abgabe der Anträge akribisch zu prüfen.

Der Widerrufsjoker wird vom EuGH erneut ins Spiel gebracht

Widerrufsjoker

Die Sensation vom Europäischen Gerichtshof – EuGH: Die typischerweise von den Banken verwandte Widerrufsbelehrung ist unwirksam, die Widerrufsfristen haben nicht begonnen. Der EuGH begründet dies mit dem für den Verbraucher nicht nachvollziehbaren Kaskadenverweis auf die BGB- und EGBGB-Vorschriften. Der Widerruf dieser Verträge kann noch erklärt werden und eröffnet erheblichen Gestaltungsspielraum. Beachtliche Summen stehen insbesondere bei Immobilienkrediten im Raum

Den Knall nicht gehört

Ständiges Geschäft. Wir beantragen, uns Einsicht in die Akten zu gewähren und die Gerichte schicken uns die Akten. Ausnahmen bestätigen die Regel und wir haben uns daran gewöhnt, daß es Ausnahmen gibt. Shit happens.

Während der grassierenden Pandemie zu verlangen, daß die Akten abgeholt werden geht aber entschieden zu weit. Wir haben beim Präsidenten des Amtsgerichtes Tiergarten nachgefragt, wie er das so sieht. Schließlich hat er auch die Mitarbeiter vor dem Virus zu schützen.