Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister

§ 19 NWRG (Nationales Waffenregister Gesetz) gewährt dem Waffenbesitzer – im Gesetzesdeutsch: Betroffenem – einen Auskunftsanspruch über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

Absatz 3 der Vorschrift bestimmt, daß die Auskunft auch im Wege der Datenübertragung über das Internet erteilt werden kann. Das hört die Behörde, das Bundesverwaltungsamt (BVA), nicht gerne. Weder im Antragsformular, noch in der Broschüre wird darauf hingewiesen:

Ob die Verpflichtung der Beglaubigung der Unterschrift oder der Ausweiskopie rechtmäßig ist entscheidet das Verwaltungsgericht Köln im März 2014.

Wir berichteten bereits umfangreich:

  1. Zentrales Waffenregister
  2. Sie halten und für dumm
  3. Denn sie wissen nicht was sie tun
  4. Erste Klagen zum Zentralen Waffenregister

Nun, wir verfügen natürlich auch über qualifizierte elektronische Signaturen (mit Berufsattribut). Mal sehen, wie die Behörde reagiert. Ob dort die technischen Voraussetzungen zur Prüfung der Signatur vorliegen? Oder tun die nur so?

Um den Schutz für den Antragssteller zu gewährleisten ist daher eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses oder der Unterschrift unabdingbar. Dies steht nicht im Widerspruch zum Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Auskunft, da diese für sich genommen weiterhin gebührenfrei ist.[1]

Etwas überspitzt: Wir bestehen darauf, daß Sie mit dem Taxi zu uns fahren. Dies steht nicht im Widerspruch zum Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Auskunft, da diese für sich genommen weiterhin gebührenfrei ist.

  1. [1]Zitat aus den Hinweisen, oben Nr. 1
4 Kommentare
  1. Carl Friedrich von Böttcher
    Carl Friedrich von Böttcher sagte:

    Dafür versendet das BVA die Auskunft bei Denen, die Ihre Unterschrift haben beglaubigen lassen, per gewöhnlichem Postbrief.

    Also auf dem Rückweg ist dem BVA der Datenschutz offensichtlich egal,

    Antworten
  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Dabei sind in diesen Briefen die Informationen höchst sensibel!
    Woher wissen wir eigentlich, daß die Briefe vom BVA kommen :-)
    Unterschrieben sind sie auch nicht?

    Antworten

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  1. […] Wir berichteten mehrfach: Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister […]

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