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Sachverständige bei der Waffenbehörde

Erscheinenspflicht vor der Waffenbehörde

Die Mitarbeiter der Waffenbehörde dürfen nun den Bürger rufen und der hat zu gehorchen.

„(5) Zur Erforschung des Sachverhalts kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder des Erlaubnisinhabers verlangen.“

Ich kann mir so gar keine Sachverhalte vorstellen, die der Mitarbeiter der Waffenbehörde erforschen kann. Wer nicht kommt, muß aber damit rechnen, daß sein Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wird.

Der Gesetzgeber hat eine Begründung von sich gegeben, BTDrS 19/15875:

Der neue Absatz 5 ermöglicht es der Waffenbehörde in begründeten Einzelfällen, bei Erstantrag oder Folgeprüfungen das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder Erlaubnisinhabers zu verlangen. Ein begründeter Einzelfall im Sinne dieser Vorschrift kann insbesondere vorliegen, wenn Zweifel an Zuverlässigkeit oder persönlicher Eignung bestehen. So wird der Waffenbehörde die Möglichkeit eröffnet, sich einen unmittelbaren Eindruck des Betreffenden verschaffen und somit der behördlichen Pflicht zur vollständigen Sachverhaltsaufklärung besser nachzukommen. Hiermit wird auch ein Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen.

Alles klar? Ist Ihnen die Erscheinenspflicht verständlich? Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, sollten Sie sicherheitshalber einen Anwalt zur Prüfung des begründeten Ausnahmefalles hinzuziehen.

Haben Sie eine blau geäderte Nase, Rhinophym genannt? Dann nehmen Sie doch schon mal populärwissenschaftliche Literatur zum Termin mit, um zu belegen, daß diese Hautkrankheit nicht den Schluß auf Alkoholismus zuläßt. Und Alkoholismus und Waffen, Sie wissen, das verträgt sich nicht.

Hochqualifizierte Mitarbeiter der Waffenbehörden werden sich zu Sachverständigen aufschwingen? Ich denke nicht.

Es wird keinen Sicherheitsgewinn bringen. Es ist nur eine weitere Beschränkung der Freiheit.

Einige Waffenbehörden vergeben keine Termine. Bringen Sie sich ein Sitzkissen mit, die Wartezeit kann lang sein.

Jedenfalls droht Schlimmes wenn Sie ein solches Schreiben erhalten. Die Behörde zweifelt an Ihrer Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung.

Wir helfen Ihnen gerne und kompetent: Kontakt

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