Waffenrechtsexperte

Der Waffenrechtsexperte wird in Wild und Hund zitiert:

„Ein Jagdschein ist keine waffenrechtliche Erlaubnis“, stellt der Bundestagsabgeordnete und Waffenrechtsexperte Marc Henrichmann (CDU) klar.

Mit  einem gültigen Jagdschein kann man beim Waffenhändler eine Jagdwaffe erwerben. Und dann soll der Jagdschein keine waffenrechtliche Erlaubnis sein?

§ 13 Abs. 3 Satz 1 WaffG, stellt fest:

Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis.

Wer einen Jagdschein hat braucht also keine Erlaubnis nach dem WaffG. Nicht der Jagdschein ist die Erlaubnis, sondern wer einen Jagdschein hat benötigt keine Erlaubnis.

Ziemlich spitzfindig.

Der Jagdschein weist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis, bspw. zum Führen von Waffen im Revier, nach. Dann ist er auch eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das neue WaffG spricht an mehreren Stellen von gleichgestellten anderen Erlaubnissen.

Es wird aber noch besser:

Ein Jagdschein kann nach meiner Rechtsauffassung auch ohne Abfrage beim jeweiligen Landesamt Verfassungsschutz verlängert werden

Das ist ein ganz spannender Gedanke. Denn das 3. WaffRÄndG hat das Bundesjagdgesetz nicht geändert, da könnte doch was dran sein?

Wir haben nun also wieder die Situation wie vor 2002. Der Katalog der Versagungsgründe in § 17 Abs. 4 BJagdG ist wieder nicht identisch mit dem Katalog in § 5 WaffG und es scheint, der Jäger sei zuverlässigkeitsrechtlich privilegiert, die Regelanfrage nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG müsse nicht erfolgen.

Wäre da nicht der 2002 eingeführte § 17 Abs. 2 Satz 2 BJagdG:

Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden.

Die Jagdbehörde hat also die Zuverlässigkeit nach den waffenrechtlichen Bestimmungen zu prüfen und daher auch die Regelanfrage bei den Schlapphüten vorzunehmen. Dass sie das momentan wohl nicht kann, haben wir bereits zuvor beleuchtet.

Der Waffenrechtsexperte hat auch bei der dritten Lesung im Bundestag für die CDU das Wort geführt und kam zu dieser Schlußfolgerung über das grandiose neue WaffG:

Umso froher bin ich jetzt, dass wir am Ende des Verfahrens hier und heute sagen können, dass wir dazu eine richtig gute und tolle Lösung erarbeitet haben, mit der alle Beteiligten richtig gut leben können.
Wir berichteten darüber: Protokoll Waffenrechtsänderung

Wenn Sie eine fundierte waffen- oder jagdrechtliche Beratung suchen, sollten Sie nicht zu viel googeln, sondern uns befragen! Sie erreichen uns auf vielfältige Weise: Kontakt

Update 03.04.2020

Der Fairness halber sei sein Offener Brief zur Verabschiedung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes verlinkt, in dem er seine Position und sein Abstimmungsverhalten im Bundestag begründet.

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