Waffenstatistik

Eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE erbrachte erste Ergebnisse aus dem Nationalen Waffenregister:

  1. Diese über Jahre in den örtlichen Waffenbehörden erfassten Daten waren von höchst heterogener Qualität
  2. Es ist davon auszugehen, dass die „alten“ Datenbestände zu den Erlaubnissen und Waffen teilweise unvollständig oder nicht eindeutig genug im Sinne des neu geschaffenen Standards und daher zwingend korrekturbedürftig sind
  3. Mit Stand 31. Dezember 2013 waren 330 Behörden (ausgenommen die Waffenbehörden) zum Datenabruf im automatisierten Verfahren durch die Registerbehörde zugelassen. Durch diese Behörden gab es bis dahin insgesamt 54 046 Suchanfragen über das Registerportal
  4. Mit Stand Januar 2014 sind rund 1 466 400 natürliche Personen und rund 5 451 000 Waffen in der Zentralen Komponente gespeichert.[1]
    Hierzu zählen nicht nur Personen, die derzeit Schusswaffen besitzen, sondern es handelt sich auch um Verstorbene und ehemalige Waffenbesitzer, deren Daten noch vorzuhalten sind, sowie um Personen, denen ein rechtskräftiges Waffenbesitzverbot erteilt wurde.
  5. Es sind derzeit 647 584 halbautomatische Waffen in der Zentralen Komponente der Registerbehörde gespeichert.
  6. Mit Stand 31. Dezember 2013 waren im NWR insgesamt 18 587 aktive Waffenscheine gemäß § 10 Absatz 4 Satz 2 und 3 WaffG sowie 249 923 kleine Waffenscheine gemäß § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG gespeichert.
  7. Die Datensätze der einzelnen Waffenbehörden werden bereits jetzt und endgültig bis zum gesetzlich festgelegten Stichtag bereinigt. Hierzu ist das Zusammenwirken vieler Beteiligter, u. a. der Waffenbehörden, der Innenministerien der Länder als Fachaufsichtsbehörden und des Bundesverwaltungsamts erforderlich. Um die Datenbereinigung systematisch und zielführend zu gestalten, wurde daher von der durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nationales Waffenregister ein „Masterplan Datenbereinigung“ beschlossen,…

Quelle: Bundestags – Drucksache 18/723 v. 06.03.2014

Warum fragt man eigentlich nicht die Inhaber der Waffenbesitzkarten (WBK), ob die gespeicherten Daten richtig sind? Ich habe da schon unglaubliche Sachen gesehen: Waffenbehörde ist unzuverlässig.

  1. [1]Ich werde Statistik wohl nie verstehen. Halbe Personen gibt es doch nicht. Die Angabe der natürlichen Personen suggeriert eine Genauigkeit von über 1: 1,4 Mio. Warum dann „rund“?
3 Kommentare
  1. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Vielleicht noch interessant, daß auch die Gewerkschaft der Polizei nicht besonders glücklich mit dem NWR ist. In der Zeitschrift der GdP 09/13 heißt der Beitrag ab Seite 12: Nationales Waffenregister (NWR) wird zum „Schuss in den Ofen“. Bei heise. de kommentiert und dort auch einen Link auf das Heft im .pdf (15 MB)

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  1. […] Parlamentarische Anfragen sind wesentlich gröber beantwort, vgl. unseren Beitrag Waffenstatistik. Wie gut, daß da nochmal für einen Öffentlich-Rechtlichen nachgefaßt […]

  2. […] wurde ich durch die Webseite “Deutsches Waffenrecht“. Sollte man öfters mal drauf schauen. Sind immer wieder sehr interessante Beiträge […]

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