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22 Suchergebnisse für: 3. WaffRÄndG

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Regelanfrage Verfassungsschutz – WaffG

Der Beitrag zeigt auf, daß der Bundesrat die Regelanfrage beim Verfassungsschutz einführen will. Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt oder weiter behalten möchte, wird beim Verfassungsschutz nachgefragt. Teilt der mit, daß der Bürger in einer seiner Dateien steht, wird die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermutet und der Bewerber erhält keine Erlaubnis.

Darüber hinaus wird er im Bundeszentralregister eingetragen. Die Eintragungen in den Dateien des Verfassungsschutzes unterliegen unterliegen praktisch nicht der gerichtlichen Überprüfung.

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Was für ein unnötiger Aufwand

Am 14. März 2018 wurde das Ministerium in Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umbenannt. Seit 1949 die erste Bundesregierung gebildet wurde reichte des Innern. Das ist Geschichte Es sind unsere Steuergelder, die für eine solche Umbenennung ausgegeben werden müssen. Nicht nur Schilder und Briefpapier gehen ins Geld, der Aufwand ist gewaltig. Nachdem mir […]

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Protokoll

Hier finden Sie den Link zum Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages derjenigen Sitzung, in der das 3. WaffRÄndG verabschiedet wurde. Zudem ein paar Ausschnitte aus den Redebeiträgen.

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Regierungsversagen Waffengesetz

Da hat es der Gesetzgeber extrem eilig gehabt mit der Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Die Neuregelung ist einen Tag nach der Veröffentlichung am 20.02.2020 in Kraft getreten.

Damit sind aber die Waffen- und Jagdbehörden überfordert. Sie sind noch nicht in der Lage, die Anfragen bei den Schlapphüten zu halten. Das hat enorme Auswirkungen, insbesondere für die Jäger, deren Jagdschein am 31.03.2020 abläuft und die dann u.U. rechtswidrig im Besitz von Waffen und Munition sind.

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Waffenrechtsexperte

In der Wild und Hund meldet sich Herr Henrichmann MdB (CDU) zu Wort und verkündet, daß ein Jagdschein keine waffenrechtliche Erlaubnis sei und seiner Meinung nach bei Verlängerung des Jagdscheins die Regelabfrage nicht erfolgen müsse.

Er war maßgeblich an der Gesetzesänderung beteiligt und ist Mitglied im Innen- und Petitionsausschuß. Sein Fazit zum neuen Gesetz: „Umso froher bin ich jetzt, dass wir am Ende des Verfahrens hier und heute sagen können, dass wir dazu eine richtig gute und tolle Lösung erarbeitet haben, mit der alle Beteiligten richtig gut leben können.“

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Wesentliche Waffenteile

Im Waffengesetz haben sich die Begrifflichkeiten zu den wesentlichen Waffenteilen geändert. Ich denke nicht, daß ein Laie das noch verstehen kann. Damit auseinandersetzen muß er sich jedoch.
Hilfreich ist dazu der Leitfaden des Bundeskriminalamtes „Wesentliche Waffenteile“. Er erläutert anschaulich anhand von zahlreichen Bildern die waffenrechtlichen Begriffe.

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Wir haben verstanden

Es ist den Grünen so wichtig, daß sie die Forderung in den Entwurf des Grundsatzprogramms übernommen haben. Das Verbot des privaten Schußwaffenbesitzes. Auch wenn die Forderung es nicht bin in die finale Fassung schaffen sollte: Mein Mißtrauen ist erneut bestätigt.