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22 Suchergebnisse für: 3. WaffRÄndG

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Verbotene Magazine im Waffenrecht

Seit dem 01.09.2020 sind Magazine für Zentralfeuermunition verboten, sofern sie bei Langwaffen mehr als 10 Schuss oder bei Kurzwaffen mehr als 20 Schuss aufnehmen können. Gleiches gilt für Magazingehäuse, sowie für halbautomatische Schusswaffen mit festem Magazin.
Innerhalb eines Jahres können Besitzer diese Magazine anzeigen bzw. eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihren Besitz zu erhalten.
Der Beitrag stellt das Thema ausführlich unter Zitierung der Vorschriften (mit Link zu Gesetzestext) dar.

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Formulare, Formulare

Das 3. WaffRÄndG ist seit geraumer Zeit in Kraft. Die Waffenbehörden nutzen auf ihren Webseiten – sofern überhaupt mit einem Internet-Auftritt versehen – regelmäßig noch die alten Formulare für die Anzeigen des Erwerbs oder Überlassens von Waffen. § 37f WaffG fordert diverse neue Angaben. Unter anderem die Angabe des Geschlechts. Da sieht das Personenstandsgesetz mittlerweile ja mehr eine Alternative zu weiblich vor.