Steuerstrafrecht

Strafverterteidigung mit besonderen Anforderungen

Bild Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht – also die Strafverfolgung wegen einer angeblich begangenen Steuerhinterziehung – unterscheidet sich ganz erheblich vom allgemeinen Strafrecht. Während der Beschuldigte im „normalen Strafprozeßrecht“ das Recht hat, die Aussage zu verweigern, ohne dadurch irgend einen Nachteil zu erleiden, sieht das hier anders aus:

Zwar hat auch der Verfolgte im Steuerstrafrecht ein Aussageverweigerungsrecht, er ist aber nach der Abgabenordnung im parallel laufenden Veranlagungsverfahren bei der Steuerfestsetzung „darlegungspflichtig“, wenn er keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden will.

Diesen Konflikt zu lösen, helfen wir Ihnen und beraten Sie!

Regelmäßig ist das Steuerstrafverfahren mit Durchsuchungen verbunden. Durchsuchungen finden nicht nur beim Beschuldigten der Steuerhinterziehung, sondern auch bei unbeteiligten Dritten statt. Sie sollten bei einer Durchsuchung sofort einen Verteidiger hinzuziehen. Sie erreichen uns in Notfällen 24/7 über unsere Notrufnummer.

Manche Konflikte lassen sich bereits im Vorfeld durch entsprechende Beratung vermeiden. Präventive Beratung meint jedoch nicht Hinterziehungsberatung, sondern eine der Entdeckung vorgelagerte Beratung. Durch eine sorgfältig vorbereitete Selbstanzeige lassen sich entsprechende Risiken minimieren.

In vielen Fällen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erforderlich. Wir sprechen deren Sprache.

Eine rechtzeitige Beratung kann Ermittlungen verhindern – kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen!