Coins

Vergütung – Was Sie wissen sollten

Reden Sie vorher mit uns über das, was Sie bezahlen möchten, unsere Vergütung! Das erste Gespräch mit uns kostet Sie solange nichts, bis wir Ihnen etwas anderes sagen.

Wie auch sonst im Leben kann alles aufwendiger oder wenig aufwendig gestaltet werden. Sie bestimmen den Umfang unserer Tätigkeit. Wir wollen und können nicht kostenlos arbeiten. Für unsere Leistungen möchten wir ein Äquivalent in Geld.

Das Gleichgewicht zwischen unseren Leistungen und Ihrer Bezahlung soll beiden Seiten das Gefühl vermitteln:

„Es hat sich gelohnt!“

Mandatsanbahnung kostenlos!

Bevor es dazu kommt, müssen beide Parteien wissen, ob ein Auftrag zustande kommen kann/soll, ob wir die nötige Zeit für die Bearbeitung Ihres Auftrages aufbringen können, ob die Sache eine „rechtliche Dimension“ hat, ob wir „zusammen passen“.

Dieser Teil, die Mandatsanbahnung, ist für Sie kostenlos. Häufig genug werden wir gemeinsam feststellen, daß Sie in einem an uns herangetragen Fall unserer Hilfe nicht bedürfen.

Daran anschließend kann – muß aber nicht – eine kostenpflichtige Beratung erfolgen oder der Auftrag an uns, Sie zu vertreten. Das kostet Geld. Wieviel Geld, ist regelmäßig verhandelbar.

Sollen wir für Sie schätzen?

Falls Sie zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns wünschen und bei uns noch kein Mandantenkonto für Sie eingerichtet ist, können Sie uns auch über die Rufnummer

09001/ RA 4 YOU (09001/ 72 4 968)
(2.99 €/Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)

erreichen und ein preiswertes Erstberatungsgespräch mit uns führen. Ein Stundenhonorar, ein Pauschalhonorar, die gesetzlichen Gebühren; seit dem 01.07.2004 sind Vereinbarungen zulässig, die für den Erfolgsfall das Vielfache der gesetzlichen Gebühren fällig werden lassen. Auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) finden Sie weitere Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung

Fragen Sie uns! Sonst gilt wie immer im Leben:

„Wer nicht sagt, was er will, bekommt, was er befürchtet!“

Unsere Mandanten können unter den bekannten Zahlungsarten wählen: Überweisung nach Erhalt der Honorarrechnung, per Einzugsermächtigung oder ganz altmodisch und immer noch sehr beliebt: Barzahlung.