WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Bild einer Pistole 08 als Schreckschusswaffe

Keine Waffen für AfD-Mitglieder

Auch einer der Helden von Mogadischu zu sein, hilft nicht weiter, wenn man AfD-Mitglied in NRW ist. Nach der Entscheidung des VG Düsseldorf vom 19.06.2024 führt die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführten Partei zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.

Waffenlagerungskontrolle

Ungeheuerlich: Der polizeiliche Staatsschutz nutzt die Waffenlagerungskontrolle zur Informationsgewinnung. Beschränken Sie den Zugang für die Mitarbeiter auf die Lagerstätte der Waffen und der Munition!

Pumpgun

Ein Beitrag zum Thema Pumguns.
Genau genommen zu den verbotenen Pumpguns, also Vorderschaftrepetierflinten mit besonderen Merkmalen. Halbautomaten mit denselben Merkmalen sind nicht verboten.

Bild zeigt den Schlagbaum einer Zollgrenze

Verbringen und Mitnehmen

Mitnehmen und Verbringen haben im Waffengesetz eine andere Bedeutung als im allgemeinen Sprachgebrauch. Im Waffenrecht beziehen sich Verbringen und Mitnehmen allein auf das Überschreiten der Grenze. Die Einzelheiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem EFP, haben wir hier zusammengestellt.

Armbrüste

Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen! Armbrüste sind in der rechten Szene beliebt. Also verbieten. Was auf uns waffenrechtlich zukommt lesen Sie hier.