WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.
Deutsches Waffenrecht
Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.
Schauen Sie öfter vorbei oder abonnieren Sie den RSS-Feed, der Sie laufend über die hier neu eingestellten Berichte informiert. Wir haben auch einen Newsletter, der Sie über neue Beiträge informiert.
Waffenverbot
Das Waffenverbot des § 41 WaffG ist ein besonders scharfes Schwert, es verbietet auch den Besitz erlaubter Waffen. Das OVG München hat hier dankenswerterweise ein paar Grenzen gezogen.
Absolute und Regel-Unzuverlässigkeit
Das OVG Magdeburg hat Versuche zurückgewiesen, aus jeder Körperverletzung auf die absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu schließen. Heute knallen bei uns die Korken!
Auskunft Waffenregister
Sie können kostenlos eine Auskunft aus dem Zentralen Waffenregister erhalten, müssen jedoch Ihre Identität durch amtliche Beglaubigung nachweisen.
Aufbewahrung Nachtsichttechnik
Hier finden Sie eine Darstellung der Rechtslage zur Nachtsichttechnik mit den Aufbewahrungsregelungen: Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0
Grundkontingent
Die Grundausstattung für Sportschützen (auch Grundkontingent genannt) kann bei besonders nachzuweisendem Bedürfnis überschritten werden. Das Bedürfnis muß bei den Folgeprüfungen für jede einzelne Waffe erneut nachgewiesen werden.