Steuerstrafrecht
Strafverterteidigung mit besonderen Anforderungen
Verteidigung im Steuerstrafrecht
Kompetente Hilfe bei Steuerhinterziehung, Durchsuchung und Selbstanzeige
Das Steuerstrafrecht – also die Verfolgung wegen einer mutmaßlich begangenen Steuerhinterziehung – unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom allgemeinen Strafrecht.
Auch hier gilt: Der Beschuldigte hat das uneingeschränkte Recht, die Aussage zu verweigern (§ 136 Abs. 1 StPO, § 393 Abs. 1 AO). Dieses Aussageverweigerungsrecht darf nicht durch steuerliche Mitwirkungspflichten unterlaufen werden.
In der Praxis entstehen jedoch häufig Spannungen zwischen dem Selbstbelastungsverbot und den Mitwirkungspflichten nach der Abgabenordnung (§ 90 AO). Eine präzise rechtliche Begleitung ist entscheidend, um finanzielle Risiken zu vermeiden, ohne Ihre strafrechtliche Position zu gefährden. Unsere Kanzlei Dr. Schmitz Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Steuerstrafverfahren und unterstützt Sie kompetent in allen Phasen – von der ersten Anhörung bis zur Verhandlung.
Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht – Durchsuchungen & Ermittlungen
Durchsuchungen gehören zu den typischen Maßnahmen in Steuerstrafverfahren. Die Steuerfahndung durchsucht nicht nur Wohnungen oder Geschäftsräume der Beschuldigten, sondern häufig auch Räumlichkeiten unbeteiligter Dritter.
Wichtig: Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie sofort einen erfahrenen Steueranwalt. Wir sind für Sie in Notfällen 24/7 erreichbar – direkt über unsere Notrufnummer.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Hauspostille zur Durchsuchung.
Selbstanzeige und präventive Beratung – rechtzeitig handeln lohnt sich
Viele steuerstrafrechtliche Konflikte lassen sich im Vorfeld vermeiden. Präventive Beratung bedeutet nicht „Hinterziehungsberatung“, sondern eine rechtmäßige Vorsorge, um Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen.
Eine korrekt abgegebene Selbstanzeige nach § 371 AO kann zur Strafbefreiung führen. Wir begleiten Sie im gesamten Prozess – von der Vorbereitung über die Abstimmung mit dem Finanzamt bis zur vollständigen Offenlegung aller relevanten Daten. Diskret. Sicher. Rechtssicher.
Mehr zur Selbstanzeige erfahren
Kooperation mit erfahrenem Steuerberater
In vielen Steuerstrafverfahren ist die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Steuerberater entscheidend. Aufgrund der hohen Nachfrage kooperieren wir mit einem Fachmann, der uns insbesondere bei Selbstanzeigen und Steuererklärungen unterstützt.
Er war viele Jahre als Rechtsanwalt tätig und bekleidete anschließend leitende Positionen in der Finanzverwaltung. Heute steht er wieder auf der Seite der Steuerpflichtigen – und bringt seine Erfahrung gezielt für unsere Mandanten ein.
Vertrauen Sie auf Erfahrung im Steuerstrafrecht
Von der Durchsuchung über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Selbstanzeige – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Fachwissen zur Seite. Eine frühzeitige Verteidigung kann nicht nur Ermittlungen verhindern, sondern oft auch ein Strafverfahren vermeiden.
Jetzt unverbindlich beraten lassen – wir helfen Ihnen!
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