Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) ein Zulassungszeichen erhalten. Das Führen der Waffen bedeutet, dass diese Waffen in der Öffentlichkeit mit sich geführt werden dürfen. Nur bei Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen kann der kleine Waffenschein erworben werden; beispielsweise ist ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig.

Für den Besitz dieser Waffen ist jedoch kein kleiner Waffenschein notwendig. Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen, nicht aber zum Abfeuern auf öffentlichem Boden (z.B. an Silvester).

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste:

2.
Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) – Kleiner Waffenschein
2.1
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.

Weitere Details zum Kleinen Waffenschein finden Sie auf unserem ausführlichen Beitrag Was ist der Kleine Waffenschein. Dort werden auch die Voraussetzungen für die Erteilung aufgeführt.