Karl-Heinz Schmitz

 

Offener Brief an Schmitz

Wir haben ihn unter die Erde gebracht und nun kommen Dokumente und Erinnerungen hoch.

Über den Offenen Brief der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger, Reinhard Lettau und Martin Walser, des Kabarettisten Wolfgang Neuss und des SFB-Redakteurs Hanspeter Krüger an Schmitz habe ich lange nachdenken müssen:

Mit Ihrer Mordhetze, Herr Schmitz, setzen Sie die Tradition jener deutschen SA-Bestien fort, die dieses Land offenbar für alle Zeit vergiftet haben. Sie stacheln die vulgärsten antichristlichen und antidemokratischen Instinkte jener Bürger dieser Stadt an, die stolz darauf sind, Menschen zu schlagen, weil sie eine Meinung geäußert haben. Wir wünschen nicht, eine Sprache zu sprechen, die auch Sie sprechen, in einem Land zu leben, das Sie durch Ihre Anwesenheit verpesten. Bitte gehen Sie hier weg, und hören Sie bitte auf, Deutsch zu sprechen. Gehen Sie nach Südafrika oder Griechenland, nach Portugal oder Südvietnam, sprechen Sie dort die Sprache der Folterer und KZ-Bewacher, die Sie, daran zweifeln wir nicht, schnell lernen werden.
Quelle: Die Zeit, 1.09.1967, Ausgabe 35

Was war denn da passiert?

Hier muß ich wohl weiter ausholen.

Alle Autoren des Offenen Briefes, den die Zeit abdruckte, gehörten zur Gruppe 47; es ist das Jahr 1967, ein Jahr nach Princeton [1] ist auch ein Jahr nach den ersten Studentenprotesten in Berlin, ist das Jahr des Todes Benno Ohnesorgs am 03.06.1967. Keiner von ihnen hat die Nachkriegsjahre oder die Zeit der Luftbrücke in Berlin verbracht. Sie kamen in den 60ern nach Berlin [2] Sie waren keine Blockadekinder.

Colonel Gail S. Halvorsen – Wie es begann

Heute jährt sich der Beginn der Berlin-Blockade.

24. Juni 1948.

Kennen Sie den Begriff „Rosinenbomber“ oder „Berlin Candy Bomber“?

One day in July 1948 I met 30 kids at the barbed wire fence at Tempelhof in Berlin. They were excited. They said, “ When the weather gets so bad you can’t land don’t worry about us. We can get by on little food but if we lose our freedom we may never get it back.“ The principle of freedom was more important than the pleasure of enough flour. „Just don’t give up on us.“ they said. From these children I learned the importance of placing principle before pleasure in the decision making process and the self discipline required to do it. The pleasure of enough food could be put off for the promise of freedom at some indefinite time in the future. The Soviets had offered the West Berliners food rations but they would not capitulate. For the hour I was at the fence not one child asked for gum or candy. Children I had met during and after the war in foreign lands had always begged insistently for such treasures. These Berlin children were so grateful for flour to be free they would not lower themselves to be beggars for anything more. It was even more impressive because they hadn’t had chocolate or gum for months. When I realized this silent, mature show of gratitude and the strength that it took not to ask, I had to do something. All I had was two sticks of gum. I broke them in two and passed them through the barbed wire. The result was unbelievable. Those with the gum tore off strips of the wrapper and gave them to the others. Those with just a piece of paper put it to their nose and smelled and smelled the tiny fragrance. Their expression of pleasure was unbelievable. I was so moved by what I saw and their incredible restraint that I promised them I would drop enough gum for each of them the next day as I came over their heads to land. They would know my plane because I would wiggle the wings as I came over the airport. When I got back to Rhein-Main I attached gum and even chocolate bars to three handkerchief parachutes. It was delivered the next day. What a jubilant celebration. We did the same thing for several weeks before we got caught; threatened with a court martial which was followed by an immediate pardon. General Tunner said, „Keep it up.“

Gail S. Halvorsen, Colonel USAF, entnommen: 50 Jahre Stiftung Luftbrückendank 1959 – 2009 [3]

10 Jahre später wurde ich geboren. Und die Blockade war noch allgemein gelebte Erinnerung. Ich stand mit dem Kindergarten an der Straße und winkte John F. Kennedy anläßlich seines legendären Berlin-Besuchs am 26. Juni 1963 zu und und es gab häufig Streit unter uns, wer Lucius D. Clay spielen durfte.

Soviel zur Vorrede; ich denke, man muß das heute erklären.

Schmitz äußert Bewunderung für Nothilfe Neuköllner Bürger

Was war nun passiert?

Angeregt zu seiner Prügelideologie wurde Schmitz durch Vorgänge in Neukölln: Ende August demonstrierten dort Studenten gegen eine amerikanische Militärparade und verteilten Flugblätter, auf denen der Vietnamkrieg verdammt wurde. Obwohl die Studenten dort nachweislich keine Plakate mit sich trugen, auf denen die Amerikaner als „Mörder“ bezeichnet wurden, behauptete dies der Abgeordnete Schmitz und billigte das Verhalten jener Bürger, die die demonstrierenden Studenten verprügelt hatten.

„In Neukölln waren die Bürger moralisch verpflichtet, in Nothilfe für ihre amerikanischen Gäste einzugreifen“, sagte Schmitz und schrieb einen Offenen Brief an den Neuköllner Bürgermeister, in dem es unter anderem heißt: „Die Vorfälle anläßlich der Parade der amerikanischen Armee am vergangenen Sonnabend veranlassen mich, Ihnen, sehr verehrter Herr Bezirksbürgermeister, meine aufrichtige Bewunderung für die spontane Reaktion Neuköllner Bürger auszusprechen. Seit langer Zeit haben damit zum erstenmal Bürger dieser Stadt bewiesen, daß sie nicht mehr gewillt sind, dem Treiben anarchistischer und terroristischer Minderheiten tatenlos zuzusehen und haben in zulässiger Weise eingegriffen.“
Quelle: Die Zeit, 22.09.1967 „Von Toleranz keine Spur“

Wie auch immer man eine negative Tatsache nachweisen kann (nachweislich keine Mörder-Plakate), der „Volkszorn“ muß erheblich gewesen sein:

einige Dutzend Anti-Vietnam-Protestierer anläßlich einer US-Militärparade beschimpft, bespuckt und schließlich zusammengeschlagen haben. Angefeuert von ihren Ehefrauen („Schlagt sie tot“).

Schmitz ist in Berlin geboren und aufgewachsen.

Teile der Studenten radikalisierten sich, die Lorenz-Entführung durch die „Bewegung 2. Juni“ war einer der terroristischen Höhepunkte. Schmitz gehörte seinerzeit dem Berliner Krisenstab an.

Ich habe den Eindruck, wir leben wieder in Zeiten, in denen Meinungen maßlos vertreten werden.

  1. [1]die legendäre Reise der Gruppe 47
  2. [2]Zum Beispiel lebte die Kommune 1, der auch Enzensbergers Bruder Ulrich angehörte, eine Weile in HMEs Haus in Berlin-Friedenau, Fregestraße 19.
  3. [3]Festschrift 50 Jahre Stiftung Luftbrückendank 1959 – 2009 (6 MB)

Wenn es doch nur so einfach wäre

Bild Knüppel im SackAus meiner Reihe Jounalistenbeschimpfung nachfolgend Gedanken zum Beitrag in der Welt v. 22.06.2014 „Enormes Qualitätsgefälle bei deutschen Rechtsanwälten“ von Joachim Wagner, der seit Tagen die Anwälte beschäftigt.

Am Beispiel eines „schwarzen Schafes“ wird der Niedergang der Anwaltschaft beschrieben. So weit, so nicht gut! Lassen Sie mich einige der Aussagen hinterleuchten.

Durchschnittlich 27 Prozent der Absolventen bestehen das zweite Examen mit „ausreichend“ und haben aufgrund des Überangebots von Juristen auf dem Markt keine Chance. In einigen Bundesländern sind es sogar 40 Prozent. Die meisten von ihnen haben keine Alternative zum Anwaltsberuf, können zum Beispiel nicht Richter werden.

Hier wird eine Korrelation zwischen Examensnoten und Marktchancen behauptet aber nicht belegt. Ich bin im Vorstand der Rechtsanwaltskammer derzeit in der Abteilung zuständig, die für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zuständig ist und habe jeden zweiten Tag die Zulassungsakten mit den Zeugnissen und Lebensläufen der Bewerber auf dem Tisch. Selbst die großen Anwaltsfabriken stellen Berufsanfänger mit „schlechten“ Noten ein. Warum? Die Bewerber stechen aus der Masse durch qualifizierende Besonderheiten heraus. Promotion, Auslandsaufenthalte, Fremsprachen, Veröffentlichungen, etc.

Wie das? Schlechte Noten und Promotion? Ja. Die Promotionsordnungen sind sehr unterschiedlich und der Dr. muß kein Dr.iur. sein.

Und schlechte Noten sind sehr sehr relativ. Schauen Sie sich ‚mal die Statistiken des Bundesministeriums der Justiz an. Beispielsweise 10 Jahre alte Zahlen (2004, damals war alles besser!)

  • Erstes Staatsexamen
  • knapp 13.000 geprüfte Kandidaten
  • nur 74 % haben bestanden. Also eine Bestenauswahl!
  • von den knapp 10.000 Bestandenen haben nur 25 mit „sehr gut“ bestanden!
  • Diese 25 verteilen sich auf acht Bundesländer, in den anderen gab es kein „sehr gut“
  • 2.7 % haben mit gut bestanden[1]
  • Bei Juristen gibt es die Besonderheit, daß es eine Notenstufe mehr gibt: „voll befriedigend“ und „befriedigend“
  • „voll befriedigend“ haben nur 13 % der geprüften Kandidaten erreicht, „befriedigend“ 27,6 %
  • „ausreichend“ 30,9 %
  • Zweites Staatsexamen (Richterexamen)
  • von den ca. 11.000 geprüften Juristen haben nur 85 % das Examen bestanden.
  • nur 8 mit der Note „sehr gut“ aus nur vier Bndesländern.
  • 2.2 % „gut“, 15,8 % „vollbefriedigend“, 35,7 % „befriedigend“ und 31,7 % „ausreichend“

Im Großen und Ganzen hat sich in den letzten 20 Jahren an den Statistiken nichts geändert. Mit fortschreitender Berufserfahrung wird die Examensnote immer irrelevanter – wenn sie denn überhaupt etwas über die Qualität der beruflichen Arbeit aussagt. Ich kenne viele Kollegen – und – deren Kennzahlen und Examensnoten. Ich hatte noch nie den Eindruck, daß die erfolgreichen Kollegen überdurchschnittlich gute Examensnoten haben.

Der Autor hat auch diverse Vorschläge, der Reihe nach:

Dagegen helfen nur höhere Zulassungsbeschränkungen an juristischen Fakultäten und eine zweite, praktische Ausbildungsphase, die auf die verschiedenen Sparten juristischer Berufe vorbereitet und in der Richter, Anwälte oder Verwaltungsjuristen qualifiziert werden.

Dass Thema ist nun wirklich durch, das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen klargestellt, daß der Berufszugang nicht derart beschränkt werden darf. Zu viel verlangt von einem Journalisten, daß er das recherchiert oder zumindest nach numerus clausus googelt und zur gleichnamigen Entscheidung des BVerfG gelangt? Sechs, setzen!

Und der Vorbereitungsdienst nach dem Ersten Staatsexamen, das Referendariat, ist genau das, was der Autor fordert.

Es werden zahlreiche (angebliche) Mißstände aufgelistet, u.a.:

Besonders groß ist die Klagefreudigkeit in Ostdeutschland. In Sachsen klagen Hartz-IV-Empfänger dreimal so häufig wie in Nordrhein-Westfalen. Die Motoren, die diese Maschinerie am Laufen halten, sind Anwälte. In Thüringen hat der Rechtsanwalt … 2010 sage und schreibe 6300 Widersprüche eingelegt und 5300 Klagen erhoben. Um sich gegen diese Widerspruchs- und Klagewelle eines einzigen Anwalts zu stemmen, haben das betroffene Jobcenter bis zu zehn Mitarbeiter und das Sozialgericht Nordhausen bis zu zehn Richter zusätzlich eingesetzt.

Was will er uns damit sagen? Es wäre besser gewesen, staatlicherseits die Ressourcen in die Entscheidung der Anträge der Hartz-IV-Empfänger zu stecken, anstatt in die Abwehr der Klagen, von denen nahezu jeder zweiten stattgegeben wird und nur ca. 10 % abgewiesen werden? (WELT v. 20.05.2013)

Wie sieht die Lösung des Herrn Redakteurs aus: Nein, sehr geehrter Hartz-IV-Empfänger, ich mach die Klage nicht, das rechnet sich nur bei massenhafter Betreibung? Oder noch gemeiner (jedenfalls für die Gerichte und Behörden): Der Anwalt drückt dem potentiellen Mandanten einen vorbereiteten Zettel in die Hand, der alle Formalien der Klage enthält und fordert ihn auf, die Begründung selbst zu schreiben, es ist ja sowieso egal, wie die Klage begründet ist, sie wird sowieso Erfolg haben? Das Gejaule der Gerichte und Agenturen möchte ich nicht hören, wenn die Zustellungen an den Kläger selbst erfolgen müssen und sie sich mit dessen Argumenten auseinander setzen müssen, zumindest lesen müssen. Ich denke, die Gerichte sind in den beschriebenen Fällen, Standard-Fällen, dankbar, daß die Klagen nicht besonders begründet werden. Das würde weiteren Aufwand bedeuten, der angesichts des notwendigen Procederes nur aufhalten würde.

Dann kriegt die Anwaltsgerichtsbarkeit ihr Fett weg:

Anwaltsgerichtsbarkeit? Ein zahnloser Tiger

Was ist zu tun? Die Anwaltschaft sollte die Diskussion über Ethik-Richtlinien wieder aufnehmen, um sich einen Kompass zu geben. Zwar hat sich das Anwaltsparlament 2011 gegen einen Kodex ausgesprochen, aber das war offenbar eine Funktionärsentscheidung, die im Widerspruch steht zur anwaltlichen Basis. Denn nach einer empirischen Umfrage[2] befürworten 77 Prozent der Anwälte berufsethische Richtlinien. Es ist nicht einzusehen, warum sich Banken und Unternehmen freiwillig Professional-Governance-Regeln für gute Unternehmensführung unterwerfen, die Advokatur hingegen nicht.

Funktionärsentscheidung – das ist was Schlechtes!

Genauso schlecht wie der Gesetzgeber! Entscheidung demokratisch legitimiert = Funktionärsentscheidung. Was für ein Demokratieverständnis?

Aber vielleicht beschäftigt sich der Herr Journalist auch mit den möglichen Gründen dieser Entscheidung, mit der breit geführten Diskussion, beispielsweise bei uns veröffentlicht: hier?

Mit Verlaub, Herr Wagner, ich möchte mich nicht mit Banken und Unternehmen vergleichen lassen. Noch bin ich unabhängiges Organ der Rechtspflege, besonderen Regeln unterworfen, die mir den Wettbewerb mit Banken und Versicherungen – aus guten Gründen – nicht gestatten. Aber Ihnen ist insofern Recht zu geben, als die Tendenzen dahin gehen, den Beruf völlig frei zu geben. Ich werde damit leben können, wahrscheinlich erfolgreicher als mit den „Behinderungen“ meines Berufsrechts. Der Rechtsstaat auch? Wenn Sie mir die paar noch verbliebenen Rechte nehmen, können Sie mich auch nicht mehr den Beschränkungen des Berufsrecht unterwerfen.

Das Beste kommt zuletzt:

Die Disziplinargerichtsbarkeit bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, Architekten und Heilberufen ist schon vor Jahren den Straf- beziehungsweise Verwaltungsgerichten übertragen worden. Allein die Anwaltschaft hat bisher das Privileg verteidigt, über ihre Mitglieder selbst zu Gericht zu sitzen. Diese Sondergerichtsbarkeit sollte abgeschafft und der Strafjustiz übertragen werden. Denn die Anwaltsgerichtsbarkeit, die die Einhaltung des Berufsrechts durchzusetzen hat, war bisher ein zahnloser Tiger. Solange Anwälte oder eine Mehrheit von Anwälten über Kollegen zu Gericht sitzen, stehen sie im Verdacht, nach dem Prinzip zu handeln: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.[3]

Wenn Sie schon selber nicht in der Lage sind, Ihre Behauptungen zu überprüfen, gibt es keine Fachleute, die Sie fragen können? Oder wollen Sie die nicht bezahlen?

Kontrollfrage vorweg: Meinen Sie, es dient der Unabhängigkeit der Rechtsanwälten von staatlichen Institutionen – dem Herausstellungsmerkmal der deutschen Anwaltschaft – wenn der Richter, den ich erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt habe, über mich zu Gericht sitzt? De facto tut er es schon. Aber ist das gut?

Die wirklich wichtigen Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer stehen zur Überprüfung durch die Anwaltsgerichtshöfe. Diese sind mit fünf Richtern besetzt, darunter zwei Richtern des jeweiligen Oberlandesgerichtes. Deren Entscheidungen können vom Bundesgerichtshof überprüft werden, dessen Anwaltssenat ebenfalls aus Anwälten und Richtern besetzt ist.

Nichts anders gilt bspw. für die Berufsgerichte der Heilgerichtsbarkeit, die sich aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern aus den Berufsgruppen der jeweiligen Heilberufe zusammensetzen. Ich habe das jetzt nicht für die anderen freien Berufe überprüft, vermute jedoch dort ähnliche Regelungen. Ihre Behauptung ist schlicht falsch!

Die Anwaltsgerichtsbarkeit ein zahnloser Tiger? Ja, genauso wie die sonstige Gerichtsbarkeit auch. Denn auch für die Anwaltsgerichtsbarkeit gilt der Grundsatz, daß sie nur gesetztes Recht anwenden darf. Und die Entscheidungen werden nicht selten aufgehoben. Häufig vom Bundesverfassungsgericht! Die Kammern dürfen sich dann durchlesen, daß sie die Einhaltung von Regeln fordern, die keine gesetzliche Grundlage haben.

Wer lesen kann, soll lesen. Die Entscheidungen sind für jedermann leicht zu recherchieren. Na ja, offensichtlich nicht jedermann.

Nocheinmal: Die Situation von Anwälten und den anderen freien Berufen unterscheidet sich dadurch, daß viele Anwälte regelmäßig vor Gerichten auftreten. Die Stellung des Anwaltes bringt es mit sich, daß anläßlich der Vertretung der Mandanten Konflikte mit den Gerichten im System angelegt sind. Den Gerichten dann die berufsrechtliche Kontrolle zu übergeben, ist mit dem Konzept der freien Advokatur nicht vereinbar. Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!

Ich habe es daher immer als falsch empfunden, wenn Anwälte dem Richterdienstgericht angehören.

  1. [1]Die Prozentangaben beziehen sich auf die geprüften Kandidaten, nicht die Bestandenen!
  2. [2]Hauptsache ein Fremdwort! Nicht eine Umfrage, sondern eine Umfrage, die sich auf wissenschaftliche Erfahrung stützt, um Erkenntnisse zu gewinnen
  3. [3]Nach meiner Erfahrung: Eher zwei!

Sie sind wieder da!

Allegorie der Mäßigung Andreas Schlüter

Allegorie Mäßigung

Achtung! Die am Anfang in diesem Beitrag behaupteten Tatsachen sind teilweise unwahr! Finden Sie heraus, welche Zitatteile verfälscht sind, und fragen Sie sich bitte, ob das für die Beurteilung des Sachverhaltes relevant ist!

Wahr sind die Links am Ende des Beitrages auf die Homepage des NDR, auf die mich ein vor vielen Jahren in die USA ausgewanderter Schulfreund mosaischen Glaubens voller Entsetzen aufmerksam gemacht hat!

Ein Unternehmer steht am Internet-Pranger. Ein Familienbetrieb seit 1865. Mehr als 100 Mitarbeiter.

Die Nachricht erreicht den Nauheimer Unternehmer Rudi Ratlos Anfang März im Österreich-Urlaub: Am Telefon ist ein hörbar aufgeregter Mitarbeiter: „In unserer Firma arbeiten Kommunisten!“ Für den 50-Jährigen ist das eine Horrorbotschaft: „Du siehst plötzlich dein Lebenswerk und das der Familie in Gefahr.“ … Das Unternehmen gehört zu den großen der Branche – auch im internationalen Geschäft. „Wir beschäftigen Menschen aus vielen Nationen mit unterschiedlichen Religionen. Menschen mit kommunistischer Gesinnung im Betrieb – das ist für uns rein menschlich und als Unternehmen vollkommen untragbar„, betont der Firmenchef. …

„Keine Ruhe für Rote am Arbeitsplatz“

Doch die Information ist zutreffend: Die Nauheimer Firma steht seit dem 33. März 2014 im Internet am Pranger. Auf einer rechten Internetseite ist beschrieben, dass insgesamt fünf Angehörige aus der linksextremen Szene Hessens in der Spedition arbeiten. In sozialen Netzwerken hätten sie mit ihrem Arbeitgeber geprahlt. Einige hätten neben dem Firmenlogo menschenverachtende Sprüche gepostet. Fünf Namen werden auf der Seite genannt – einige von ihnen sind Szenekennern schon länger bekannt. Die rechte Internetseite verfolgt ein klares Ziel: „Keine Ruhe für Rote am Arbeitsplatz“ lautet der selbstgefällige Slogan der Initiative, die Unternehmen an den Pranger stellt, wenn sie Linkssextremisten in der Belegschaft ausgemacht hat – ohne Rücksicht darauf, ob die betreffende Firma davon informiert ist. … Vier der Linksextremisten stehen zum Glück nicht unmittelbar bei der Firma auf der Lohnliste, sondern sind bei einem Subunternehmer beschäftigt. Der Vertrag wird sofort aufgelöst. Der einzige Ratlos-Beschäftigte wird beurlaubt, erhält eine fristgemäße Kündigung und eine Abfindung, für die das Unternehmen tief in die Tasche greift. „Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass wir mit solchen Menschen in Verbindung gebracht werden. Ich habe deshalb keine Kosten und Mühen gescheut, um von dieser Pest befreit zu werden„, sagt Ratlos.

Auch einen Kommentar eines NDR-Redakteurs gibt es dazu:

Auf der anderen Seite der Medaille steht der wackere Unternehmer aus Nauheim, der trotz hohen Risikos Zivilcourage an der Tag gelegt hat. Hier wurde nichts vertuscht oder versteckt – hier wurde gehandelt. Bemerkenswert, wie offen und transparent Firmeninhaber Rudi Ratlos sowohl gegenüber seinen Kunden als auch gegenüber der Öffentlichkeit die Probleme auf den Tisch gelegt hat. Probleme, die er nicht verschuldet hat. Woher sollte er wissen, dass sich Linkssextremisten auf seiner Lohnliste befinden? Dass er sich mit einer eidesstattlichen Versicherung – die ist immerhin strafbewehrt – für die Korrektheit seiner Darstellung der Dinge verbürgt hat, verdient Respekt. Das hat man anderswo schon ganz anders erlebt. Unter diesem Aspekt könnte man den Mittelständler aus Nauheim glatt als „Unternehmer des Jahres“ vorschlagen.

Der Redakteur hat ein abgeschlossenes Jurastudium, daher etwas Nachhilfe:

1. Ein falsche eidesstattliche Versicherung ist nur dann strafbewehrt, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde (die zur Abnahme derartiger Versicherungen gesetzlich berechtigt ist) bestimmt ist. Fazit: Die Versicherung ist, wie meist derartige Versicherungen, strafrechtlich völlig risikolos.

2. Ist Ihnen das AGG[1] bekannt?

Die Geschichte hatte das Zeug zu einer klassischen griechischen Tragödie. Rudi Ratlos hätte sich rechtstreu verhalten und untergehen können. Er hat sich, sein Unternehmen und die Arbeitsplätze retten können, aber klares Unrecht begangen. Ich kann es ihm nicht vorwerfen – aber – als solches brandmarken.

Nocheinmal zum Mitdenken die Fakten:

  1. Es wird publik gemacht, daß in einem Unternehmen Menschen mit einer bestimmten politischen Vorstellung beschäftigt sind.
  2. Der Unternehmer muß um die Existenz seines Unternehmens fürchten und distanziert sich sofort.
  3. Er bricht das Recht, um sich von diesen Angestellten zu trennen.
  4. Ein Öffentlich-rechtlicher Sender berichtet darüber und bemängelt, daß das An-den-Pranger-stellen unabhängig davon erfolgt, ob die betreffende Firma davon informiert ist.
  5. Der Kommentar lobt das Verhalten des Unternehmers.„Zivilcourage von Rudi Ratlos verdient Respekt“

Die oben versprochenen Links:

Vielleicht interessiert Sie noch:

  1. [1]§ 1 – Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Ghettorenten – ZRBG – Gesetzgeber bescheißt Anwälte

Logo OpferanwaltEs wurde auch Zeit, einen unwürdigen Zustand zu beseitigen!

Was bisher geschah?

Das ZRBG (Einzelheiten: hier!) wurde im Jahr 2002 beschlossen. Jedoch führte die Rechtsauslegung des Bundessozialgerichts zunächst dazu, dass rund 90 Prozent der Anträge auf Renten nach diesem Gesetz abgelehnt wurden.

Das ist ja erstmal wertfrei.

Nach einer 2009 erfolgten veränderten Rechtsprechung konnte nachträglich in über 50 Prozent der zunächst abgelehnten Fälle eine Rente bewilligt werden.

Das ist nichts Ungewöhnliches, eine Änderung der Rechtsprechung. Kommt vor, häufig.

Wo ist das Problem?

Einige Betroffene hatten vor Juni 2009 schon negative, rechtskräftige Urteile, andere hatten zu diesem Zeitpunkt noch offene Verfahren bei der DRV oder den Gerichten – es war ein reiner Zufall, welche Verfahren schon abgeschlossen waren und welche nicht. Diejenigen, deren Verfahren noch offen waren, bekamen nun Rentenzahlungen rückwirkend ab dem 01.07.1997. „Pech“ hatten diejenigen, bei denen die Behörden zügiger gearbeitet hatten: Ihre Verfahren wurden neu überprüft und dann lediglich rückwirkend für vier Jahre (also ab dem 01.01.2005) Rente gezahlt. Zur Begründung wurde auf einen Paragrafen im Sozialgesetzbuch zurückgegriffen, nachdem Behörden im Falle einer rechtswidrigen, negativen Entscheidung längstens für 4 Jahre rückwirkend Sozialleistungen erbringen müssen. Dies macht einen Unterschied von durchschnittlich 15.000,00 € pro Betroffenen – in Tausenden von Fällen! Dabei hatten die Holocaust-Verfolgten doch schon 7 Jahre gewartet, um überhaupt eine Rente zu bekommen. Viele waren aufgrund dieser langen Verfahrensdauer schon verstorben – schließlich sind die jüngsten von ihnen schon über 80 Jahre alt.
Quelle: Erläuterungen zum ZRBG bei DSP

Und das Gesetz zur Änderung dieser schreienden Ungegerechtigkeit ist nun auf dem Gesetzgebungsweg vom Ausschuß für Arbeit und Soziales am 04.06.2014 einstimmig abgenickt worden.

Und was findet sich zum Entsetzen der rechtschaffenden damit befaßten Anwaltschaft? Die Anwälte werden um ihr Honorar beschissen!

Zu § 4 (Auszahlung)
Die Regelung stellt in Anlehnung an § 4 Absatz 1 der Anerkennungsrichtlinie sicher, dass die überwiegend hochbetagten Berechtigten unmittelbar nach Erhalt ihres Rentenbescheides in der Regel selbst über ihre Rentennachzahlung verfügen können. Hierdurch wird unter anderem vermieden, dass Rentennachzahlungen auf das Konto eines bevollmächtigten Rechtsbeistandes überwiesen werden und den Berechtigten erst nach Verrechnung mit Honorarforderungen zur Verfügung stehen. Das Bedürfnis der Berechtigten, über ihre Nachzahlung unmittelbar verfügen zu können, ist in diesen Fällen höher zu bewerten als das Bedürfnis der Rechtsbeistände nach einem unmittelbaren Ausgleich ihrer Honorarforderungen.
Quelle: Begründung Gesetzentwurf BTDrS 18/1308

Der Gesetzgeber weiß sehr genau, daß damit die Chance der Anwälte, ihr Honorar zu erhalten, gegen Null tendiert.

Warum das so eine Sauerei ist?

Die Berechtigten sind regelmäßig schon zur Zeit der Antragstellung hochbetagt gewesen und alles andere als reich. Viele von ihnen leben im außereuropäischen Ausland von Sozialleistungen. Sie waren und sind nicht in der Lage, die Verfahren selbst zu betreiben. Schon die Sprachbarriere und die deutschsprachigen Formulare sind unüberwindbare Hindernisse für sie.

Wie einige andere Anwälte auch, haben wir zahlreiche dieser Verfahren über Jahre, teilweise seit 2002 betrieben. Unzählige Korrespondenz geführt, mit alten Menschen stundenlang gesprochen, faszinierende Lebensgeschichten gehört, Prozesse vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten bundesweit geführt, und wir sind in Vorleistung gegangen!

Kaum einer unserer Mandanten wäre in der Lage gewesen, uns einen Vorschuß zu zahlen. Schon gar nicht für Verfahren, deren Ausgang vom puren Zufall abhing. Wir haben daher Zahlungsanweisungen unserer Mandanten an die Rentenversicherungsträger, wonach die Zahlungen auf unsere Rechtsanwaltsanderkonten zu leisten sind. Für jeden Mandanten haben wir ein separates Rechtsanwaltsanderkonto eingerichtet.

Was wird passieren? Den Rentenversicherungsträgern wird es in einer Vielzahl von Fällen nicht gelingen, die Kontoverbindung der Berechtigten ausfindig zu machen. Etliche sind mittlerweile verstorben, und deren anspruchsberechtigte Erben zu ermitteln wird schwierig für die DRV. Praktisch, da sparen sie halt Geld! In den anderen Fällen zahlen sie das Geld ins Ausland direkt.

Wir haben unsere Arbeit erfolgreich geleistet und einen Honoraranspruch. Toll! Wir können dann unsere Rechnungen an 90jährige Mandantinnen oder deren Erben nach Brasilien, USA und Israel schicken. Wenn wir Glück haben, wollen die Mandantinnen zahlen, können es aber nicht (Pfändungen, Betreuungen, etc., pp.) Der Regelfall wird wohl sein, daß unsere Rechnungen im Orkus verschwinden.

Jahrelang gearbeitet. Sozial verhalten und nun vom Gesetzgeber angeschissen!

Das Bedürfnis der Berechtigten, über ihre Nachzahlung unmittelbar verfügen zu können, ist in diesen Fällen höher zu bewerten als das Bedürfnis der Rechtsbeistände nach einem unmittelbaren Ausgleich ihrer Honorarforderungen.

Diese Gutmenschen! Wie einfach es doch ist, Wohltaten aus den Taschen anderer zu bezahlen.

Und ist ein Schuft, wer Böses dabei denkt, daß das Gesetz nicht wenigstens die Zahlung der Gebühren an den Rechtsbeistand anordnet?

Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich …[1]

  1. [1] Max Liebermann: „Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.“ – beim Betrachten des Fackelzugs zu Adolf Hitlers Machtübernahme am 30. Januar 1933

Terror: Political Correctness

Auch ich habe eine Meinung. Ich habe Wertvorstellungen, die vielleicht nicht von der Mehrheit geteilt werden.

Na und?

Ich halte mich an Gesetze, auch die, die ich für falsch erachte.

Na und?

Aus einem einzigen Grund: Ich vertraue darauf, daß auch andere sich an diejenigen Gesetze halten, die ich für richtig und wichtig erachte. Oder, mit anderen Worten: Common sense sind die Gesetze, nicht die Meinungen einiger, weniger oder aller.

In letzter Zeit packt mich das Grauen wenn ich die öffentliche Berichterstattung verfolge. Interessant sind nicht die Statements der direkt Betroffenen, die sorgfältig vorbereitet sind. Betroffen machen die Statements derjenigen Politiker und Akteure, denen ein Mikrophon vor das Gesicht gehalten wird und die „irgendetwas“ von sich geben.

Da wird einem Vorgesetzten im öffentlichen Dienst vorgeworfen, er hätte, nachdem sich der Untergebene offenbarte, daß ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen ihn eingestellt wurde, dies öffentlich machen sollen. Die Rechtslage interessiert nicht. Das Zauberwort „Steuerhinterziehung“ rechtfertigt jede Straftat.

Es gibt mittlerweile ungezählte derartige Zauberworte. „Waffe“ ist ein weiteres, oder aktuell: „Kinderpornographie“. Da wird eine „arme Sau“ durch das Dorf getrieben. Es gibt keinen, der auch nur einen begründeten Verdacht dafür vorbringen kann, daß sich der Mann strafbar verhalten hat. Die Kunst der letzen zweitausend Jahre ist voller Abbildungen nackter Knaben. Einige pornographisch (nach meiner Meinung) andere nicht (nach Meinung der dazu Berufenen). Der Skandal ist, daß aus dem Besitz nicht-pornographischer Bilder ein Anfangsverdacht geschlussfolgert wird, der zur Vernichtung der Existenz des Beschuldigten führt. Frei nach dem Motto: Wer nicht-pornographische Bilder nackter Knaben besitzt, besitzt nach kriminalistischer Erfahrung auch unerlaubte Bilder.

  • Wer legal Waffen besitzt, besitzt auch illegale Waffen?
  • Wer legal Drogen konsumiert, besitzt auch illegale Drogen?
  • Die Liste läßt sich beliebig fortsetzen …

Marcel Fürstenau hat es in einem Kommentar für die Deutsche Welle auf den Punkt gebracht:

Ein Politiker gerät öffentlich in den Verdacht der Kinderpornografie. Damit steht fest: Der Mann ist erledigt – beruflich und privat. Das sagt mehr über die Gesellschaft als den Beschuldigten

Update 19.02.2014 Leitartikel Andreas Abel – Berliner Morgenpost

Nicht ein Tag vergeht ohne die Publikation solcher Ansichten:

Dafür fehlt einem jegliches Verständnis, auch wenn Schmitz juristisch noch so sehr im Recht sein mag. Es geht nicht nur um Paragrafen, es geht auch um Anstand und um politische Haltung, ja um Kultur.

Mit Verlaub: Schwachsinn! Hier wird jemandem vorgeworfen, seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Entweder das Recht ist richtig oder falsch. Aber es ist Recht, Herr Abel!

Ich halte von Ihren Artikeln nicht viel. Ich würde Ihnen trotzdem niemals vorwerfen, daß Sie Ihr Gehalt beziehen. Sie versuchen, wie so viele Ihrer Zunft, ein Metarecht zu schaffen. Demokratisch nicht legitimiert und unbekannter Genese. In unserer Verfassung steht geschrieben wie Recht entsteht. Und nur so!