Ist das die Gewährung rechtlichen Gehörs?

aus einer Anhörung in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren das mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann:

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich um ein schriftliches Anhörungsverfahren handelt. Von telefonischen Stellungnahmen oder persönlichen Vorsprachen auf dem Amt bitten wir Sie deshalb abzusehen. Sollten Sie sich zu der Sache äußern wollen, bitten wir hierzu beiliegenden Anhörungsbogen zu verwenden oder um Angaben in einem separaten Schreiben.

Da fallen einige durch das Raster. Nicht nur die nicht ausreichend alphabetisierten Mitbürger. Es ist wahrlich nicht jedem gegeben, auf eine Anhörung in einer schwierigen Sache seine Argumente zu Papier zu bringen.

Die Gewährung rechtlichen Gehörs nur für Priviligierte?

In Deutschland sind nach einer Studie der Universität Hamburg[1] 2 Millionen Erwachsene totale Analphabeten und weitere 7,5 Millionen Erwachsene funktionale Analphabeten (Illetrismus)[2].

Angesichts des in den versandten Anhörungsschreiben verwendeten Behördendeutschs mit Wiedergabe des Gesetzestextes schätze ich die Anzahl der Menschen, die nur „Bahnhof“ verstehen, viel höher ein. Denn die Studie bezieht sich auf die Literalität von Erwachsenen auf den unteren Kompetenzniveaus.

Hallo liebe Beamten: Gehör kommt von hören! Es heißt rechtliches Gehör, nicht rechtliches Sehen!

Bürgernähe der Verwaltung?

  1. [1]Bericht der ZEIT: www.Zeit.de; Studie als .pdf
  2. [2]Funktionale Analphabeten sind Menschen, die zwar Buchstaben erkennen und durchaus in der Lage sind, ihren Namen und ein paar Wörter zu schreiben, die jedoch den Sinn eines etwas längeren Textes entweder gar nicht verstehen oder nicht schnell und mühelos genug verstehen, um praktischen Nutzen davon zu haben.

Risikobewertung

Rechtfertigen „gefühlte“ Risiken staatliches Handeln?
Festveranstaltung zum 5-jährigen Bestehen
des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
vom 7. November 2007
Tagungsband

Ursachen gefühlter Risiken
Professor Dr. Gerd Gigerenzer
Direktor am
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin:

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat der Science-Fiction-Autor Herbert George Wells in seinen politischen Schriften prophezeit: Wenn wir mündige Bürger in einer modernen technologischen Gesellschaft möchten, dann müssen wir ihnen drei Dinge beibringen: Lesen, Schreiben und statistisches Denken, das heißt den vernünftigen Umgang mit Risiken und Unsicherheiten. Wie weit sind wir heute, fast 100 Jahre später, gekommen? Nun, wir haben den meisten von uns Lesen und Schreiben beigebracht, aber nicht den Umgang mit Risiken und Unsicherheiten und nicht statistisches Denken.

Er führt in dem Beitrag mehrere Beispiele an, es geht um Spezifität und Sensitivität

Nehmen Sie an, Sie sind eine Frau über 50 und folgen der Aufforderung, zum Screening zu gehen. Sie testen positiv, und nun wollen Sie von der Ärztin wissen, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie wirklich Brustkrebs haben. Die medizinische Forschung hat dazu ein klares Ergebnis: Von zehn Frauen, die im Screening positiv testen, haben neun keinen Brustkrebs, eine hat Krebs. Wenn Frauen diese Information hätten, könnten sie entspannter in das Screening hineingehen und auf einen positiven Test nicht mit Todesangst reagieren. Aber verstehen ihre Frauenärzte diese Wahrscheinlichkeit?

Ich habe in den letzten Jahren Ärzte in Risikokommunikation trainiert. Im vergangenen Jahr hatte ich alleine 750 Gynäkologen, die Bescheid wissen müssten und in der Lage sein sollten, einer Frau zu erklären, was ein positiver Test bedeutet. Vor einem der Trainingssitzungen fragte ich 160 Gynäkologen:

Angenommen, Sie führen in einer bestimmten Gegend Brustkrebsfrüherkennung mittels Mammografie durch. Über die Frauen in dieser Gegend wissen Sie Folgendes: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau Brustkrebs hat, beträgt etwa 1 % (Prävalenz). Wenn eine Frau Brustkrebs hat, dann liegt die Wahrscheinlichkeit, dass das Mammogramm positiv ist, bei 90 % (Sensitivität). Wenn sie keinen Brustkrebs hat, dann beträgt die Wahrscheinlichkeit 9 %, dass der Test dennoch positiv ausfällt (Falsch-Positiv-Rate). Eine Frau testet positiv. Sie möchte von Ihnen wissen, ob sie jetzt tatsächlich Brustkrebs hat oder wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist. Was ist die beste Antwort?

Die Ärzte konnten zwischen vier Alternativen wählen: 1 %, 10 %, 81 % oder 90 %. Die Darstellung der Informationen in Form von bedingten Wahrscheinlichkeiten (z. B. Sensitivität) ist in der Ausbildung von Medizinern und in medizinischen Fachjournalen üblich. Hier ist das Ergebnis:

Von den befragten 160 Gynäkologen kamen nur 21 % zur richtigen Schlussfolgerung, nämlich, dass die Wahrscheinlichkeit von Brustkrebs nach einem positiven Mammogramm bei 10 % (1 in 10) liegt. 19 % der Gynäkologen glaubten aber, diese Wahrscheinlichkeit betrage nur 1 %, während 60 % der Meinung waren, sie betrage 81 % oder 90 %. Wenn Patienten von dieser Streubreite der Urteile wüssten, wären sie zu Recht verunsichert. Die häufigste Antwort war „9 von 10“, also 90 %, obgleich es 1 von 10 heißen müsste. Es ist fast unglaublich, dass in Bezug auf Krebs-Screening selbst den meisten Frauenärzten die einfachsten und wichtigsten Informationen über Risiken nicht bekannt sind. Nach einer Stunde Training in Risikokommunikation kann dieses Defizit behoben werden: Die Ärzte lernen, die Information in natürlichen Häufigkeiten statt in den verwirrenden bedingten Wahrscheinlichkeiten zu kommunizieren, und am Ende der Trainingseinheit von einer Stunde Dauer hatten es die meisten verstanden, wenn auch nicht alle.

Gruselig! Der ganze Band ist spannend. Auch der Vergleich zwischen den wissenschaftlichen Vorträgen und den politischen Beiträgen.

Hochwasser, Bundeswehr und Aachener Friedenspreis

Der Aachener Friedenspreis 2013 geht an drei Schulen, die der Bundeswehr Werbeveranstaltungen und Auftritte im Unterricht untersagen.
Siehe den Beitrag Bankrotterklärung der Friedensbewegung

Rund 20.000 Soldaten der Bundeswehr leisten neben den Diensten des Katastrophenschutzes einen unverzichtbaren Beitrag für die Opfer des Elbe-Hochwassers in einem der größten Einsätze seit Jahren, größer als 2002, dem letzten „Jahrhunderthochwasser“. Auch das ist eine der Aufgaben der Bundeswehr.

Dabei gehen viele Soldaten über das Geforderte hinaus und leisten Unglaubliches. Der Dank der Bevölkerung unseres Landes ist Gradmesser der Akzeptanz der Bürger in Uniform, nicht kaum verbrämte Ideologie.

Kaum bemerkt, aber bemerkenswert:

Auch Soldaten der verbündeten Streitkräfte aus Frankreich und den Niederlanden stehen den Einsatzkräften zur Seite. Neben einem niederländischen Pionierbataillon (101 Geniebataljon, knapp 200 Soldaten) unterstützen auch französische Soldaten der Deutsch-Französichen Brigade im Hochwassergebiet.
Quelle: AUGEN GERADEAUS!

Pack

mir ists bange, wenns einmal unter dem pack zu lärmen anfängt, unter dem volk das nichts zu verlieren hat (Egmont, Ein Trauerspiel)

Wir haben etwas zu verlieren! Versammlungsfreiheit, auch Demonstrationsfreiheit genannt, bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch Art. 8 Grundgesetz (GG), Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta, Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet.

Ich kann weder das linke, noch das recht Pack leiden, für Ideologien bin ich zu alt.

Aber Nachrichten wie diese lassen mich um die Grundfesten unserer Demokratie fürchten:

Karlsruhe — Etwa 2500 Gegendemonstranten ist es in Karlsruhe gelungen, einen geplanten Aufzug von Rechtsextremen in der Stadt zu verhindern. Wie die Polizei mitteilte, wurde die Aktion der Rechten aus Sicherheitsgründen auf eine stationäre Versammlung auf dem Bahnhofsvorplatz begrenzt und später für beendet erklärt. Zuvor hatte es laut Polizei an einer Absperrung gewaltsame Attacken Linksautonomer auf Beamte gegeben.
Den Polizeiangaben zufolge verlief die Gegenkundgebung, zu der das Antifaschistische Aktionsbündnis Karlsruhe (AAKA) mit Unterstützung der Stadt Karlsruhe aufgerufen hatte, zunächst „absolut friedlich“. Später habe allerdings eine Gruppe von Linksautonomen versucht, eine Gittersperre der Polizei in der Bahnhofstraße zu überwinden, die linke und rechte Demonstranten trennen sollte.
Dabei seien Polizisten mit Flaschen, Feuerwerkskörpern und Farbbeuteln beworfen sowie mit Pfefferspray angegriffen worden, sagte ein Polizeisprecher. Sieben Beamte seien dabei verletzt worden.
Quelle: AFP 25.05.2013Hervorh.d.d.Verf.

Ich darf das ‚mal zusammenfassen:

  1. Ein angemeldeter Aufzug wird aus Sicherheitsgründen auf den Bahnhofsvorplatz beschränkt.
  2. Die Stadt unterstützt eine Gegenkundgebung.
  3. Der Aufzug, gegen den sich die „Gegenkundgebung“ richtet, verläuft friedlich.
  4. Die Polizei ist nicht in der Lage, die Sicherheit zu gewährleisten und erklärt die friedliche Versammlung für beendet.
  5. Aus der von der Stadt unterstützen Gegenkundgebung heraus werden schwerste Straftaten begangen, Polizisten werden verletzt.
  6. Einhellig wird es in der öffentlichen Wahrnehmung als Erfolg dargestellt, daß es gelungen sei, einen Aufzug zu verhindern.

Fazit:

  1. Das rechte Pack wurde in seinen Grundrechten beschränkt.
  2. Das linke Pack hat seine Grundrechte mißbraucht.
  3. Das war vorhersehbar, ist eine Stereotype.
  4. Der Garant für die Rechte, die Stadt, hat sich mit dem linken Pack gemein gemacht. Ausschreitungen aus Aufzügen Antifaschistischer Aktionsbündnisse heraus sind üblich.
  5. Es besteht ein gesellschaftlicher common sense, die Wahrnehmung von Grundrechten des rechten Packs zu verhindern, der beispielsweise auch vom zweithöchsten Repräsentanten unserer Republik geteilt wurde; vgl. Pfui, Herr Thierse
  6. Ich kann nicht erkennen, daß es einen solchen common sense hinsichtlich der Ächtung von Gewalt bei Demonstrationen gibt.

Mir wird angst und bange!

Fassungslos

 

„Wir müssen am Ende darauf stolz sein, dass ein solcher Prozess auch erträgt, wenn rechtsradikale Szeneanwälte versuchen, den Prozess zu torpedieren“, sagte Gabriel am Dienstagabend in Ulm. „Unser Rechtsstaat ist stärker als die.“
Quelle: Spiegel

Das ist der Kommentar des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel zu einem Befangenheitsantrag der Verteidiger Zschäpes. Nicht irgendein Idiot, sondern der Vorsitzende einer großen Volkspartei. Zuvor ist noch keiner auf die Idee gekommen, den Verteidigern vorzuwerfen, sie seien Szene-Anwälte. Die so beleidigten Anwälte reagierten souverän:

Wir verwahren uns ausdrücklich gegen die wahrheitswidrige und ehrverletzende Behauptung, sogenannte Szeneanwälte zu sein. Wer derartige Begrifflichkeiten verwendet, sollte zunächst prüfen, ob sie zutreffen, und diese dann differenziert einsetzen

Was war der Auslöser?

Die Verteidiger müssen nach einer Verfügung des Gerichts hinnehmen, sich an jedem Prozesstag durchsuchen zu lassen. Dagegen können Vertreter der Bundesanwaltschaft, Richter und im Prozess eingesetzte Justizwachtmeister, Polizisten und Protokollführer ohne Kontrollen in das Gebäude.

Nach unserer Rechtsordnung sind die als Verteidiger tätigen Rechtsanwälte gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege, was sich beispielsweise darin dokumentiert, daß gegen Rechtsanwälte keine Ordnungsmaßnahmen des Gerichtes verhängt werden dürfen. Das Befangenheitsgesuch ist daher naheliegend.

Ich verfolge die Berichterstattung über diesen Prozeß mit wachsendem Grausen.