Pack

mir ists bange, wenns einmal unter dem pack zu lärmen anfängt, unter dem volk das nichts zu verlieren hat (Egmont, Ein Trauerspiel)

Wir haben etwas zu verlieren! Versammlungsfreiheit, auch Demonstrationsfreiheit genannt, bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch Art. 8 Grundgesetz (GG), Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta, Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet.

Ich kann weder das linke, noch das recht Pack leiden, für Ideologien bin ich zu alt.

Aber Nachrichten wie diese lassen mich um die Grundfesten unserer Demokratie fürchten:

Karlsruhe — Etwa 2500 Gegendemonstranten ist es in Karlsruhe gelungen, einen geplanten Aufzug von Rechtsextremen in der Stadt zu verhindern. Wie die Polizei mitteilte, wurde die Aktion der Rechten aus Sicherheitsgründen auf eine stationäre Versammlung auf dem Bahnhofsvorplatz begrenzt und später für beendet erklärt. Zuvor hatte es laut Polizei an einer Absperrung gewaltsame Attacken Linksautonomer auf Beamte gegeben.
Den Polizeiangaben zufolge verlief die Gegenkundgebung, zu der das Antifaschistische Aktionsbündnis Karlsruhe (AAKA) mit Unterstützung der Stadt Karlsruhe aufgerufen hatte, zunächst „absolut friedlich“. Später habe allerdings eine Gruppe von Linksautonomen versucht, eine Gittersperre der Polizei in der Bahnhofstraße zu überwinden, die linke und rechte Demonstranten trennen sollte.
Dabei seien Polizisten mit Flaschen, Feuerwerkskörpern und Farbbeuteln beworfen sowie mit Pfefferspray angegriffen worden, sagte ein Polizeisprecher. Sieben Beamte seien dabei verletzt worden.
Quelle: AFP 25.05.2013Hervorh.d.d.Verf.

Ich darf das ‚mal zusammenfassen:

  1. Ein angemeldeter Aufzug wird aus Sicherheitsgründen auf den Bahnhofsvorplatz beschränkt.
  2. Die Stadt unterstützt eine Gegenkundgebung.
  3. Der Aufzug, gegen den sich die „Gegenkundgebung“ richtet, verläuft friedlich.
  4. Die Polizei ist nicht in der Lage, die Sicherheit zu gewährleisten und erklärt die friedliche Versammlung für beendet.
  5. Aus der von der Stadt unterstützen Gegenkundgebung heraus werden schwerste Straftaten begangen, Polizisten werden verletzt.
  6. Einhellig wird es in der öffentlichen Wahrnehmung als Erfolg dargestellt, daß es gelungen sei, einen Aufzug zu verhindern.

Fazit:

  1. Das rechte Pack wurde in seinen Grundrechten beschränkt.
  2. Das linke Pack hat seine Grundrechte mißbraucht.
  3. Das war vorhersehbar, ist eine Stereotype.
  4. Der Garant für die Rechte, die Stadt, hat sich mit dem linken Pack gemein gemacht. Ausschreitungen aus Aufzügen Antifaschistischer Aktionsbündnisse heraus sind üblich.
  5. Es besteht ein gesellschaftlicher common sense, die Wahrnehmung von Grundrechten des rechten Packs zu verhindern, der beispielsweise auch vom zweithöchsten Repräsentanten unserer Republik geteilt wurde; vgl. Pfui, Herr Thierse
  6. Ich kann nicht erkennen, daß es einen solchen common sense hinsichtlich der Ächtung von Gewalt bei Demonstrationen gibt.

Mir wird angst und bange!

5 Kommentare
  1. Andreas Schulze
    Andreas Schulze sagte:

    Bravo Gegendemonstranten! Wie sich aus der Pressemeldung ergibt, war ja die Gegendemonstration der Anständigen gegen die Demo des rechten Mobs friedlich, im Gegensatz zu den gewalttätigen Aktionen der Linksautonomen. Solange es genügend Anständige gibt, die zu friedlichen Gegendemonstrationen bereit sind und sich auch ein Vizepräsident des Deutschen Bundestags nicht zu schade ist, Flagge zu zeigen, wird es mir nicht angst und bange.

    Richtig ist sicherlich aber auch, dass die Demonstrationsbehörde bei der Erteilung von Auflagen für angemeldete Demonstrationen und Gegendemonstrationen sehr sorgfältig und vorausschauend vorgehen sollte, um das Leben nicht zuletzt der Polizeibeamten, die auch nur normale Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft sind, oft Familienväter oder -mütter, zu schützen. Es muss doch möglich sein, mittels Auflagen sicher zu stellen, dass weder der rechte Mob unwidersprochen demonstriert, noch dass die politische Willenbildung und Meinungsbekundung auf der Straße auf dem Rücken der Gesundheit der Polizeibeamten ausgetragen wird.

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  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    @ Andreas Schulze:

    Was Sie euphemistisch als Gegendemonstration bezeichnen, ist tatsächlich der beabsichtigte und erklärte Versuch, die Demonstration der Andersdenkenden zu verhindern, zumindest so weit wie möglich zu behindern.

    Das ist das von mir gegeißelte Demokratieverständnis.

    „Flagge zeigen“ und die verqueren Ansichten zu diskutieren, ist der einzige Weg, sich mit dem Gedankengut auseinander zu setzen. Und dabei penibel darauf bedacht zu sein, die Rechte der anderen nicht zu beschneiden!

    Sonst beruft man sich gerne auf sie, aber das will keiner mehr hören:

    Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden.

    Die „Gutmenschen“ sind aber nicht gut genug, sie sind dazu nicht imstande. Sie schränken die Rechte ein. Über Thierse wurde seinerezeit berichtet

    daß der Demonstrationszug der Rechten nach 800 Metern umkehren mußte, da eine Sitzblockade, an der auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse teilnahm, den Zug stoppte.

    Dabei soll er sich der Weisung der Polizeibeamten, die Straße zu räumen, widersetzt haben.

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  3. Tierlieb
    Tierlieb sagte:

    Ich bin ein großer Anhänger davon, die Rechten reden zu lassen. Besser können die sich ja gar nicht selbst disqualifizieren. Ihnen ihre Rede- und Versammlungsfreiheit zu zugestehen finde ich unabhängig davon richtig. Aber es ist schön, wenn zwei Dinge zusammen kommen.

    Weil dieser Artikel also meine Meinung stützt, finde ich ihn gut. Weil er damit im nächsten Schritt meine Meinung repräsentiert, bin ich allerdings sehr skeptisch bei seiner Formulierung. Daher mag ich den Satz „Ausschreitungen aus Aufzügen Antifaschistischer Aktionsbündnisse heraus sind üblich.“ gar nicht: Zum einen ist die Anmerkung unwichtig, die Linken müssen ja nicht abqualifiziert werden, sondern nur gleichgestellt. Das macht es zu einem tendenziösen Seitenhieb. Zum anderen ist der Sachverhalt nicht begründet, damit nur eine Behauptung. Und eine oberflächliche Begründung ist im Zuge von False-Flag-Aktionen auf der einen und der Zerstrittenheit im rechten Lager auf der anderen Seite eh‘ skeptisch zu betrachten.

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    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      @ Tierlieb:

      Daher mag ich den Satz “Ausschreitungen aus Aufzügen Antifaschistischer Aktionsbündnisse heraus sind üblich.” gar nicht: Zum einen ist die Anmerkung unwichtig, die Linken müssen ja nicht abqualifiziert werden, sondern nur gleichgestellt. Das macht es zu einem tendenziösen Seitenhieb.

      Es handelt sich um Empirie. Es ging mir nicht darum die Linken abzuqualifizieren. Es geht mir um die Vorhersehbarkeit der Ausschreitungen für die Ordnungsbehörde. Wenn zu einer Gegendemonstration durch Antifaschistische Bündnisse aufgerufen wird, ist dies nach meiner Wahrnehmung in Berlin ein sichereres Indiz für gewalttätige Ausschreitungen. Das rechte Pack will demonstrieren. Der Aufruf zu einer Gegendemonstration wird durch ein Antifaschistische Bündnis unterstützt. Nun passiert, was nach meiner Wahrnehmung der letzten Jahre immer passiert: Es kommt zu Ausschreitungen. Die rechte Demonstration wird aufgelöst, weil die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Die Rechten ziehen friedlich ab, die Linken greifen Polizisten an. De facto ist das eine Beschränkung der Rechte:

      Ja, ihr könnt demonstrieren! Wenn die Gegendemonstranten, die von uns unterstützt werden, gewalttätig werden, lösen wir eure Demonstration auf.

      Das ist nicht mein Verständnis der Versammlungsfreiheit.

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