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Olaf Tank – Verfahren eingestellt

Wir berichteten bereits mehrfach über die Verfahren gegen den ehemaligen Abo-Fallen-Anwalt Olaf Tank aus Osnabrück.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Landshut hat nach neun Verhandlungstagen und gefühlten mehr als 50 Zeugen das Verfahren eingestellt, da die

mögliche Schuld des Angeklagten nach der Durchführung einer längeren Hauptverhandlung und unter Berücksichtigung der umfangreichen Nachermittlungen gering erscheint und ein öffentliches Interesse an der Verfolgung nicht mehr besteht.

Eine unaufgeregte Hauptverhandlung, die gekennzeichnet war von

  • außergewöhnlicher Sachkunde des Gerichtes im IT-Bereich
  • keinerlei bajuwarisch – preußischen Feindseligkeiten
  • breitestem niederbairisch des Berichterstatters
  • einem im Gegensatz zum Anklageverfasser der Objektivität verpflichteten Vertreter der Staatsanwaltschaft

diente der Aufarbeitung der umfangreichen Vorwürfe.

Außer Spesen nix gewesen!

Olaf Tank muß weiter auf den Freispruch warten

Verteidiger bekommen selten das, was sie beantragten.

Wir hatten die Einstellung des Verfahrens gegen Olaf Tank beantragt. Ein illustres Verfahren. Wir haben dafür eigens eine Kategorie auf diesem Blog angelegt: Olaf Tank.

Das Gericht hat unseren Antrag noch nicht beschieden, sondern beschlossen:

Das Verfahren wird ausgesetzt. Die noch anberaumten Termine werden abgesetzt.
Neuer Termin wird nach Abschluss der durchzuführenden Nachermittlungen von Amts wegen bestimmt werden.

Für das Landshuter Wochenblatt ist es ein

Paukenschlag: Landshuter Prozess um Internet-Abzocke ausgesetzt

Nach einem Dutzend Verhandlungstagen setzte die Wirtschaftsstrafkammer jetzt das Verfahren aus, weil sie, wie Vorsitzender Richter Alfons Gmelch mitteilte, dringenden Nachermittlungsbedarf sah.

Und die Neue Osnabrücker Zeitung:

Prozess um Osnabrücker Inkasso-Anwalt Olaf Tank geplatzt

Nach einem Dutzend Verhandlungstagen platzte das Verfahren nun. Richter Alfons Gmelch sieht „dringenden Nachermittlungsbedarf“ aufseiten der Staatsanwaltschaft. So sei beispielsweise die von der Anklage vorgelegte Dokumentation der Webseiten mehr als lückenhaft, wobei nach bisherigem Ergebnis der Beweisaufnahme zumindest die Hauptseite nicht zu beanstanden sei.

Nicht nur der Laie fragt sich, warum dann kein Freispruch erfolgte; die Fachleute fragen sich, warum nicht die Einstellung des Verfahrens beschlossen wurde.

Für die Angeklagten war das Verfahren, auch finanziell, eine Tortur. Die Staatsanwaltschaft hat massiv gepfuscht. Das Verfahren muß von vorne beginnen und die Angeklagten zahlen die Zeche für die von der Staatsanwaltschaft eingereichte Anklage.

Eins = Viele?

Jeder Strafverteidiger kennt das: Die Presse berichtet und der Verteidiger fragt sich, ob er am selben Prozeß wie die Journalisten teilgenommen hat.

Das diesbezügliche Highlight erlebte ich vor ein paar Tagen. Der Prozeß begann mit einem zuvor von mir angekündigten Befangenheitsantrag. In einer Verhandlungspause schleicht sich ein älterer Herr zum Staatsanwalt und bespricht etwas mit ihm. Er hat einen Block in der Hand und macht sich fleißig Notizen.

Am nächsten Tag beginnt ein Zeitungsbericht vorwurfsvoll mit der Mitteilung, daß sich die Berufsrichter zum Prozeßbeginn mit mehreren Befangenheitsanträgen auseinandersetzen mußten. Der Rest des Berichtes war ebenfalls überwiegend unrichtig.

Da kann der Typ noch nicht einmal zählen. Selbstverständlich hat er sich auch nicht mit einem der Verteidiger unterhalten. Und auf meinen Vorwurf an einem der nächsten Verhandlungstage, daß er wohl Schwierigkeiten mit dem Zählen habe antwortete er, mit mir würde er nicht diskutieren.

So viel zum Wahrheitsgehalt einfachster Nachrichten aus der Rubrik Journalistenschelte. Mehr zu deren Höchstleistungen in unseren Beiträgen

Ein durchschnittlich aufmerksamer Nutzer

muss demenstprechend von der Kostenpflichtigkeit ausgehen.

urteilt das Landgericht Darmstadt am 23.03.2012 – 8 O 454/10 –

Das Urteil fand keine Sympathisanten im Netz[1], ist aber endlich einmal ein landgerichtliches Urteil und bestätigt die vielen amtsgerichtlichen Entscheidungen.

Das Gericht hat, wohl weil es eine entgegengesetzte Entscheidung zu Gunsten der Klägerin kannte, hilfsweise ausgeführt:

Außerdem sind auch die Voraussetzungen für eine bewußte Täuschungshandlung – selbst wenn man den Vortrag der Klägerin als wahr unterstellen würde, nicht in ausreichendem Maße dargelegt. Auch wenn der Hinweis auf die Zahlungspflicht auf der in der Anlage K1 dargestellten Webseite nicht sonderlich groß ist und inzwischen von der Politik auch eine bessere Kennzeichnungspflicht für Internetseiten gefordert wird, so ist aufgrund des vorliegenden Kostenhinweises grundsätzlich von einem Vertragsschluss der Anmeldenden mit der Beklagten auszugehen. Der Kostenhinweis ist grundsätzlich direkt neben dem Anmeldefeld sichtbar, ohne daß der Nutzer auf der Internetseite weiterscrollen müsste. Es handelt sich hierbei auch nicht um einen langen Text, in dem die Kosten versteckt sind. Ein durchschnittlich aufmerksamer Nutzer muss dementsprechend von der Kostenpflichtigkeit ausgehen.

Wen müssen wir schützen? Muß der unterdurchschnittlich aufmerksame Nutzer geschützt werden?

Wieso erfolgt eigentlich grundsätzlich die Prämisse, der Nutzer hätte den Kostenhinweis nicht wahrgenommen?

Gibt es nicht auch eine erhebliche Anzahl von Nutzern, die sich nicht um die Kostenpflicht scheren und die Leistungen in der sicheren Erwartung in Anspruch nehmen, daß die Forderung aus tatsächlichen Gründen nicht durchgesetzt werden kann?

Das Landgericht in Zivilsachen in Darmstadt urteilt, daß keine Täuschungshandlung vorläge; mal sehen, wie das Landgericht in Strafsachen in Darmstadt entscheiden wird. Es wird auch auf die Entscheidung des OLG Thüringen blicken, das auch einen Sternchenhinweis genügen läßt.

  1. [1]Ein Absurdum sondergleichen zieht weiter seine Runden.Beluga

Touri-Falle in Berlin aufgedeckt

Schon wieder so ein Produkt der Nutzlos-Branche. Gewerbsmäßig betrieben und bestimmt bald Gegenstand der Ermittlungen.

Da wird den ahnungslosen Käufern etwas verkauft, was sie doch innerhalb der Stadtgrenzen völlig kostenlos konsumieren können.

Aber die Berliner Luft ist schon was ganz Besonderes und Paul Lincke/Lizzi Waldmüller machten sie unsterblich:

Die Dosen kann man hier bestellen, eine schöne Erinnerung an den Berlin-Besuch: Link zum Vertrieb