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Tote Radfahrende

Ich schätze die Website des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club wirklich sehr. Beispielsweise die vorläufige Bilanz zu den Zahlen der Verkehrstoten 2021: Vorläufige Bilanz 2021

Manchmal übertreiben sie aber denn doch. Begeisterte Radfahrer hin oder her, Tote können nicht mehr radfahren, wie der ADFC behauptet:

Von den 45 toten Radfahrenden der Jahre 2018 bis 2021 sind dabei nur zwei an einer dieser Kreuzungen zu Tode gekommen.
https://adfc-berlin.de/radverkehr/sicherheit/information-und-analyse/1089-10-tote-radfahrende-2021-anzahl-fast-halbiert.html

Und, liebe Redakteurinnen des ADFC: Man stirbt nur einmal!

Herzliche Grüße von

Andreas Jede

 

 

 

 

Um Himmels Willen: Bleiben Sie politisch korrekt!

Politisch korrektes Deutsch ist gaaanz wichtig:

Verwenden Sie nicht irgendwelche obskuren Druckwerke, beispielsweise den Duden, sondern das amtliche Regelwerk mit Wörterverzeichnis. Vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben, fixiert es die amtliche Norm und bildet damit gleichsam den „Urmeter“ der deutschen Rechtschreibung.

Schließlich ist die Amtssprache, so bestimmt es das Gesetz, deutsch.

Und Anreden sind ganz schwierig. Da findet sich immer jemand, der sich auf den Schlips getreten fühlt. Ja, auch Damen tragen Krawatten.

Man kann ja schlecht den honorigen Kollegen anschreiben:

Sehr geehrter Kollege (d/w/m),

Die von der Bundesrechtsanwaltskammer mich auch betreffende Anrede ist nun allerdings grundfalsch:

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

Oder nutzen Sie gar persönlich am liebsten den „Ickler„?

Schreiben Sie uns (mit Binnen-I oder Gender * oder so, wie es Ihnen paßt): Kontakt

Oder Sie nutzen die untenstehende Kommentarfunktion.

Selbstlseseband

Beistand

Das hat der Richter aber auf den Punkt gebracht:

Vor dem Hintergrund der gegebenen Sach- und Rechtslage und bei Inblicknahme der (anstehenden) Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls und der im zugehörigen Referentenentwurf[1] des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorgeschlagenen Anpassungen nationaler Vorgaben betreffend die Bestellung eines notwendigen Rechtsbeistandes für Verfolgte in Auslieferungssachen war Rudi Sorglos der von ihm benannte Rechtsanwalt als Beistand für das Auslieferungsverfahren zu bestellen (§§ 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG i.V.m.141 Abs. 4 StPO).

Ich kann mir nicht helfen, dieser Kanzleistil erinnert mich doch sehr an Ludwig Reiners Definition des Reichsgerichtes, mit der er auf die berühmte Definition der Eisenbahn reagierte:

Was ist ein Reichsgericht? Ein Reichsgericht ist eine Einrichtung, welche dem allgemeinen Verständnis entgegenkommen sollende, aber bisweilen durch sich nicht ganz vermeiden haben lassende, nicht ganz unbedeutende beziehungsweise verhältnismäßig gewaltige Fehler im Satzbau auf der schiefen Ebene des durch verschnörkelte und ineinander geschachtelte Perioden ungenießbar gemachten Kanzleistils herabgerollte Definitionen, welche das menschliche Sprachgefühl verletzende Wirkung zu erzeugen fähig sind, liefert.

Wir wissen nicht, was der freundliche Richter am OLG empfiehlt. Wir empfehlen für den Kanzleistil unter Anwälten unseren alten Beitrag: Kanzleistil

 

  1. [1]Mittlerweile gibt es schon den Regierungsentwurf, nachdem die Umsetzungsfrist nicht eingehalten wurde: RegE
Weltpostvertrag

Weltpostvertrag

Ein Einschreiben/Rückschein nach Frankreich. Kein Problem, man geht zur Post und schickt es ab. Schon zwei Tage später kommt der Postbote und bringt das Schreiben zurück.

Da hat die Post wohl nicht die richtigen Aufkleber zur Hand gehabt

Es ist schon ein starkes Stück, daß die Hauptstelle in Frankfurt das Einschreiben mit dem Hinweis „Das benutzte Label verstößt gegen den Weltpostvertag“ zurückschickt (Rechtschreibung können die auch nicht) – Hallo, das Label habt Ihr selbst aufgeklebt!

Ich werde alt

bureaucracy-1016169_640seit so vielen Jahren verteidige ich in Steuerstrafsachen aber es scheint immer schlimmer zu werden. Kistenweise hat die SteuFa Unterlagen mitgenommen.

Mir flattert der dazugehörige Durchsuchungsbefehl auf den Tisch. Die Anforderungen an die Begründung derartiger Beschlüsse sind sehr hoch, das Bundesverfassungsgericht versteht da relativ wenig Spaß.

Was mögen die Karlsruher wohl zu dieser mehr als knappen Begründung sagen?

Der Beschuldigte ist der Hinterziehung von Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer für die Zeiträume 2012 bis 2014 zu Gunsten der XY durch Unterlassung der entsprechenden Erklärungsabgabe verdächtig.

Im Hinblick auf § 30 AO entfällt eine weitere Begründung.

Welche künftigen Arbeitserleichterungen bieten sich da:

  • Im Hinblick auf das Sozialgeheimnis entfällt eine weitere Begründung.
  • Im Hinblick auf das Bankgeheimnis[1] entfällt eine weitere Begründung.
  • Im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht entfällt eine weitere Begründung.
  • Im Hinblick auf die anwaltliche Schweigepflicht entfällt eine weitere Begründung.
  • Vielleicht auch im Hinblick auf das richterliche Beratungsgeheimnis?

Da fehlen nicht ein paar Gründe, da wird überhaupt nichts Nachvollziehbares dargestellt, kein Lebenssachverhalt geschildert. Wie kann sowas einen Richtertisch verlassen?

Wenn ich die Akte bekomme werde ich bestimmt feststellen, daß der Beschluß 1:1 dem Antrag des Finanzamtes entspricht.

Wissen Sie was ein Kompositum ist? Erklärungsabgabe ist wohl ein Determinativkompositum, bei dem das erste Substantiv das zweite bestimmt. Es handelt sich also um eine Abgabe, genauer: Erklärungsabgabe. Vgl. Tisch + Decke = Tischdecke. Das Erstglied bestimmt das Zweitglied. Erklärung bestimmt Abgabe.

Was ist eine Abgabe? Abgabe (steuer-rechtlich) ist eine kraft öffentlichen Rechts begründete Geldzahlungspflicht an den Staat zur Erzielung von Einnahmen. Zu den Abgaben zählen Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben.[2].

Eine Abgabe auf Erklärungen, so wünschenswert sie auch sein mag, kennt das geltende Recht aber nicht. Ihr Unterlassen kann also keine Strafbarkeit begründen.

Aber ist ja egal, nicht wahr? Wir alle wissen ja schließlich was gemeint ist. In ein paar Jahren braucht es nichtmal diesen semantischen Schwachsinn, ein allgemeines Grunzen wird die Begründungserfordernisse erfüllen, suum cuique – Sau quiekt.

Vom Unterschied zwischen der Unterlassung und dem Unterlassen will ich hier nicht berichten. Der eine oder andere wird mich verstehen.

  1. [1]gibt es nicht
  2. [2]http://www.juraforum.de/lexikon/abgabe