Beiträge

Praktikantenalphabetisierung gescheitert

Praktikantin wird beauftragt Akten wegzuhängen. Sie erbittet sich von der Chefin deren Mobiltelephon. Ein paar Minuten später sieht die Chefin das Gerät auf dem Tisch liegen und steckt es ein. Es entwickelt sich folgendes Gespäch:

Praktikantin: Moment, das brauche ich noch!
Chefin: Wieso?
Praktikantin: Da auf den Zahlen sind doch die Buchstaben und da seh ich welche Reihenfolge ich die Akten weghängen muss.

Ich weiß ja,  daß die Kids nicht mehr die Glocke auswendig lernen müssen. Aber die Reihenfolge der Buchstaben?

Politikverdrossenheit 2

Tatsächlich ist das Vertrauen in die Politik ungebrochen, wie der Erfolg der Abwrackprämie belegt. Die Richtlinie
zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen
stellt die Gewährung der Zuwendung unter Vorbehalt: Weiterlesen

Hochspezialisierte KriPo

Manchmal verfolgen einen bestimmte Sätze in den Gedanken: Gestern konnte die Polizei in Berlin auch gute Nachrichten per Pressemitteilung verkünden:

Drogenhändler festgenommen – Richter erließ Haftbefehl

Ich bin beruhigt, es gibt noch Erfolge zu vermelden in dieser Stadt. Aber dann kommt es dicke und beschäftigt mich gehörig:

Die Ermittlungen des für Drogendelikte im öffentlichen Personennahverkehr zuständigen Kommissariates beim Landskriminalamt dauern an.

Nein, nicht der Tippfehler! Da steht nicht einfach: „Die Ermittlungen des Kommissariates dauern an.“ Oder: „Die Ermittlungen des Kommissariates im Landeskriminalamt dauern an.“ Da steht:

Die Ermittlungen des für Drogendelikte im öffentlichen Personennahverkehr zuständigen Kommissariates beim Landskriminalamt dauern an.

Die erklärenden Zusätze haben doch eine Bedeutung!

  • Ein Kommissariat ist für Drogendelikte zuständig. Klar, irgendjemand muß ja dafür zuständig sein.
  • Ein Kommissariat ist für Drogendelikte im Personennahverkehr zuständig. Offenkundig gibt es so viele Drogendelikte, daß die Zuständigkeit für Drogendelikte im Verkehr aufgesplittet werden muß auf die Zuständigkeit für den Personennahverkehr und den übrigen Verkehr, beispielsweise den Güterfernverkehr. Klar, macht Sinn! Die Ermittlungsmethoden bei Drogendelikten unterscheiden sich sicherlich auch danach, ob die Ermittler Drogen im Güterwagen oder U-Bahnwagen aufspüren.
  • Ein Kommissariat – nicht das für den Personennahverkehr! – ist für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Die Berliner KriPo ist so spezialisiert, daß sie unterschiedlichen Kommissariaten die Ermittlungen im öffentlichen und nichtöffentlichen (privaten) Personennahverkehr überträgt.

Das macht mir denn doch Sorgen und bestätigt mein Vorurteil: In was für einer Stadt lebe ich?

Die Organisationsstruktur der Berliner Polizei im Organigramm
Struktur des Landeskriminalamtes
Bei den örtlichen Direktionen sind die Referate für Verbrechensbekämpfung (VB) mit den Inspektionen und Kommissariaten angegliedert. Hier das Beispiel der für Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf zuständigen Polizeidirektion 2 – Kriminalpolizei
Die Polizei in den Bezirken: Stadtplan mit Hyperlinks auf die Abschnitte
Gliederung einer Direktion (1-6) / eines Berliner Polizeiabschnittes
Dann hat die Polizei auch noch Spezialaufgaben.
Ein Organigramm für die BtM-Kommissariate habe ich nicht gefunden. Wie heißt das geflügelte Wort in Berlin?
„Das ist auch gut so!“ Wer weiß, was ich da noch alles gefunden hätte :-)

Leerstelle

natürlich nicht! Es ist auch nicht mehr die Lehrstelle.

Wir suchen wieder einen Auzubildenden!

Die Ausbildung zum Rechtsanswaltsfachangestellten beginnt wieder im August und wir suchen einen weiblichen oder männlichen Auszubildenden (vgl. §§ 11 I, 7 AGG), der schon jetzt die deutsche Sprache beherrscht.

Bewerbungen richten Sie bitte an Frau Rechtsanwältin Sabine Jede. Ein Blick auf unsere Kanzleidarstellung und dort insbesondere auf die Erläuterungen zur Bewerbung ist sicherlich hilfreich oder schreckt Sie von einer Bewerbung ab. Im letzteren Fall verweisen wir auf die Ausschreibungen anderer Berliner Kanzleien auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer – falls Sie einen Ausbildungsplatz für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten suchen.

Schiedsrichter zeigt die rote Karte

Kanzleistil

Gerade las ich im Schreiben einer Kollegin „besten“ Kanzleistil:

Die Unterzeichnende versichert anwaltlich ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung.

Liest sich doch viel schöner als:

Ich bin bevollmächtigt.

Irgendjemand muß ihr einmal erzählt haben, daß „Frau“ keinen Satz mit „Ich“ beginnen soll! Seitdem sind aber etliche Jahre vergangen und sie hat geheiratet. Nur so erklärt sich, daß sie, bedingt durch den langen Doppelnamen, fürs Unterschreiben so lange braucht, daß sie immer noch unten zeichnet, während ich oben das Traktat schon lese.

Sie ziert sich nicht nur vor dem „Ich“, sondern auch vor dem alten „Unterzeichnete„. Wenn ich schreibe: „der Unterzeichnete“, grenze ich mich damit von der Kanzlei ab, in deren Namen ich ausweislich des Briefpapieres schreibe. Das bedeutet dann auch nicht, daß Tinte auf meiner Haut haftet! Das Wort „unterzeichnen“ ist nur scheinbar passivisch (nicht anscheinend, das ist schon wieder ein anderes Thema) und reflexiv.

Das scheinbar passivische Wort hat aktivischen Sinn, denn es gehört zu dem alten reflexiven sich unterzeichnen „unterschreiben“ (vgl. der Verliebte zu sich verlieben). Somit ist der Unterzeichnete derjenige, der sich unterzeichnet hat. Da ein Brief weder während des Schreibens noch während des Lesens unterzeichnet wird, kann man das 1. Partizip der Unterzeichnende nicht verwenden…

Quelle: Duden, Bd. 9

Die Kollegin mit dem langen Namen ist nicht nur bevollmächtigt; sie ist ordnungsgemäß bevollmächtigt! Sie und ihr Auftraggeber haben die Ordnungsvorschriften über die Erteilung der Vollmacht beachtet. Sehr geehrte Frau Kollegin XY-Gammaquadrat, welche Vorschriften meinen Sie denn? In dieser simplen Sache, in der Sie mich anschrieben, kommt weder eine Bestimmung über die Erteilung der Vollmacht, noch für deren Nachweis in Betracht.

Für den Nachweis der Vollmacht wäre eine Versicherung ‚eh nicht ausreichend. Diesen Mangel kann man auch mit einer anwaltlichen Versicherung nicht beheben!

Sehr geehrte Frau Kollegin XY-Gammelquadrat, machen Sie es doch wie wir! Wir werden grundsätzlich nicht ohne Vollmacht tätig. Wir unterstellen das auch bei unseren Kolleginnen und Kollegen. Und wenn wir uns irren, haftet der Kollege nach § 179 BGB – es sei denn, er war nicht geschäftsfähig. Dann hilft uns seine Versicherung, die anwaltliche, aber auch nicht. Aber das ist schon wieder eine andere Geschichte.

Wenn Sie sich im Kanzleistil üben wollen: Anleitung