Verbotene Waffen – Nun-Chakus

Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen.

Wer beispielsweise einen Nun-Chaku erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 III Nr. 1 WaffG.

Bei diesen Würgehölzern kommt es nicht darauf an, aus welchem Material sie beschaffen sind. Das Bundeskriminalamt hat mit Feststellungsbescheid v. 05.02.20004 auch Soft-Nunchakus dem Verbot unterstellt. Wer so ein Erinnerungsstück noch über der Tür hängen hat, dem stehen u.U. Probleme ins Haus.

Verboten sind aber nicht nur Nunchakus, sondern:

1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Waffengesetz und fragen Sie Ihren Anwalt oder Abgeordneten.

23 Kommentare
  1. Miraculix
    Miraculix sagte:

    „Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen “
    Also auch eine Wäscheleine?

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  2. Ich
    Ich sagte:

    @Miraculix: wohl kaum, da die Widmung des Herstellers eine andere ist („dazu bestimmt sind“).
    Wenn die „Wäscheleine“ allerdings z.B. nur 30 cm lang und durch den Endbenutzer an beiden Enden mit praktischen Griffen versehen ist, sieht das anders aus (denn dann wird aus einer einfachen Wäscheleine durch Umbau und damit verbundener Umwidmung etwas, das in Fachkreisen als „Garotte“ bezeichnet wird).

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  3. Uwe Römmer
    Uwe Römmer sagte:

    Seit wann waren diese zum Drosseln (Amseln) gedacht? Reine Interpretation unserer Volksvertreter. Es ist eine handliche Hiebwaffe, deren Wirkung durch die Fliehkraft verstärkt wird. Es bestand überhaupt kein durch Anlass bezogener Handlungsbedarf. Dieses und andere gleichgelagerte Verbote (Vorderschaft-Repetierflinten usw.) dienten lediglich zur Einschläferung der Wähler. Beile, Äxte und Macheten sind weitaus gefährlicher, aber nicht verboten. Teleskop-Schlagstöcke aus Stahl sind frei erwerbbar. Sind sie weniger gefährlich als eine Nun-chaku?
    Und es wird uns weiterhin alles als Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus verkauft. Trotz dieser ganzen waffenrechtlichen Verbote ist die innere Sicherheit nicht besser geworden!

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  4. Miraculix
    Miraculix sagte:

    Die Sicherheit wird auch nicht besser wenn man den friedliebenden Bürgern alles mögliche verbietet. Dazu müsste man schon mal das Hirn einschalten.
    Aber selber Denken ist ja nicht mehr in ;)

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  5. Christian Gentner
    Christian Gentner sagte:

    Zum Töpfern gibt es einen sogenannten Tonschneidedraht. Ein etwa 50 cm langer Draht (alternativ auch Nylonschnur) mit Griffen an beiden Enden. Natürlich nicht dem Würgen gewidmet, aber wie unterscheidet man das?

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  6. Miraculix
    Miraculix sagte:

    Einfach den Schriftzug „Garotte“ auf den Griffen anbringen
    und dann mit Filzstift durchstreichen.

    Sorry, nicht ganz Ernst gemeint
    (nicht daß jemand damit auf die Nase fällt)

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  7. Markus Lanfer
    Markus Lanfer sagte:

    Hallo zusammen !ich würde gerne das Gesetz bezüglich der nun-chakus ändern wollen. Wie geht man da am besten vor ? Denn wie wir hier bei den Kommentaren schon sehen können, gibt es kein handfestes Argument warum man 2 Stöcke die miteinander verbunden sind unters Waffengesetz stellt. Meine Motivation als Kampfsportler
    (Shotokan Karate) meine leere Hand ist genauso Tödlich.in einem seriösen anerkannten Dogo zu Unterrichten.

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  8. Anonymus
    Anonymus sagte:

    Ich kann doch nahezu jedes Sportgerät Zweckentfremden. Oder komm ich wegen meines 30cm japanischen Küchenmessers auch 3 Jahre ins Gefängnis? Oder vielleicht sogar wegen meinem Bo? Sollte mir doch besser ne Axt oder Sense ausm Baumarkt holen.

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  9. Viktor
    Viktor sagte:

    Finde ich auch Schwachsinn. kann man theoretisch eine Nunchaku die stadt Kette ein Gummi hat verbieten?, weil die ja nicht wirklich würgen kann. außerdem ist hat ein USB-Ladekabel an beiden Enden zur würgen gute Griffellemente kann man sagen oder In-Earkopfhörer XD

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  10. Peter
    Peter sagte:

    Scheinbar haben es meine Vorschreiber nicht kapiert, dass dieses Gerät als Waffe konstruiert wurde. Oder kennt jemand eine andere Hauptnutzung? Vielleicht Schnitzel klopfen?

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    • Micha
      Micha sagte:

      Scheinheilige Waffendebatten….. zumal das Nunchaku ursprünglich wie fast alle KobudoWaffen wie auch schon im alten China (dem Urspungsland dieses Gerätes), aus der Landwirtschaft als normale für seiner Zeit üblichen Landwirtschaftgeräte entsprungen sind also nicht im Sinne einer Waffe konzipert worden sind. Das Fakt eins …. Fakt zwei jeder beschischissne Gegenstand kann als Waffe zweckentfremdet werden. Es ist absoluter Bullshit sich einige Waffen raus zu suchen während Sport und Jagdschützen besoffen weiter lustig auf Scheiben und Tiere ballern dürfen… Idioten gibt es immer das wird auch eine solch dumme Gesetzesgebung nicht ändern. Was wollen wir als nächstes unter Strafe Stellen . Das ballen einer Faust die Andeutung einer Handkante ? Verbot von Karate, Ju Juitsu Judo und co?

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  11. Florian
    Florian sagte:

    „(…) oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen“ … Warum finde ich auf z. B. Amazon dann eine so große Auswahl? Muss Amazon jetzt ins Gefängnis?

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    • Andreas Jede
      Andreas Jede sagte:

      Amazon ist im Regelfall nur die Plattform, Händler sind andere und gehen tatsächlich ein großes Risiko ein. Wenn Sie sich anschauen, wer der Anbieter ist, werden Sie feststellen, daß dieser im Regelfall im Ausland sitzt. Dort sind die Vorschriften häufig nicht so streng.

      Wenn Sie dann die Ware bestellen und der Zoll sich die Ware ansieht, bekommen Sie ernste Probleme. Nicht der Händler.

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  12. Alexander Wolf
    Alexander Wolf sagte:

    Ganz erhlich ich mache Auch Shoto kann Karate und nehme Hin und wider mein ninja Schwert mit nach drausen weil wir 3 bisse Rotttis haben und ich mein Schmetterlings Hündchen garantiert nicht den bisswütigen Viechern überlasse!

    akmpfs sprter wird von anfang an bei gebracht das Waffen dazu gemacht würden um sein eigenes Leben zu schtzen nicht um zu nehmen

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  13. helmut
    helmut sagte:

    Ich habe mir obige Komentare angesehen.
    alle haben Recht.
    Nun-Chakus sind verboten !! ??????
    selbst dr Besitz !!!! ?????
    Ich werde 60 Jahre alt.
    Habe mit Nun Chakos in meiner Jugend , Tenageralter und später geschätzt.
    Nun Chakos sind nicht nur selbstverteidigungswaffen , vielmehr sind Training damit auch ein ganz Körper Training.
    Mit dem Training mit Nun-Chakos werden Muskeln und auch Gelenke des gesamten Körpers auf eine andrartige Weise beansprucht und Trainiert.
    Hätte eine heute weit verbreitete Physoterapie sich das genau angesehen , währe es nicht verboten.
    Mann sollte es wirklich mal auf diesem Weg versuchen , dass Gesetz zu kippen.
    Ich darf mein Brotmesser , meine Axt usw. mitnehmen.
    Viel gefährlicher ist es , aber erlaubt , 3 Billard Kugeln mit drei Drahtseilen als Driangel verbunden mitzuführen..
    nun stellt sich die Frage , wie soll mann das angehen ????

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    • Karl Marx
      Karl Marx sagte:

      Brotmesser mitnehmen ? Wohl kaum ! Alle feststehenden Messer über 12 cm KL darf man nicht führen außer wenn du ein Brötchenmesser meinst das ist erlaubt !

      meine Axt usw. mitnehmen.
      Auch eher schwierig wenn due damit durch die Stadt läufst oder im Zug fährst wie der Heinz 2016 der damit Amok lief !

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  14. detta
    detta sagte:

    Many countries, like Austria, France, the UK, etc, allow nunchaku and „surprisingly“, no one dies there from choking by it. Some limit it to not using it publicly, but why forbid it completely?
    You can choke with a tie much more effectively or with a simple rope.
    Banning it does a lot of wrong to martial arts practitioners and not lowering crime even an inch.
    I wish someone would have taken it up with the legislation to right this wrong.

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