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Sag dem Rechtsstaat leise servus

Lesen! Nachdenken!

So kommt es nur bei jeder zehnten angezeigten Vergewaltigung überhaupt zu einer Verurteilung. Das heißt, neun von zehn Frauen, die den Mut aufbringen, eine Vergewaltigung anzuzeigen, müssen erleben, dass der Täter straffrei davonkommt

Nachdenken! Weiterlesen!

Nicht der Kommentar irgendeiner Vollidiotin in sozialen Netzwerken. Na ja, irgendwie schon.

Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
148. Sitzung [1]
Berlin, Mittwoch, den 13. Januar 2016

Die Dame, die sich intellektuell derart blamiert hat, ist von ihrer Fraktion als Rednerin aufgestellt worden. Sie ist die Vorsitzende ihrer Partei. Ihre Partei stellt 64 Abgeordnete des Deutschen Bundestages der 18. Legislaturperiode. Diese Menschen entscheiden nicht nur über einen Teil meines Schicksales, sondern unseres Schicksals; ihre Entscheidungen wirken weit über die deutschen und europäischen Grenzen hinaus.

Berufliche Qualifikation: Slawistin, Literaturwissenschaftlerin

Abstimmungsverhalten bei den letzten fünf namentlichen Abstimmungen:

17.12.2015 Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr: NEIN
17.12.2015 Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Mittelmeer (OAE): NEIN
04.12.2015 Einsatz deutscher Streitkräfte gegen den IS in Syrien: NEIN
03.12.2015 Umsetzung Aktionsprogramm Klimaschutz 2020: JA
12.11.2015 Verlängerung Bundeswehr-Einsatz in Darfur (UNAMID): NEIN
12.11.2015 Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Südsudan (UNMISS): NEIN

Ich trau mich schon gar nicht mehr zu schreiben, daß das Thema des Redebeitrages nicht das Thema der Debatte traf:

Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln und anderen Großstädten in der Silvesternacht.

Der Pöbel und die Journaille, gut, für die sind die sexuellen Handlungen das Thema. Aber für denkende Menschen? Für die Menschen, die für die Führung des Landes verantwortlich sind?

Aber die Regierungsbank ist nicht besser. Der Herr Justizminister Maas brillierte auf gleichem Niveau. Leider habe ich jetzt nicht die Zeit dafür, aber morgen.

Wer die Rede von Frau Katja Kipping hören und sich ein Bild von ihr machen möchte: Videoaufzeichnung der Rede

Wer alle Redebeiträge lesen möchte: Stenographischer Bericht:

  1. [1]Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln und anderen Großstädten in der Silvesternacht

DroidJack Durchsuchungen – einfach mal so

744569_web_R_B_by_Tim Reckmann_pixelio.deNicht nur bundesweite Durchsuchungen bei Käufern der Software DroidJack, sondern eine konzertierte Aktion bei der in Zusammenarbeit mit Europol auch in Großbritannien, Frankreich, Belgien und der Schweiz Wohnungen durchsucht wurden.

Interessant ist die Erklärung der Staatsanwaltschaft, daß den Käufern das verbotene Ausspähen von Daten und Computerbetrug vorgeworfen wird. Die Software ließe sich ausschließlich illegal verwenden.

Obwohl Agenturmeldung, scheint sie nicht besonders verbreitet worden zu sein. SPON hat sich des Themas angenommen und ein Betroffener berichtet auf dem gulli-board

Es scheint sich keiner mehr darüber aufzuregen, ich komme mir vor wie der einsame Mahner in der Wüste.

Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob man die Software auch legal nutzen kann, was ziemlich wahrscheinlich ist. Der Erwerb und Besitz des Programmes ist legal. Die Strafverfolgungsbehörden schließen aus dem legalen Erwerb einer Software messerscharf, daß sie auch illegal genutzt wird und beantragen den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses. Und das Gericht macht mit. Wohlgemerkt: Hier hat ein Richter entschieden, daß das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gebrochen werden darf, da die gesetzlichen Voraussetzungen (Tatverdacht) vorlägen.

Hatten wir das nicht schon’mal? Hat sich nicht ein berühmter Richter am Bundesgerichtshof in der ZEIT dafür entschuldigt? [1]

Das BVerfG hat im Edathy-Beschluß nicht formal entschieden, daß

die von ihm (Edathy) als verfassungsrechtlich grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, ob ein strafprozessualer Anfangsverdacht auch an ein ausschließlich legales Verhalten des Beschuldigten ohne das Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte anknüpfen könne, ist daher nicht entscheidungserheblich.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 74/2014 vom 29. August 2014

Aber klar auf die Rechtsprechung verwiesen, wonach weitere Anhaltspunkte vorliegen müssen.

In der Rechtsprechung ist andererseits auch geklärt, dass ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat durch ein an sich legales Verhalten begründet werden kann, wenn weitere Anhaltspunkte hinzutreten.
Fundstelle wie oben, Hervorhebungen hier

In den DroidJack-Fällen wird wohl das Bundesverfassungsgericht die grundsätzlich bedeutsame Frage beantworten müssen. Und ich habe keinen Zweifel wie die Antwort aussehen wird. Sie ist selbst in Kleinkommentaren zur StPO beantwortet. Jeder Idiot kann sich die Antwort denken. Ansonsten passiert das, was Fischer (s.o) vorgedacht hat:

Verheerender als die praktische Sinnlosigkeit einer solchen Strafverfolgung ist der Verlust ihrer Legitimität. Es ist, so lautet die Botschaft, weder möglich noch nützlich, noch ausreichend, sein Verhalten an den gesetzlich bestimmten Grenzen zu orientieren. Denn die immer höhere, immer weiter vorverlagerte Bestrafung … führt – gegen alle Ankündigungen der Rechtspolitiker – in Wahrheit nicht dazu, dass jene sich für das Recht (also das Erlaubte) und gegen das Unrecht entscheiden können oder auch nur wollen. Und wenn sie es täten, hülfe es ihnen nichts: Die Bemühung, nur und gerade das zu tun, was noch erlaubt ist, begründet erst recht den Verdacht, dass die wahren Verbrechen jetzt bloß verschleiert werden sollen.
Auch hier wieder: Hervorhebung durch uns

Den Kommentaren „Ich finde das richtig“ sei nochmal Fischer (s.o.) entgegengehalten:

Der vernichtenden Gewalt des Redlichen kann nur entkommen, wer sie freudig begrüßt und aktiv unterstützt. Gerechtfertigt wird dies mit der goldenen Regel aller Stammtische: Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten. Ganz ähnlich sieht man das in Nordkorea.

Ich werde versuchen dranzubleiben. Pfeifen Sie bitte!

Update 28.10.2015 10:04h
Hier die PM der in unserer Kanzlei sehr beliebten ZIT [2], die hier nicht durch besondere Professionalität aufgefallen ist. Auffällig dafür der Briefkopf (die Pressemitteilung rufen Sie auf: Hier!):

ZIT

Bild Grundgesetz © Tim Reckmann/pixelio.de

  1. [1]Vorsitzender Richter am BGH Thomas Fischer: Bitte entschuldigen Sie, Herr Edathy
  2. [2]Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität.

Wahrheitserforschung und Netzpolitik.org und der Papst

Sommerloch und trotzdem interessiert sich keiner dafür?

Ist doch der Knall im All:

  1. Der Behördenleiter einer Bundesbehörde erstattet Strafanzeige.
  2. Der Generalbundesanwalt ermittelt aufgrund eines Anfangsverdachtes.
  3. Er gibt ein externes Gutachten in Auftrag, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handelt, vgl. §§ 93 I, 94, 95, 96, 97 StGB.
  4. Der Bundesminister Maas stoppt den Gutachtenauftrag und sorgt für die Entlassung des GBA Range.
  5. Die Ermittlungen werden eingestellt, die Gründe nicht bekanntgemacht.

Entweder wurde ein Staatsgeheimnis veröffentlicht oder es ist kein Staatsgeheimnis. Ich möchte die Gründe wissen, die zur Entscheidung führen. Entweder es ist – oder es ist nicht. Philosophie pur. Wahrheit oder nicht.

In der Politik und der Presse scheint Konsens zu bestehen, daß es sich nicht um Staatsgeheimnisse handelte.

Wahrheit ist keine Mehrheitsfrage. Sie ist oder sie ist nicht. … Nicht der Konsens begründet die Wahrheit, sondern die Wahrheit den Konsens.

Quelle: Ratzinger, Einführung in das Christentum (1968)

Wer seine Politiker und die Presse über Wahrheitsfragen entscheiden läßt, gerät nicht zu Unrecht in den Verdacht, in einer Bananenrepublik zu leben.

Drei haben wir noch:
Ganz alt und unmodern
Nehmen Sie Ihren Hut, Herr Maas
Maas – geht gar nicht

Bahnstreik? JA BITTE!

image001Es hat mir überhaupt nicht gefallen. Statt 45 Minuten saß ich über 2 Stunden in überfüllten stinkenden Zügen der BVG und damit ging es mir noch besser als vielen anderen Bahnkunden.

Was mir noch weniger gefällt sind die Berichte mancher Zeitungen und Stammtischparolen. „Wir werden zu Geiseln gemacht!“

Diesem Pöbel ist die Bundesregierung gefolgt und hat ein Gesetz auf den Weg gebracht. Ein Einheitsgesetz. Das Tarifeinheitsgesetz, von dem DIE LINKE behauptet:

Der vorliegende Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/4062)[1]
ist Verfassungsbruch mit Ansage.

heißt es im Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4184).

Genauer: Eingriff in das Streikrecht, Grundrecht des Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz.

Den Damen und Herren der Bundesregierung gefällt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht, das am 7. Juli 2010 – 4 AZR 549/08 – den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt hat.

Wir beschweren uns darüber, daß jemand sein Recht wahrnimmt und reagieren mit einer Änderung des Rechts?

Vielleicht gefällt den Damen und Herren auch ein anderes Grundrecht nicht, das Ihnen oder mir sehr wichtig ist? Beispielsweise das Recht, unsere Meinung zu äußern? Oder das Recht, jederzeit das Bundesverfassungsgericht um Hilfe anzuflehen?

Völlig abwegig?

Mitnichten! Manchen Damen und Herren aus der Politikerkaste gefällt auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur dann, wenn es mit ihren Meinungen konform geht.

Zugegeben, das ist bei mir auch so. Es gibt nicht wenige Entscheidungen des BVerfG, die mir nicht gefallen und einige, die ich für unvertretbar halte.

Aber deswegen in die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichtes eingreifen?

Natürlich nicht! Oder doch?

Sogar der protokollarisch zweithöchste Mann in unserem Staatswesen, Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), plädierte für eine Grundgesetzänderung, um den Einfluss der Richter einzudämmen [2].

Heute gelesen. Paßt wie die Faust aufs Auge:

Der Wähler als Konsument hat heute kein wirkliches Interesse an der Politik, an der aktiven Gestaltung der Gemeinschaft. Er ist weder gewillt noch fähig zum gemeinsamen, politischen Handeln. Er reagiert nur passiv auf die Politik, indem er nörgelt, sich beschwert, genauso wie der Konsument gegenüber den Waren oder Dienstleistungen, die ihm nicht gefallen. Auch die Politiker und Parteien folgen dieser Logik des Konsums. Sie haben zu „liefern“. Damit verkommen sie selbst zu Lieferanten, der die Wähler als Konsumenten oder Kunden zufriedenzustellen hat.
Byung-Chul Han, Psychopolitik – Neoliberalismus und die neuen Machttechniken, ISBN 978-3100022035

Vor mehr als zwei Jahren hatte ich schon aus Han, Transparenzgesellschaft, zitiert: Gedanken für die neue Woche 9. In der „Psychopolitik“ bringt er es wieder auf den Punkt:

Eine totale Konformität ist eine weitere Folge des Transparenz-Dispositivs. Zur Ökonomie der Transparenz gehört es, Abweichungen zu unterdrücken. Die Totalvernetzung und Totalkommunikation wirkt schon als solche einebnend. Sie erzeugt einen Effekt der Konformität, als würde jeder jeden überwachen und zwar vor jeder Überwachung und Steuerung durch Geheimdienste. Heute findet die Überwachung auch ohne Überwachung statt.

  1. [1] Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie: hier!
  2. [2]ZEIT 19.04.2015

Sie sind wieder da!

Allegorie der Mäßigung Andreas Schlüter

Allegorie Mäßigung

Achtung! Die am Anfang in diesem Beitrag behaupteten Tatsachen sind teilweise unwahr! Finden Sie heraus, welche Zitatteile verfälscht sind, und fragen Sie sich bitte, ob das für die Beurteilung des Sachverhaltes relevant ist!

Wahr sind die Links am Ende des Beitrages auf die Homepage des NDR, auf die mich ein vor vielen Jahren in die USA ausgewanderter Schulfreund mosaischen Glaubens voller Entsetzen aufmerksam gemacht hat!

Ein Unternehmer steht am Internet-Pranger. Ein Familienbetrieb seit 1865. Mehr als 100 Mitarbeiter.

Die Nachricht erreicht den Nauheimer Unternehmer Rudi Ratlos Anfang März im Österreich-Urlaub: Am Telefon ist ein hörbar aufgeregter Mitarbeiter: „In unserer Firma arbeiten Kommunisten!“ Für den 50-Jährigen ist das eine Horrorbotschaft: „Du siehst plötzlich dein Lebenswerk und das der Familie in Gefahr.“ … Das Unternehmen gehört zu den großen der Branche – auch im internationalen Geschäft. „Wir beschäftigen Menschen aus vielen Nationen mit unterschiedlichen Religionen. Menschen mit kommunistischer Gesinnung im Betrieb – das ist für uns rein menschlich und als Unternehmen vollkommen untragbar„, betont der Firmenchef. …

„Keine Ruhe für Rote am Arbeitsplatz“

Doch die Information ist zutreffend: Die Nauheimer Firma steht seit dem 33. März 2014 im Internet am Pranger. Auf einer rechten Internetseite ist beschrieben, dass insgesamt fünf Angehörige aus der linksextremen Szene Hessens in der Spedition arbeiten. In sozialen Netzwerken hätten sie mit ihrem Arbeitgeber geprahlt. Einige hätten neben dem Firmenlogo menschenverachtende Sprüche gepostet. Fünf Namen werden auf der Seite genannt – einige von ihnen sind Szenekennern schon länger bekannt. Die rechte Internetseite verfolgt ein klares Ziel: „Keine Ruhe für Rote am Arbeitsplatz“ lautet der selbstgefällige Slogan der Initiative, die Unternehmen an den Pranger stellt, wenn sie Linkssextremisten in der Belegschaft ausgemacht hat – ohne Rücksicht darauf, ob die betreffende Firma davon informiert ist. … Vier der Linksextremisten stehen zum Glück nicht unmittelbar bei der Firma auf der Lohnliste, sondern sind bei einem Subunternehmer beschäftigt. Der Vertrag wird sofort aufgelöst. Der einzige Ratlos-Beschäftigte wird beurlaubt, erhält eine fristgemäße Kündigung und eine Abfindung, für die das Unternehmen tief in die Tasche greift. „Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass wir mit solchen Menschen in Verbindung gebracht werden. Ich habe deshalb keine Kosten und Mühen gescheut, um von dieser Pest befreit zu werden„, sagt Ratlos.

Auch einen Kommentar eines NDR-Redakteurs gibt es dazu:

Auf der anderen Seite der Medaille steht der wackere Unternehmer aus Nauheim, der trotz hohen Risikos Zivilcourage an der Tag gelegt hat. Hier wurde nichts vertuscht oder versteckt – hier wurde gehandelt. Bemerkenswert, wie offen und transparent Firmeninhaber Rudi Ratlos sowohl gegenüber seinen Kunden als auch gegenüber der Öffentlichkeit die Probleme auf den Tisch gelegt hat. Probleme, die er nicht verschuldet hat. Woher sollte er wissen, dass sich Linkssextremisten auf seiner Lohnliste befinden? Dass er sich mit einer eidesstattlichen Versicherung – die ist immerhin strafbewehrt – für die Korrektheit seiner Darstellung der Dinge verbürgt hat, verdient Respekt. Das hat man anderswo schon ganz anders erlebt. Unter diesem Aspekt könnte man den Mittelständler aus Nauheim glatt als „Unternehmer des Jahres“ vorschlagen.

Der Redakteur hat ein abgeschlossenes Jurastudium, daher etwas Nachhilfe:

1. Ein falsche eidesstattliche Versicherung ist nur dann strafbewehrt, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde (die zur Abnahme derartiger Versicherungen gesetzlich berechtigt ist) bestimmt ist. Fazit: Die Versicherung ist, wie meist derartige Versicherungen, strafrechtlich völlig risikolos.

2. Ist Ihnen das AGG[1] bekannt?

Die Geschichte hatte das Zeug zu einer klassischen griechischen Tragödie. Rudi Ratlos hätte sich rechtstreu verhalten und untergehen können. Er hat sich, sein Unternehmen und die Arbeitsplätze retten können, aber klares Unrecht begangen. Ich kann es ihm nicht vorwerfen – aber – als solches brandmarken.

Nocheinmal zum Mitdenken die Fakten:

  1. Es wird publik gemacht, daß in einem Unternehmen Menschen mit einer bestimmten politischen Vorstellung beschäftigt sind.
  2. Der Unternehmer muß um die Existenz seines Unternehmens fürchten und distanziert sich sofort.
  3. Er bricht das Recht, um sich von diesen Angestellten zu trennen.
  4. Ein Öffentlich-rechtlicher Sender berichtet darüber und bemängelt, daß das An-den-Pranger-stellen unabhängig davon erfolgt, ob die betreffende Firma davon informiert ist.
  5. Der Kommentar lobt das Verhalten des Unternehmers.„Zivilcourage von Rudi Ratlos verdient Respekt“

Die oben versprochenen Links:

Vielleicht interessiert Sie noch:

  1. [1]§ 1 – Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.