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Waffenbehörde Berlin

Wie steht es um die Berliner Waffenbehörde?

Die Internetpräsenz der Waffenbehörde gibt Auskunft:

 

  • Aufgrund geänderter Öffnungszeiten sind leider längere Wartezeiten einzukalkulieren.
  • Telefonische Erreichbarkeiten sind nur sehr eingeschränkt möglich.

Das Konzept ist einfach. Man gebe weniger Leuten mehr Arbeit. So funktioniert Politik in Berlin

Öffnungszeiten

Mittwoch 13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 14:00 Uhr

Anrufe bitte nur zu üblichen Bürodienstzeiten außerhalb der Publikumszeiten.

Tapfer weisen sie auf die Amnestie im Waffenrecht hin und die Möglichkeit, die Waffen bei der Polizei abgeben zu können:

Einjährige Amnestie – straffreie Abgabe von illegalen Waffen und Munition möglich

Am 6. Juli 2017 ist eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten.

Wie schon in 2009 wurde unter anderem eine befristete Strafverzichtsregelung (“Amnestie”) aufgenommen.

Demnach ist es für ein Jahr möglich, unerlaubt besessene

  • Scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist,
  • Verbotene Gegenstände, z.B. Butterflymesser, Totschläger, Schlagringe,
  • Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist, z.B. Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen,freiwillig bis zum 1. Juli 2018 bei einem Berliner Polizeiabschnitt oder der Waffenbehörde abzugeben, ohne strafrechtlich belangt zu werden.Die Straffreiheit gilt auch für den Transport auf dem direkten Weg vom Aufbewahrungsort der verbotenen Gegenstände, Waffen und Munition zum Abgabeort bei der Berliner Polizei oder der Waffenbehörde.

    Anders als bei der Regelung von 2009 gilt die Amnestie ausschließlich für Abgaben in Rede stehender Gegenstände und Waffen/Munition bei der Polizei und Waffenbehörde.

Amnestie seit einem Monat in Kraft

Erste Ergebnisse zur Amnestie im Waffenrecht

Wir berichteten bereits über die Regelung, nach der unerlaubt besessene Waffen und Munition straffrei abgegeben werden können: Amnestie im Waffenrecht.

Nun berichtet die SHZ aus Schleswig-Holstein erste Zahlen. Von 363 abgegebenen Waffen haben die Behörden letztlich 57 als illegal eingestuft. Aber immerhin knapp 22.000 Schuß Munition.

Es hat sich offensichtlich noch immer nicht herumgesprochen, wie man unerlaubt besessene Waffen und Munition los wird. Völlig straffrei.

Ein paar Hürden gibt es, aber über die wird Sie Ihr Anwalt aufklären. Beispielsweise das Problem der Kriegsmunition, die nicht erfaßt wird.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes bezieht sich die Amnestie auch nur auf Waffen und Munition. Was ist mit den verbotenen Gegenständen, die keine Waffen sind? Auch hier wird Sie der Anwalt in einem persönlichen Gespräch aufklären und Ihnen die Rückkehr in den rechtstreuen Raum ermöglichen.

 

 

Amnestie im Waffengesetz

Wir berichten hier unregelmäßig über Waffen, deren Besitz strafbar ist. Ohne Anwalt ist die Rückkehr in die Rechtsgemeinschaft schwierig, wer die Sachen bei der Polizei abgibt, wird sofort mit einem Strafverfahren überzogen und muß erhebliche Strafen befürchten.

Nun soll wieder ein wenig Entlastung erfolgen. Nicht etwa, daß die verbotenen Waffen abgegeben werden können und so aus dem Verkehr gezogen werden. Das wäre ja noch schöner! Die geplante befristete Amnestie sieht nur Gegenstände nach dem Waffengesetz vor. Wer eine Kalaschnikow oder Kriegswaffenmunition besitzt, wird nicht zur Rechtstreue geführt.

Die Änderung zum Waffengesetz § 58 Abs. 8 S.1 WaffG sieht vor:

Wer eine am … [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 4] unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum … [einsetzen: erster Tag des zwölften auf den Monat des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 4 folgenden Monats] der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.

So jedenfalls sieht es der Entwurf des Änderungesgesetzes vor – wir berichteten bereits: Änderung des Waffengesetzes noch 2017

Wenn Sie dieser beabsichtigten befristeten Amnestie trauen, sind Sie zu bedauern. Sie kennen den Unterschied zwischen einer Waffe und einer Kriegswaffe? Sie sehen der Munition aus Bundeswehrzeiten an, ob sie dem Waffengesetz unterfällt oder einen Hartkern hat?

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Waffengesetz und fragen Sie Ihren Anwalt oder Abgeordneten.

Amnestie im Waffenrecht

Ich werde es wohl nie begreifen! Wieder hat der Gesetzgeber eine befristete Amnestieregelung im Waffengesetz geschaffen.

Warum nicht unbefristet? Im Steuerrecht geht es ausweislich § 371 AO doch auch.

Wenn die Devise lautet: „So wenig Waffen wie möglich“, muß man doch die Gelegenheit schaffen, sich legal von den illegalen Waffen trennen zu können. Bis zum 31.12.2009 kann man sich der illegalen Waffen entledigen ohne sich selbst der Strafverfolgung auszusetzen.

§ 58 VIII WaffG
Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn
1.
vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
2.
der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Update: Bitte beachten Sie, daß die Amnestie voraussetzt, daß die Waffe am 25.07.2009 bereits im Besitz desjenigen gewesen sein muß, der sie abgibt. Wer danach eine Waffe erwirbt und vor dem 31.12.2009 abgibt, wird bestraft. Der Vater, der seinem Sohn nach dem 25.07.2009 die Waffe abnimmt und zur Polizei bringt, macht sich strafbar. Die Amnestie bezieht sich auch nicht auf das Führen von Waffen, etc. Also bitte die Waffen kommentarlos abgeben und bloß nicht der Polizei erläutern, wer, wo, wann, wie, warum, etc.

Man kann nur hoffen, daß möglichst viele Waffen abgegeben werden. Bekannt ist die Vorschrift leider nicht.