Fassungslos

 

„Wir müssen am Ende darauf stolz sein, dass ein solcher Prozess auch erträgt, wenn rechtsradikale Szeneanwälte versuchen, den Prozess zu torpedieren“, sagte Gabriel am Dienstagabend in Ulm. „Unser Rechtsstaat ist stärker als die.“
Quelle: Spiegel

Das ist der Kommentar des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel zu einem Befangenheitsantrag der Verteidiger Zschäpes. Nicht irgendein Idiot, sondern der Vorsitzende einer großen Volkspartei. Zuvor ist noch keiner auf die Idee gekommen, den Verteidigern vorzuwerfen, sie seien Szene-Anwälte. Die so beleidigten Anwälte reagierten souverän:

Wir verwahren uns ausdrücklich gegen die wahrheitswidrige und ehrverletzende Behauptung, sogenannte Szeneanwälte zu sein. Wer derartige Begrifflichkeiten verwendet, sollte zunächst prüfen, ob sie zutreffen, und diese dann differenziert einsetzen

Was war der Auslöser?

Die Verteidiger müssen nach einer Verfügung des Gerichts hinnehmen, sich an jedem Prozesstag durchsuchen zu lassen. Dagegen können Vertreter der Bundesanwaltschaft, Richter und im Prozess eingesetzte Justizwachtmeister, Polizisten und Protokollführer ohne Kontrollen in das Gebäude.

Nach unserer Rechtsordnung sind die als Verteidiger tätigen Rechtsanwälte gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege, was sich beispielsweise darin dokumentiert, daß gegen Rechtsanwälte keine Ordnungsmaßnahmen des Gerichtes verhängt werden dürfen. Das Befangenheitsgesuch ist daher naheliegend.

Ich verfolge die Berichterstattung über diesen Prozeß mit wachsendem Grausen.

10 Kommentare
  1. moep
    moep sagte:

    hmm also mir war so als wäre das zumindest bei einer Anwältin auf der Verteidigerseite nicht so ganz weit hergeholt mit dem Begriff „Szeneanwalt“

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    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      Allein schon die Behauptung ist eine Zumutung. Keinem der drei Verteidiger Zschäpes wird auch nur die Nähe zur rechten Szene unterstellt. Im übrigen wäre dies auch irrelevant.

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  2. NLG
    NLG sagte:

    Diese Unterstellung wäre gleichbedeutend mit der Behauptung, ein Rechtsanwalt, welcher nur Strafverteidungen vornimmt, sei selbst ein Straftäter…

    Dem Befangengeitsantrag wäre m.E. stattzugeben. Von einem fairen Prozess ist kann hier kaum mehr ausgegangen werden…

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  3. Rudi
    Rudi sagte:

    Rot-Grün hat damit ja Erfahrung. Ehemalige Regierungsmitglieder waren ja auch „Szeneanwälte“ in den RAF Prozessen… Klar der Vergleich hinkt, schließlich wurden von denen ja nur ein paar Bonzen und Bullen des Schweinesystems gekillt…

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  4. Rolf Schälike
    Rolf Schälike sagte:

    Der NSU-Prozess und die Medien, einschließlich solcher Äußerungen, wie die vom SPD-Chef Gabriel, machen die wesentlich gefährlicheren , an den Entscheidungsstellen sitzenden Neonazis hoffähig, weil von den legalen Tätern abgelenkt wird.

    Die NSU-Täter sind einfache Verbrecher, die es unter jeder Farbe gibt.

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  5. Wadenbeißer
    Wadenbeißer sagte:

    Also wenigstens im Bezug auf Frau Schneiders scheint Herr Sigmar Gabriel wohl richtig zu liegen.

    Frau Schneiders gehörte lt. Angaben auf indimedia dem NPD Vorstand in Jena an. Auch soll sie bundesweit faschistische Strukturen unterstützen.

    Wenn das wirklich so ist, kann man dem Vorsitzenden der SPD wohl keinen Vorwurf machen. Er hätte evtl. besser differenzieren müssen. Das stimmt.

    https://linksunten.indymedia.org/de/node/83875

    Das sie Mitglied der NPD Jena ist, oder war bestreitet sie überhaupt nicht. Die Begründung für ihre Mitgliedschaft in der NPD halte ich für abenteuerlich.

    Zitat: “ Um Spekulationen zu meiner Person vorzubeugen, teile ich mit, dass es zutreffend ist, dass ich 2000/2001, während meines Studiums in Jena, kurzzeitig Mitglied der NPD im Kreisverband Jena war.“

    Quelle: http://www.swr.de/blog/terrorismus/2011/12/15/es-spricht-die-rechts-anwaltin/

    Auch soll Frau Schneiders Kontakte zur freien Kameradschaftszene haben.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Kameradschaften
    http://de.wikipedia.org/wiki/Nicole_Schneiders

    @ Rudi

    „schließlich wurden von denen ja nur ein paar Bonzen und Bullen des Schweinesystems gekillt….“

    Diese primitive und menschenverachtende Äußerung spricht für Ihren Charakter und bedarf keiner weiteren Kommentierung.

    Das schöne an diesem „Schweinestaat“ ist doch, das er Leute wie Sie nicht davon abhält, auszuwandern.

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  6. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Ich möchte ‚mal ein paar Sachen klarstellen:

    1. Welcher Couleur oder Szene auch immer der oder die Anwälte angehören, ist für die rechtliche Beurteilung eines Befangenheitsgesuches genauso unerheblich wie die Frage, ob einer der Verteidiger homosexuell oder katholisch ist.
    2. Die Aussage des Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei bezog sich auf das Befangenheitsgesuch der Verteidiger der Fr. Zschäpe. M.E. verbietet sich jeder Kommentar eines Politikers zu derartigen Anträgen der Verteidigung. Er hat den Antrag als Versuch zu torpedieren qualifiziert und die Verteidiger in die Rechte Ecke gestellt. Die erste Behauptung liegt offensichtlich neben der Sache, die zweite Behauptung ist unwahr und schäbig.
    3. Die auch hier in den Kommentaren offenbarte Methode, nicht normierte „Rechtsansichten“ oder auch als „Political Correctness“ bezeichnete Ansichten als Maßstab anzusetzen ist rechtstaatswidrig. Sie mögen im Bereich der Sitten und Moral ihren Platz haben, nicht jedoch bei der rechtlichen Beurteilung. Hier ist allein das gesetzte Recht maßgebend, sonst nichts. Wer an dieser „Schraube“ drehen will, setzt den Rechtsstaat auf’s Spiel.
    4. Wohl kaum ein Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik erzeugte bisher eine solche Aufmerksamkeit und einen derartigen Druck auf die Entscheidung der Richter. Es ist eine einmalige Möglichkeit für den Rechtsstaat, sich zu beweisen. Es ist an uns allen, daran teilzuhaben.
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  1. […] mal ein wenig Pause eingeläutet ist, und zwar u.a. über die Berichterstattung, vgl. auch hier, die Abtrennung, oder mal eine materiell-rechtliche Frage, nämlich die nach der Mittäterschaft […]

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