Verräterischer Duktus

Sprache ist verräterisch!

Tun wir doch einmal so, als hörten wir zum ersten Mal den Begriff Waffenrecht und wollten wissen, was das ist.

Google ist Dein Freund und der Suchbegriff „Waffenrecht“ ergibt gleich als ersten Treffer die Seite des BMI (Bundesministerium des Innern) zum Thema Waffenrecht.

Zunächst wird der Regelungsinhalt erläutert:

Das Waffenrecht regelt, wer Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben darf.

Das klingt doch schon mal vernünftig. Und dann wird auch das Ziel dieses Waffenrechtes bekannt gegeben:

Ziel des Waffenrechts ist es, die innere Sicherheit zu stärken.

Das ist ein hehres Ziel. Wie erreicht man das? Das wird sogleich erläutert:

Dies geschieht, indem der private Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert wird.

Auf den ersten Blick erstaunt dies – aber ja, man sollte wohl regeln, wer Waffen erwerben und besitzen darf. Wo kämen wir denn hin, wenn fast jeder eine Waffe besitzen dürfte, wie beispielsweise in Österreich? Dort dürfen Repetierbüchsen, Bockbüchsflinten, Drillinge, Einlaufflinten, Doppelflinten und Bockflinten von jedermann über 18 Jahre erworben werden, jedoch muß der Erwerb behördlich gemeldet werden. Aber wir Deutschen sind halt nicht so zuverlässig wie die Österreicher.

Das soll alles gewesen sein? Nein, ganz verschämt wird das Ziel durch den Kampf gegen den illegalen Waffenhandel und Besitz erreicht:

Außerdem wird der illegale Waffenhandel und -besitz bekämpft.

Das hätte ich ja nun nicht gedacht! „Außerdem“! So nebenbei bekämpft man die Bösen. Viel wichtiger ist die Reglementierung der gesetzestreuen Bürger.

Und hier nochmal im Zusammenhang:

Das Waffenrecht regelt, wer Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben darf.

Ziel des Waffenrechts ist es, die innere Sicherheit zu stärken. Dies geschieht, indem der private Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert wird. Außerdem wird der illegale Waffenhandel und -besitz bekämpft.

Ich finde, es ist an der Zeit, das „Außerdem“ in den Vordergrund zu bringen und endlich einmal damit zu beginnen. Passiert ist bisher nicht viel.

Noch nicht einmal den einfachsten Weg geht man: Eine Amnestie für die illegalen Waffenbesitzer bei Abgabe der illegalen Waffe.

Es gilt, den legalen Waffenbesitzer zu gängeln. Das ist ja auch gefahrlos.

2 Kommentare
  1. Lyman X. Bass
    Lyman X. Bass sagte:

    Im Beschussgesetz sind die Belange der Produktsicherheit – insbesondere die Prüfung und Zulassung – von Schusswaffen, Munition und sonstigen Waffen zum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung geregelt.

    Antworten

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