RAK Berlin bestimmt neue Mindestsätze für Azubi-Vergütung
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat die Mindestsätze für neue Ausbildungsverträge ab dem 01.07.2013 festgesetzt:
Erstes Ausbildungsjahr | 500 € |
Zweites Ausbildungsjahr | 580 € |
Drittes Ausbildungsjahr | 650 € |
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