RAK Berlin bestimmt neue Mindestsätze für Azubi-Vergütung

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat die Mindestsätze für neue Ausbildungsverträge ab dem 01.07.2013 festgesetzt:

Erstes Ausbildungsjahr 500 €
Zweites Ausbildungsjahr 580 €
Drittes Ausbildungsjahr 650 €
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert