WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Cannabis und Verkehr

Waffenrecht und Vergnügungssteuer

Sicherlich ein drängendes Problem im Waffenrecht. Endlich ist der landesverräterische Fälscher nicht nur 5 Jahre unzuverlässig, sondern 10 Jahre.

Schiedsrichter zeigt die rote Karte

§ 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG

Der Amoklauf von Winnenden im März 2009 führte zur Einführung einer Strafvorschrift, mit der die nicht ordnungsgemäße Verwahrung von Schußwaffen sanktioniert wird. Wir stellen § 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG im Einzelnen dar.

Munitionserwerbsschein

Eine weithin unbekannte aber sehr sinnvolle Erlaubnis: Der Munitionserwerbsschein.
Zwar nur sechs Jahre zum Erwerb von Munition gültig, jedoch unbefristet für den Besitz der Munition. Eine kostengünstige Alternative oder Ergänzung zur Eintragung in der WBK.

Frosch zieht einen Trolly hinter sich her

Odyssee durch die Instanzen

Was für eine Odyssee!
Hier hat ein Bürger einfach nicht aufgeben wollen. Unberechtigte Durchsuchung seiner Wohnung und Widerruf der WBK und Einziehung des Jagdscheins. Nach vielen Verfahren hebt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die rechtswidrigen Bescheide auf.